Ladendiebstahl Geldstrafe?

10 Antworten

Du musst unterscheiden zwischen

  • Strafe vom Staat: vermutlich Sozialstunden
  • Fangprämie / Vertragsstrafe, die Karstadt von dir fordert (100 €)

Vertragsstrafen sind bei beschränkt Geschäftsfähigen regelmäßig nicht wirksam vereinbart worden und entsprechend nicht durchsetzbar.

Soweit eine Fangprämie als Schadensersatz begründet wird, ist diese dem Grunde nach auch gegenüber beschränkt Geschäftsfähigen durchsetzbar (nach den Vorgaben des § 828 BGB). Der Schaden muss allerdings dem Grunde und der Höhe nach nachgewiesen werden. Karstadt muss also nachweisen, dass eine solche Summe tatsächlich an einen Mitarbeiter geschuldet und gezahlt wird.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche

Als Minderjähriger bekommst Du bei einer Verurteilung keine Geldstrafe, sondern Sozialstunden.

Und Deine Eltern müssen auch ganz sicher nicht für Deine Strafen aufkommen.

erstmal, was heißt minderjährig? 14 Jahre alt, dann strafrechtlich relevant.

Und jetzt zwei unterschiedliche Dinge:

eine sogenannte Fangprämie (was sollen die 100 Euro sein?) ist keine Strafe sondern eine zivilrechtliche Angelegenheit zwischen dir und Karstadt. Ich gehe davon aus, dass irgendwo ausgehängt ist, dass im Falle eines Diebstahls entsprechende Prämien erhoben werden. Und nun zum Thema ich wurde erwischt...

Die Frage nach einer Strafe ist die wohl häufigste Frage im Bereich RECHT. Sie wird immer dann gestellt, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist und kann nie endgültig beantwortet werden. Es ist nämlich immer eine Einzelfallentscheidung.

Die Strafzumessung obliegt verschiedenen Voraussetzungen. Dazu gehört neben der oder den Straftaten das Alter des Täters (JGG?), die Sozialprognosen (fester Wohnsitz, wie lange – fester Arbeitsplatz bzw. regelmäßige Schulbesuche ohne weitere Vorfälle wären von Vorteil. Zusammengefasst: ist die Zukunftsaussicht eher positiv oder nicht.) Dann kommt es auf Vortaten an, wurde der Täter schon mehrfach angezeigt oder sogar verurteilt, wurde er sonst auffällig und hat er versucht einen möglichen Schaden aktiv wieder gut zu machen. Und nicht zuletzt kommt es auf den Eindruck vor Gericht an.  

Beim Jugendrecht ist der Gedanke einer erzieherischen Maßnahme vorrangig. Dies gilt natürlich nur bis zu einem bestimmten Rahmen.

Nein, dir ist nichts Dummes passiert! Wenn du nicht erwischt worden wärest, hättest du NICHT behauptet, dir sei etwas Dummes passiert! Du hast vorsätzlich geklaut und das muss bestraft werden. Nur so lernst du etwas aus dieser mißlichen Situation. Es ist gut, dass man dich erwischt hat. Außerdem solltest du die Strafe selbst bezahlen. Du mußt nämlich lernen, die Konsequenzen deines Handelns selbst zu tragen!

Warte erst einmal ab, bis du Post von der Polizei bekommst.

was Dummes passiert = Straftat.

Eine Geldstrafe gibt es nicht für dich. Die 100€, die du bezahlen musst, ist die Vertragsstrafe, weil du gegen den Vertrag, nichts zu klauen, verstoßen hast.

Diese Vertragsstrafe hat nichts mit strafrechtlicher Würdigung des Diebstahls zu tun.