Anzeige zurückziehen per Post?

6 Antworten

Kommt darauf an, um was es geht.

Gemäß § 263 Abs.4 StGB wird ein Betrug „ geringwertiger Sachen“ nur auf Antrag verfolgt und diesen Antrag kann man gemäß § 77d StGBzurücknehmen.

Sollte aber die Staatsanwaltschaft bereits entschieden haben, Ermittlungen aufzunehmen, weil ein öffentliches Interesse besteht z.B bei Betrugsfällen im großen Stil, erfolgt eine Strafanzeige, die man nicht zurücknehmen kann.

Man kann lediglich gegenüber der Staatsanwaltschaft erklären, dass kein Interesse mehr an der Strafverfolgung besteht, da der Betrag in der Zwischenzeit gezahlt wurde bzw sich die Sache aufgeklärt hat.

https://kanzlei-mieth.de/faq/kann-ich-eine-strafanzeige-zurueckziehen/

Kalenoqo728182 
Fragesteller
 07.11.2019, 08:03

es geht um ein paar schuhe 90€ was ich vergessen habe zu senden

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dandy100  07.11.2019, 08:06
@Kalenoqo728182

verstehe ich nicht ganz - wieso zeigst Du denn dann jemanden an? Wo ist denn da der Betrug?

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ZuumZuum  07.11.2019, 08:48
@Kalenoqo728182

Da mußt Du dann nun wohl durch, der Staatsanwalt entscheidet.

Warum willst Du als Beschuldigter einen Brief an die Polizei mit der Bitte um Rücknahme der Anzeige verschicken? Die Polizei hat damit überhaupt nichts zu tun, die sammelt nur Fakten. Dein Ansprechpartner wäre der zuständige Staatsanwalt. Aber auch da würde ich erst einmal abwarten was da kommt.

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dandy100  07.11.2019, 08:52
@Kalenoqo728182

Dann kannst Du doch aber die Anzeige nicht zurückziehen sondern denjenigen nur darum bitten, das zu tun.

Entschuldige Dich höflich und dann wird derjenige die Anzeige sicher zurückziehen, denn die Sache hat sich ja erledigt

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dandy100  07.11.2019, 08:55
@ZuumZuum

Also abwarten würde ich auf gar keinen Fall, sondern der Staatsanwalt unbedingt mitteilen, dass kein Betrug vorliegt sondern ein Versehen, der Kläger die Ware mitlerweile erhalten hat und sich die Angelegenheit damit erledigt hat

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ZuumZuum  07.11.2019, 08:56
@dandy100

Und woraus geht das bitte aus der Frage hervor, das der Geschädigte die Ware bekommen hat?

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dandy100  07.11.2019, 08:59
@ZuumZuum

Naja, der Fragesteller schreibt doch, er hätte vergessen die Ware zu verschicken, also gehe ich mal davon aus, dass er das schleunigst getan hat, nachdem die Anzeige ins Haus geflattert ist; andernfalls bräuchte er ja gar nicht erst zu fragen, ob die Anzeige wieder zurückgenommen werden kann.

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ZuumZuum  07.11.2019, 09:02
@dandy100

Schon sehr gewagte Kombinationsgabe. Aber die Grundinfo aus meinem Kommentar trifft für beide Seiten zu, dem Geschädigten und dem Beschuldigten.

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dandy100  07.11.2019, 09:52
@ZuumZuum

was soll denn daran gewagt sein? Die Frage des FS wäre doch völlig sinnlos, wenn er der Ware behalten will

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ZuumZuum  07.11.2019, 09:57
@dandy100

Ich weiss noch immer nicht, wo Du in der eigentlichen Frage irgendeinen Hinweis siehst, das er Ware bekommen, versandt oder sonstwas in der Richtung getan hat.

Die Frage geht allgemein in Richtung Widerruf einer Anzeige wegen Betrug, weder aus der Sicht des Geschädigten noch aus der des Beschuldigten.

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Ein Anzeige kann man nie zurück nehmen. Angezeigt ist angezeigt.

Ob man einen Strafantrag zurück ziehen kann, hängt von Delikt ab.

Der Geschädigte kann sein Desinteresse an der Strafverfolgung zwar jederzeit bekunden (= Strafantrag zurück ziehen), dem muss die Staatsanwaltschaft bezüglich ihres eigenen Antrages auf Strafverfolgung aber nicht zustimmen (= relatives Antragsdelikt oder Offizialdelikt).

Hat sie allerdings gar keinen gestellt (= reines Antragsdelikt), wird das Verfahren daraufhin eingestellt.

Gruß S.

Betrug ist kein reines Antragsdelikt und die Anzeige kann nicht vom Geschädigten zurückgezogen werden sobald die Bagatellgrenze von 50 Euro überschritten ist. Über eine Einstellung entscheidet nur der Staatsanwalt.

Das kommt darauf an um was genau passiert ist. Sofern die Sache nicht unter § 263. Abs 4, StGB fällt, kann die Anzeige nicht zurückgezogen werden.

Nein, musst du vor Ort machen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Jurastudium
ZuumZuum  07.11.2019, 08:50

Was soll er als Beschuldigter denn bei der Polizei machen? Die sammelt nur Fakten und schickt das an den zuständigen Staatsanwalt.

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SharonMarsh  07.11.2019, 08:55
@ZuumZuum

Wer redet hier von Beschuldigter? Es geht um den Antragsteller (das Opfer)

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ZuumZuum  07.11.2019, 08:56
@SharonMarsh

Er selber schreibt es in einem der Kommentare, das er der Beschuldigte ist.

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Sirius66  07.11.2019, 10:14
@ZuumZuum

Er fragt aber aus der Sicht des Geschädigten und darum fallen die Antworten dementsprechend aus.

Ersetze du mit man und dann passt das.

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ZuumZuum  07.11.2019, 10:17
@Sirius66

In der Frage steht kein "du". Aber ich weiss natürlich was Du meinst, Aber ob Geschädigter oder Beschuldigter ist völlig belanglos für die Beantwortung der Frage.

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Sirius66  07.11.2019, 12:28
@ZuumZuum

Du bist unlogisch. Du selbst beziehst dich auf Kommentare, verweist aber andere auf den genauen Wortlaut der Frage.

Das DU in dieser Antwort ist gemeint! Man kann sich auch stur stellen!

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