Strafanzeige Diebstahls dennoch Bankkauffrau werden?

7 Antworten

Es kommt aufs Urteil drauf an. Aber sehr wahrscheinlich wird die Strafe so gering ausfallen, dass es nicht im Führungszeugnis steht.

Einfach niemals erwähnen, dass es diese Tat gab und schon ist das Problem gelöst.

Kimii561 
Fragesteller
 04.12.2020, 00:07

Soll ich mich also einfach trotzdem bewerben und mein Glück versuchen?

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HansHans355  04.12.2020, 00:11
@Kimii561

Einfach vor der Bewerbung selbst ein Führungszeugnis beantragen, dann siehst du was drinsteht. Wenn nichts drinsteht, spricht nichts gegen die Ausbildung.

Wenn es dein Traumjob ist, dann bewirb dich natürlich.

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Ich bin mir ziemlich sicher dass es in deiner Akte stehen wird. Falls jemand ein erweitertes Führungszeugnis verlangt steht das mit Sicherheit drinnen.

Armver  04.12.2020, 00:14

Das bekommen nur Behoerden und eben dort werden auch Geldstrafen von bis zu 90 Tagessaetzen nicht aufgenommen, s Bundeszentralregiszergesetz.

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Hallo,

ja, das wird bei einer Bank ein Problem. Da gelten strenge Sorgfaltspflichten. Du musst eine Selbstinformation ausfüllen und da wird gefragt, ob jemals eine Strafanzeige vorlag. Außerdem musst du ein Führungszeugnis abgeben. Da fällt es dann sofort auf, wenn es zu einer Verurteilung kommt.

Ich kenne Fälle, in denen das bei Azubis später aufgefallen ist (Diebstahl, Schwarzfahren) und die wurden fristlos gekündigt.

Bei allem außerhalb einer Bank wird es eher keine Probleme geben.

Armver  04.12.2020, 00:01

Bei einer Geldstrafe von bis zu 90 Tagessaetzen kommt es in kein Führungszeugnis. Wenn du nicht vorbestraft bist und Jugendstrafrecht gilt, sieht's bei der Geringfuegigkeit gut aus.

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Fortuna1234  04.12.2020, 00:03
@Armver

Arbeitest du selbst bei einer Bank? Ich kenne die Compliance-Prüfungen. Mit Körperverletzung würde es sogar besser aussehen als bei Diebstahl. Diebstahl und Bank passt nicht zusammen.

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Armver  04.12.2020, 00:07
@Fortuna1234

Die Bank kann nur auf ein Führungszeugnis zurückgreifen. Mehr bekommt sie von den Justizbehoerden nicht.

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Fortuna1234  04.12.2020, 00:12
@Armver

Jeder muss eine Selbstinformationspflicht wahrheitsgemäß ausfüllen. Und wie gesagt, gerade bei der Bank gelten erhöhte Sorgfaltspflichten und es gelten einmalige und regelmäßige Zuverlässigkeitsprüfungen der Mitarbeiter (§2 und §6 GWG).

Eine Bank ist nochmal was ganz anderes. Alle anderen Branchen außer Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen werden mit dem Diebstahl keine wirklichen Probleme haben.

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Armver  04.12.2020, 00:21
@Fortuna1234

Im Bundeszentralregistergesetz ist geregelt, was seitens der Justizbehoerden preisgegeben wird.

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Armver  04.12.2020, 00:47
@Armver

$ 32 BZRG regelt, welche Eintragungen im Bundeszentralregister in ein Fuehrungszeugnis aufzunehmen sind. Soweit dort Führungszeugnis fuer Behörden steht, ist dieses erweiterte Führungszeugnis gemeint.

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Du hast echt Schwein gehabt 1 ab 50€ gibt es normalerweise erst eine anzeige!

2 Du hast nur das Hausverbot was du zu beachten hast und das du so was nie wider machen solltest!

Außerdem erst wen du vor Gericht warst und eine Haftstrafe bekommst erst dan kommt das ins Führungszeugnis! Auch selbst dan wird das bei minderjährigen "gelöscht! und nur noch die Polizei oder das gericht könnte darauf zugreifen!

Aber erst wen du 21 bist würde das dan gelöscht werden!

Kimii561 
Fragesteller
 04.12.2020, 00:17

Also die Mitarbeiterinnen wussten nicht wie viel die Wimpern Wert sind und ich hab erst am Montag ein Termin dann muss ich aufs Revier mit meiner Mutter dann besprechen wir erst alles. Und danke deine Antwort war echt hilfreich

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dein arbeitsplatz wird davon nichts erfahren, sofern sich die leute nich kennen..