Darf die Polizei eine Leibesvisitation bei Diebstahl durchführen (Österreich)?

3 Antworten

Die Polizei darf immer eine Leibesvisitation durchführen, wenn sie es für erforderlich hält. Grundlos wird sie es nicht tun!

whabifan  10.08.2021, 11:57

Nein. Die Polizei darf eine Leibesvisitation machen, wenn sie rechtlich dazu berechtigt ist... nicht wenn sie es für nötig hält...

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whabifan  10.08.2021, 12:03
@Katharina010

Wenn eine Verhaftung statt gefunden hat oder ein dringender Tatverdacht besteht beispielsweise. Im Detail kannst du das in der österteichischen stpo nachlesen

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Katharina010  10.08.2021, 12:08
@whabifan
oder ein dringender Tatverdacht besteht beispielsweise.

Also doch, wenn sie es für erforderlich hält, also ein dringender Tatverdacht besteht. Ich schrieb ja, dass nicht grundlos eine Leibesvisitation vorgenommen wird.

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whabifan  10.08.2021, 12:20
@Katharina010
  1. Du schreibst wenn die Polizei es für nötig hält. Das ist Quatsch.
  2. Dringender Tatverdacht ist objektiv definierbar. Sprich wenn kein dringender Tatverdacht besteht, dann ist die Durchsuchung rechtswidrig. Völlig egal was der jeweilige Polizist für nötig hält oder nicht.
  3. Jeder Mensch hat für sein Handeln Gründe. Die Gründe der Polizei bzw des jeweiligen Polizisten müssen rechtlicher Natur sein, sonst ist die Durchschung rechtswidrig.

Deine Antwort ist also kompletter Blödsinn. Hättest du ein Minimum an Rückgrat, dann würdest du das einsehen.

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Katharina010  10.08.2021, 12:24
@whabifan

Hahaha! Selbstverständlich müssen die Gründe juristischer Natur sein. Wenn du meine Antwort für Blödsinn hältst, besagt es nichts. Aber egal....!

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whabifan  10.08.2021, 12:29
@Katharina010

Jap du hast das richtig verstanden, ich halte deine Antwort für absoluten Blödsinn, da sie inhaltlich falsch ist;)

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Wenn ein dringender Tatverdacht besteht, dann darf die Polizei das tun.

Ja, wenn der dringende Tatverdacht besteht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – ist einfach so