Diebstahl im Einkaufsladen?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Strafrechtlich wird weiter nichts passieren, wenn du Ersttäter bist. Du nennst zwar nicht den Wert des Diebesguts, aber ich gehe von weniger als 50 € aus.

Der Staatsanwalt wird das Ermittlungsverfahren voraussichtlich wegen Geringfügigkeit ohne Auflagen und Weisungen einstellen.

Den zivilrechtlichen Schadenersatz (75 €) musst du jedoch bezahlen.


Pain666594 
Fragesteller
 26.08.2021, 10:38

Der warenwert war sogar unter 10 Euro

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Ich habe gestohlen weil ich nichts zu essen und kein Geld habe... 

Das ist eine Ausrede.

Verkauf das Handy, Laptop oder iPad, mit dem du hier schreibst ....

Außerdem muss in Deutschland niemand stehlen. Er muss nur konsequent Hilfe fordern und auch GEBEN, was der Helfer fordert.

Gruß S.


Pain666594 
Fragesteller
 26.08.2021, 10:39

Für mich ist es keine ausrede.. Du kennst meine Situation ja nicht 😊

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PeterP58  26.08.2021, 10:43
@Pain666594

Sirius66 hat recht! DAS ist eine Ausrede und zwar eine sehr Schlechte!

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HfPol110  26.08.2021, 10:43

Ist es eine Ausrede oder ist es Keine Ausrede?

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Pain666594 
Fragesteller
 26.08.2021, 11:43
@HfPol110

Definitv keine ausrede. Wieso sollte ich freiwillig sowas riskieren

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Sirius66  26.08.2021, 12:51
@Pain666594

Du hast es freiwillig riskiert. Niemand muss stehlen. Alle werden versorgt. Aber nicht ohne Gegenleistung und daran hapert es meist.

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Teurer "Einkauf".

Wärste zu Suppenküche oder zur Tafel gegangen.

Die Polizei wird sich innerhalb der nächsten zwei Wochen bei Dir melden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.