Geht eine Hausdurchsuchung der Polizei bei Diebstahl im Wohnungskeller?
Also meine Familie hängt Kleidung, Bettzeug etc. im Keller auf, da wir im 4. Stock wohnen und keinen Balkon haben. Vor kurzem (ca. ne Stunde) ist mein Bruder vom Keller gekommen und uns ist aufgefallen, dass uns ein paar Sachen fehlen wie z.B mindestens 3 Bettlaken. Da zu unserem Keller nur unsere Mittbewohner einen Schlüssel haben und wir uns sicher sind, dass es jemand von ihnen war, frage ich mich ob man eventuell die Polizei einschalten könnte und sie eine Hausdurchsuchung durchführen könnten?
(Wir denken, dass es eine Mitbewohnerin im 1. Stock war)
Ich weiß nicht ob man genaue Beweise brauch, sodass die Polizei sowas machen würde aber immerhin... eine Frage ist es sich Wert.
Und uns wurden von vielen anderen Kleidungsteilen nur ein paar Sachen geklaut.
5 Antworten
Ich hoffe nicht, dass die Polizei wegen ein paar Bettlaken eine Wohnungsdurchsuchung durchführt.
Wenn dir das nicht zu peinlich ist ruf in der nächstgelegenen Polizeidienststelle (NICHT 110) an und frag nach.
Es geht nicht um Bettlaken es geht einfach darum um die Dreistigkeit
Hi, eine Hausdurchsuchung ist ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte.
Damit ein Richter sie anordnet, muss mehr vorgefallen sein als Eierdiebstahl....bzw in dem Fall Wäsche.
Und es müssen auch mehr Verdachtsmomente gegeben sein wie....einer von denen war es höchstwahrscheinlich, durchsuchen wir einfach mal alle.
Für drei Bettlaken wird kein Richter einen Durchsuchungsbeschluss erlassen. Anzeige erstatten kannst du, das war es aber auch.
Wegen einiger Bettlaken wird sicher niemand Wohnungsdurchsuchungen veranlassen. Der Vermieter sollte einen Hausaushang im Korridor machen. Und weil man nicht weiß, wer das Zeug geklaut haben könnte, wird man schon sicher nicht mehrere Wohnungen durchsuchen.
Schon richtig, nur frage ich mich, was der Aushang bringen soll. Meinste, der Dieb liest den Aushang und bringt dann brav die Sachen zurück?
Es geht einfach nicht um die Bettlaken sondern um die Dreistigkeit
Nette Idee, aber wegen diesen Dingen wird kein Hausdurchsuchungsbefehl, in diesem Fall dann eine Ermittlungsuntersuchung, seitens der Staatsanwaltschaft ausgestellt. Zwar geht es dabei um den möglichen Fund und deren Sicherstellung von Beweismitteln, aber ich fürchte das der Wert der evtl. gestohlenen Gegenstände zu gering ist. Das würde den Aufwand einfach nicht Rechtfertigen den so ein Beschluss mit sich bringt. Selbst eine mögliche Strafanzeige könnte wegen Geringfügigkeit wieder Eingestellt werden. Habt ihr denn mal mit der Dame gesprochen.
Wir wissen nicht 100% ob sie es ist deshalb ist das so eine Sache...
Das wäre dann der 2 Punkt. Es müsste schon einen hinreichenden Tatverdacht geben das diese Frau es war und sich die Gegenstände in der Wohnung befinden.
Aber gegen wen genau eine anzeige? Wenn wir nicht wissen wer genau es war