Schrank geklaut - Diebstahl angezeigt - Folgen?

2 Antworten

Was passiert nun?

Die Polizei gibt die Akte an die Staatsanwaltschaft ab.

Werden meine Freunde nun nochmals vorgeladen?

Möglich. Aber wenn sie sich bisher (erfolgreich) auf ein Aussageverweigerungsrecht berufen haben, werden sie vermutlich dabei bleiben. Denn dieses gilt auch, wenn man sich selbst einer OWi bezichtigen müsste.

Was würde auf sie zukommen, wenn sie doch eine Aussage machen würden?

Ein Bußgeldverfahren.

Meines Wissens sind "mehr als 2 Haushalte" nur eine Ordnungswidrigkeit, bei der nach 3 Monaten die Frist zur Anzeige verfällt.

Hier irrst du. Eine dreimonatige Verjährungsfrist gibt es für Verkehrs-OWis. Andere OWis haben andere Verjährungsfristen. In § 31 OWiG ist aufgeschlüsselt, dass es Fristen von 6 Monaten bis zu 3 Jahren gibt, je nach Höhe des maximalen Bußgeldes. Je nach Androhung in deinem Bundesland, kannst du ermitteln, wie lange die Verjährung dauert. Zu beachten ist aber auch, dass ein Anfangsverdacht gegen deine Freunde ja bereits besteht. Ein Bußgeldverfahren kann daher schon jetzt eingeleitet werden. Durch etwaige Maßnahmen in diesem Verfahren wird die Verjährung unterbrochen und beginnt von vorn, vgl. § 33 OWiG.

Was passiert, wenn sie nun doch aussagen?

Sie selbst dürfen sich vielleicht mit einem Bußgeldverfahren auseinandersetzen. In dem Strafverfahren gegen deine ehemalige Mitbewohnerin sind dann einige Zeugen vorhanden, was die Erfolgsaussichten verbessern dürfte.