beim klauen erwischt in kaufland?

8 Antworten

Die 100 € sind keine Strafe, sondern zivilrechtliche Schadenersatzforderung von Kaufland.

Strafrechtlich kommt es darauf an, wie hoch der Wert des Diebesguts war. Bei Ersttätern ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass das Ermittlungsverfahren ohne Auflagen und Weisungen eingestellt wird. Schlimmstenfalls gibt's ein paar Sozialstunden.

Die Samthandschuhe gibt's aber nur für Ersttäter. Im Wiederholungsfall kämt ihr sicher nicht mehr so günstig davon.

Was ihr für Strafen bekommt entscheidet der Richter. Wahrscheinlich Sozialstunden, Hausverbot sowieso

Dieser Geldbetrag ist die sogenannte Fangprämie, die ihr an Kaufland werdet zahlen müssen.

Die Post von der Polizei ist der Anfang des Strafverfahrens. Ob das Gericht dich (und die anderen) zu Sozialstunden oder etwas anderem verdonnert, kann so nicht vorhergesagt werden.

Auf jeden Fall seid ihr jetzt im Polis, sprich polizeibekannt. Und wenn du dir in den nächsten Jahren erneut was zu Schulden kommen lässt, egal was, dann kommt diese Vorstrafe mit in die dann folgende Beurteilung eines Strafmaßes mit rein. Denn dann bist du kein Ersttäter mehr!

Aus der Formulierung des ersten Satzes lese ich heraus, dass ihr DIESMAL beim Klauen erwischt wurdet...also das schon mehrfach abgezogen habt. Gehts noch? Klauen ist ein NoGo! Ich hoffe, dass euch mehr aufgedrückt wird als nur ein erhobener Zeigefinger Marke Dududu,das macht man nicht und ein läppischer Geldbetrag als Strafe.

Eine Geldstrafe verhängt nicht der Supermarkt. Insofern werden sie euch anzeigen. Wenn der Staatsanwalt schlechte Laune hat, kann da durchaus mehr kommen.