Vorbestraft und nochmal bei ladendiebstahl erwischt?

5 Antworten

Wenn es damals eingestellt wurden ist, bist du nicht vorbestraft. Also du hast bestimmt weder Akte bei der Polizei oder sonst noch was, und du hast kein Eintrag im Führungszeugnis. Und wenn du driesmal bei Ladendiebstahl erwischt wurdest, musst du das Grund des Tates außern, entweder wird das Verfahren eingestellt oder du wirst mit paar Sozialstunden oder Geldstrafe bestraft, und wenn du bstraft wirst dann bist du Vorbestraft.

Liebe Grüße


verreisterNutzer  11.10.2022, 18:14

Zudem würde ich dir Raten nichts mehr zu klauen.

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Die Strafe bei Zueignungsdelikten (typischerweise Diebstahl) muss höher sein als der angerichtete Schaden (der ja wegen dem Symmetrieprinzip) gleich dem Nutzen des Täters ist.

Straftaten dürfen sich nicht lohnen.

Das Übermaßverbot "Auge um Auge,..." konnte noch niemals in der Menschheitsgeschichte auf Zueignungsdelikte angewandt werden.

Dies folgt auch aus der ökonomischen Straftheorie.

Wenn das Verfahren eingestellt wurde, dann bist du nicht vorbestraft....

Du wirst vermutlich ein paar Sozialstunden ableisten müssen. Ich hoffe, du lernst diesmal was drauß....

Im Bundeszentralregister ist nichts gespeichert, da das Verfahren eingestellt wurde. Wenn jedoch die gleiche Staatsanwwaltschaft für die neue Tat zuständig ist, ist die erste Sache sicherlich noch im Verfahrensregister gespeichert. Der Staatsanwalt weiss dann sehr wahrscheinlich von der Vorgeschichte.

Hi, wahrscheinlich mal ein paar Sozialstunden.