Strafanzeige Diebstahl zurückziehen?
Bei meiner ehemaligen Arbeitsstelle, einer Tankstelle, wurde ich aufgrund von Diebstahl Fristlos gekündigt - näher ins Detail möchte ich nicht gehen. Ich bekam die Kündigung per Post, sowie einen Brief bezüglich einer Strafanzeige.
Ich war bei meiner ehemaligen Arbeitsstelle, und hab mit meiner ehemaligen Chefin geredet. Das Gestohlene hab ich bei ihr in Bar gezahlt. Meine ehemalige Chefin meinte das es damit geklärt wäre, und sie sich um die Strafanzeige kümmert, sie war es die die Anzeige aufgegeben hat.
Jetzt muss ich nurnoch eine Stellungnahme an die Polizei abgeben wo ich mindestens ein Häkchen setzen muss ob ich mich als schuldig anerkenne, oder ob ich sage das ich unschuldig bin.
Wen ich auf Unschuldig "plädiere", wie stehen die Chancen das die Anzeige wirklich zurückgezogen wird, oder einfach das Verfahren eingestellt wird?
5 Antworten
Du musst gar nichts ankreuzen. Auf dem Anhörungsbogen hast du die Gelegenheit, zu dem Tatvorwurf Stellung zu nehmen. Eine Gelegenheit, die man im Zweifel besser nicht nutzen sollte, wenn man nicht genau weiß, was man da tut. Je nachdem um wie viel Geld es geht und ob und was du so an Vorstrafen (inkl. eingestellter Ermittlungsverfahren) hast, solltest du zunächst einen Anwalt konsultieren, damit du dir nicht selbst einen Bärendienst erweist.
Wenn es sich um mehr als eine "Lappalie" handelt und/oder du schon einmal wegen Eigentumsdelikten auffällig geworden bist, solltest du dich keinesfalls ohne anwaltliche Hilfe gegenüber den Ermittlungsbehörden äußern.
Sollte es dein "erstes Mal" gewesen sein und es sich nur um eine kleinere Summe handeln, kannst du dich äußern. Das solltest du in deinem eigenen Interesse darauf beschränken mitzuteilen, dass die in Rede stehende Summe an deine alte Arbeitgeberin gezahlt wurde, dein Arbeitgeber aus diesem Grund kein Interesse an der Strafverfolgung mehr hat und das Arbeitsverhältnis aufgrund des Vorwurfs beendet wurde.
Aber wer so etwas ohne professionelle Hilfe erledigt, tut sich in der Regel keinen Gefallen.
Die Straftat kann nicht zurückgezogen werden, die Anzeige hat sich vielleicht erledigt, weil der Schaden bezahlt wurde.
Strafmildern wirkt sich auch aus, die fristlose Kündigung.
Es ist egal was Du ankreuzt, die Sachlage dürfte ohnehin klar sein.
Ob Deine ehemalige Chefin den Strafantrag zurückziehen kann, entscheidet der Staatsanwalt. Diebstahl ist ein relatives Antragsdelikt. Solltest Du keine Vorstrafen haben und der Schaden gering (unter 50 €) sein stehen Deine Chancen gut. Sind Vorstrafen vohanden kann der Staatsanwalt weiter ermitteln.
unschuldig warst Du ja offensichtlich wohl nicht, kreuze an, dass Du diese Straftat zugibst und schildere, dass Du Schadensersatz geleistet hast. Dann magst Du gute Chancen auf ein mildes Urteil bekommen
Unschuldig würde ich nicht ankreuzen... wie ich sowieso nichts ankreuzen würde.
Die Tat ist geschehen und einfacher Diebstahl ist kein Antragsdelikt (lediglich der geringwertiger Sachen). Ein Zurückziehen einer Anzeige brächte von daher nichts, ein Strafantrag könnte aber zurückgezogen werden.
An deiner Stelle würde ich ohne irgendwas anzukreuzen die Sache zugeben, aber darauf hinweisen, dass der Schaden schon wiedergutgemacht wurde und auch berufliche Konsequenzen gezogen wurden. Eine Wiederholung solcher Tat wäre ausgeschlossen.