Beim klauen erwischt Detektiv vorgehen erlaubt?

9 Antworten

ja, Diebstahl ist ein Antragsdelikt. D.h. wenn kein Strafantrag gestellt wird (und den wird ja nur hier das Geschäft stellen), dann wird es nicht verfolgt.

Und 100 € sind für die ganzen Kosten, die einem Markt und damit allen ehrlichen Kunden anfallen, um so assiges Verhalten einzudämmen, mehr als fair.

Sirius66  20.09.2019, 21:36

Diebstahl ist ein Antragsdelikt? Seit wann das denn?

Lediglich der familiäre Diebstahl wird nur auf Antrag verfolgt.

Meldet der Dedektiv den Diebstahl (= Anzeige), gibt es ein Verfahren.

0
Sirius66  21.09.2019, 06:25
@freejack75

Nein. Den Begriff verstehst du falsch.

Logischerweise kann nur eine Straftat verfolgt werden, die ANGEZEIGT wird, wovon die Strafverfolgungsbehörden also Kenntnis erhalten.

DANACH handelt man deliktabhängig. Ein Diebstahl KANN ein Antragsdelikt sein. Zum Beispiel wenn ein Sohn eine Mutter beklaut, muss SIE auch den Strafantrag stellen, damit ein Verfahren eröffnet wird.

Wenn der Dedektiv anzeigt, muss er selbst keinen Strafantrag mehr stellen. Das tut die Staatsanwaltschaft.

Relativ hat nichts mit Anzeige an sich zu tun.

Bleibt ein Offizialdelikt unbekannt oder unentdeckt, wird also von niemandem angezeigt, passiert ja auch nichts.

Ein relatives Antragsdelikt bedeutet, dass die Strafverfolgungsbehörden entscheiden können, ob sie auf den Antrag des Geschädigten beschränken oder nicht.

Diebstahl ist - bis auf den familiären - ein Offizialdelikt.

0
freejack75  21.09.2019, 06:42
@Sirius66 "§ 248a Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen

Der Diebstahl und die Unterschlagung geringwertiger Sachen werden in den Fällen der §§ 242 und 246 nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält."

0
Sirius66  21.09.2019, 12:20
@freejack75

Das ist ja gut und schön, trotzdem ist deine Definition des relativen Antragsdeliktes falsch!

Wenn er es meldet. Relatives Antragsdelikt

Auch wenn der Ladendiebstahl unter der Grenze des Offizialdeliktes liegt, bezieht sich die Relativität nicht darauf, ob der Hausdetektiv nun überhaupt anzeigt oder nicht, sondern darauf, dass auch öffentliches Interesse bestehen kann.

Wert der Sachen ist ja nichts bekannt. Mag sein, dass sie geringfügig sind, aber ob sie tatsächlich unter 50€ liegen, wissen wir nicht.

Der Diebstahl ist also nicht automatisch und ausschließlich ein Antragsdelikt, sondern nur in den von mir angesprochenen Familien oder unter 50€.

0

Und? Der Drops ist ja gelutscht.

Offensichtlich hast du ihm den Ausweis nicht da gelassen. Und auch keine 100€. Er zeigt dich an, der Rest kommt von der Staatsanwaltschaft. Für Verhandlungen ist es ja nun eh zu spät.

Bei deiner Geschichte fehlt übrigens das Hausverbot. Kein Kaufhaus lässt das einfach weg.

Das musst du nächstes Mal unbedingt einbauen, dann stimmt auch das Trollniveau.

Gruß S.

Marc24211 
Fragesteller
 20.09.2019, 22:02

Wenn er davon nichts sagt kann ich es auch nicht wissen!!!

Außerdem hat er noch meinen Ausweis!!!

0

Hm, also, so wie sich das liest, fordert der Detektiv freihändig, also ohne irgendwelche rechtliche Ermächtigung, von dir 100 Euro als "Bearbeitungsgebühr". Er setzt darauf, dass du aus Angst vor einer Strafanzeige diese zahlst. Ob das Geld wirklich an die Firma geht, oder doch eher in die Tasche des Detektivs wandert, kann ich zwar nicht sagen, aber ich nehme es, aufgrund deiner Schilderung, an.

Warum sollte er so etwas vorschlagen, wenn er doch einfach nur Anzeige machen müsste? Und wie gesagt, was er da macht ist Erpressung. So was macht man eigentlich nur, wenn man sich selbst bereichern will.

Ich vermute, wenn du zahlst, wird er dich trotzdem anzeigen und bei Gericht von nix wissen wollen.Das wird ihm der Richter wahrscheinlich sogar glauben. Oder gibt es Zeugen?

Marc24211 
Fragesteller
 20.09.2019, 20:47

Ein Mitarbeiter war noch dabei mehr aber nicht er hat mich sehr dazu gedrängt und meinte ob ich grade 100 euro dabei hätte als ich nein sagte meinte er ob ich auf der Bank noch geld hätte

LG Marc

0
Weissenegger  20.09.2019, 20:54
@Marc24211

Eha, wird ja immer lustiger. Vor allem auch das mit dem Drängen sehe ich da als Indiz dafür, dass die beiden sich bereichern wollen. Normalerweise sollten die die Polizei rufen. Haben sie aber nicht und bedrängen dich noch, Geld zu zahlen.

Lasse dich nicht darauf ein, stehe lieber die Sache legal durch. Vor Gericht können die dir auch nur den einen Diebstahl nachweisen. Du wirst wahrscheinlich ne kleine Geldstrafe, Arbeitsauflage oder nen Wochenendarrest bekommen, so quasi als kleine Erinnerung, so was nicht wieder zu machen.

0
Marc24211 
Fragesteller
 20.09.2019, 20:56
@Weissenegger

Danke Ihnen die haben es denke ich einfach ausgenutzt kann ich mir Seh gut vorstellen denn sie haben damit angefangen als sie mein alter gesehen haben also das ich erst 15 bin

LG Marc

0

Ja, das dürfen die. Du kannst sogar noch froh über dieses Ergebnis sein! Normalerweise zahlst Du 50 bzw. 100 Euro PLUS Hinzunahme der Polizei!

Habe noch nie gehört, dass ein Ladendetektiv Geld einfordert und dann die Polizei außen vor lässt.

Normalerweise wirst du angezeigt und eine Gerichtsverhandlung folgt, indem du zu Arbeitsstunden verdonnert wirst.