Strafanzeige Diebstahls dennoch Bankkauffrau werden?
Hi also ich wurde heute beim klauen beim dm erwischt ich habe fake wimpern im wert von insgesamt 15€ geklaut also 3 packungen die je 5€ gekostet haben
ich hatte es zwar nicht nötig das zu klauen, leisten kann ich mir das eig aber es macht mir einfach spaß das zutun bzw das hatte es bis heute
ich hab schon oft sachen geklaut jedoch wurde ich nie erwischt bis auf heute.
ich war mit meinen 2 Schwestern wir haben make up gekauft und ich hatte die Wimpern in meiner Bauchtasche und als ich über die Kasse gelaufen bin ist der alarm losgegangen
die Kassiererin hat 2 Arbeitskolleginnen geholt und die haben halt geschaut woran es liegen könnte und dann hat sie mich gefragt ob sie in meine tasche schauen dürfte und ich hab anschließend ja gesagt. Sie hat reingeschaut und fand die 3 Fake Wimpern (ich hab sie aus der packung rausgeholt und eingesteckt).
dann musste ich ins Lager und die haben die Polizei verständigt und die haben mich zu meiner Mutter gefahren die noch auf der Arbeit war. Ein polizist ist rein und hat sie rausgeholt und ihr auf dem Weg nach draußen alles gesagt.
die Mitarbeiterin vom dm hat mir dann gesagt dass es eine Strafanzeige gibt und Hausverbot.
achso und es war ja eig nur ein Versuch von Diebstahl, die Mitarbeiter haben die Wimpern ja wieder genommen
lange Rede kurzer Sinn, ich wollte schon immer Bankkauffrau werden und wollte mich eben fürs nächste Jahr (für ein Ausbildungsplatz) bewerben.
meine Frage ist kann ich jetzt trotzdem Bankkauffrau werden? Wird der Bank Bescheid gegeben wenn ich mich bewerbe oder können sie das irgendwo sehen? Außerdem bin ich 15
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen
7 Antworten
Es kommt aufs Urteil drauf an. Aber sehr wahrscheinlich wird die Strafe so gering ausfallen, dass es nicht im Führungszeugnis steht.
Einfach niemals erwähnen, dass es diese Tat gab und schon ist das Problem gelöst.
Einfach vor der Bewerbung selbst ein Führungszeugnis beantragen, dann siehst du was drinsteht. Wenn nichts drinsteht, spricht nichts gegen die Ausbildung.
Wenn es dein Traumjob ist, dann bewirb dich natürlich.
Ich bin mir ziemlich sicher dass es in deiner Akte stehen wird. Falls jemand ein erweitertes Führungszeugnis verlangt steht das mit Sicherheit drinnen.
Das bekommen nur Behoerden und eben dort werden auch Geldstrafen von bis zu 90 Tagessaetzen nicht aufgenommen, s Bundeszentralregiszergesetz.
Hallo,
ja, das wird bei einer Bank ein Problem. Da gelten strenge Sorgfaltspflichten. Du musst eine Selbstinformation ausfüllen und da wird gefragt, ob jemals eine Strafanzeige vorlag. Außerdem musst du ein Führungszeugnis abgeben. Da fällt es dann sofort auf, wenn es zu einer Verurteilung kommt.
Ich kenne Fälle, in denen das bei Azubis später aufgefallen ist (Diebstahl, Schwarzfahren) und die wurden fristlos gekündigt.
Bei allem außerhalb einer Bank wird es eher keine Probleme geben.
Bei einer Geldstrafe von bis zu 90 Tagessaetzen kommt es in kein Führungszeugnis. Wenn du nicht vorbestraft bist und Jugendstrafrecht gilt, sieht's bei der Geringfuegigkeit gut aus.
Arbeitest du selbst bei einer Bank? Ich kenne die Compliance-Prüfungen. Mit Körperverletzung würde es sogar besser aussehen als bei Diebstahl. Diebstahl und Bank passt nicht zusammen.
Die Bank kann nur auf ein Führungszeugnis zurückgreifen. Mehr bekommt sie von den Justizbehoerden nicht.
Jeder muss eine Selbstinformationspflicht wahrheitsgemäß ausfüllen. Und wie gesagt, gerade bei der Bank gelten erhöhte Sorgfaltspflichten und es gelten einmalige und regelmäßige Zuverlässigkeitsprüfungen der Mitarbeiter (§2 und §6 GWG).
Eine Bank ist nochmal was ganz anderes. Alle anderen Branchen außer Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen werden mit dem Diebstahl keine wirklichen Probleme haben.
Im Bundeszentralregistergesetz ist geregelt, was seitens der Justizbehoerden preisgegeben wird.
Du hast echt Schwein gehabt 1 ab 50€ gibt es normalerweise erst eine anzeige!
2 Du hast nur das Hausverbot was du zu beachten hast und das du so was nie wider machen solltest!
Außerdem erst wen du vor Gericht warst und eine Haftstrafe bekommst erst dan kommt das ins Führungszeugnis! Auch selbst dan wird das bei minderjährigen "gelöscht! und nur noch die Polizei oder das gericht könnte darauf zugreifen!
Aber erst wen du 21 bist würde das dan gelöscht werden!
Also die Mitarbeiterinnen wussten nicht wie viel die Wimpern Wert sind und ich hab erst am Montag ein Termin dann muss ich aufs Revier mit meiner Mutter dann besprechen wir erst alles. Und danke deine Antwort war echt hilfreich
dein arbeitsplatz wird davon nichts erfahren, sofern sich die leute nich kennen..
Soll ich mich also einfach trotzdem bewerben und mein Glück versuchen?