bei Diebstahl erwischt (c.a 80€wert) welche Strafe?

5 Antworten

Ich denke mal du würdest Sozialstunden bekommen, aber hör mit sowas auf nur um sich vor deinen Freunden zu beweisen, denk mal nach was das mit deiner Mutter macht, jetzt nervt sie noch aber später Merkst du es selber. Vielleicht findest du auch keine Ausbildung wegen deinen Taten. Mach erstmal lieber etwas aus deinem Leben als zu klauen, bringt mehr und dann kannst du dir soviel kaufen wie viel du willst und musst nicht klauen

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
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Fragesteller
 19.01.2020, 13:07

das war meine Idee ahahahah

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Fragesteller
 19.01.2020, 20:45
@derwaffenpro

sie meinte ich soll nicht sowas machen um Freunden irgendwas zu beweisen aber ich meinte das es meine Idee war also als ob ich sowas für jmd anderes mache

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Auch wenn Du zum Zeitpunkt Deiner ersten Straftat noch nicht strafmündig warst, so wirkt sie jetzt trotzdem nach. Heißt die Strafe wird deutlich höher ausfallen, als bei einer "Ersttat".

Somit dürfte Dich eine gehobene Anzahl an Sozialstunden erwarten und mit "etwas" Glück sogar ein Wochenend-/ oder Ferienarrest in eine Jugenstrafvollzugsanstalt.

EselErwache  19.01.2020, 13:07

Aber nicht wegen Diebstahl, die meisten schlagen leute zusammen, gehen mit Waffen aufeinander los oder begehen sach Beschädigung und da passiert nichts

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Da du ja kein Ersttäter mehr zu sein scheinst erfährst du eine etwas höhere Strafe als wäre es dein erstes mal.

Wäre es das erste mal würde es wohl bei einer Verwarnung bleiben.

Für dich dürften das ein paar Sozialstunden werden, wenn du zukünftig noch weiter auffällst ist auch Wochenend- bzw. Ferienarrest denkbar. obendrauf müsstest du halt (sofern die Geschäfte drauf bestehen) eine Gebühr an die Geschäfte zahlen (meist 100€).

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Fragesteller
 19.01.2020, 13:21

ja ich hab aber am selben Tag 2 anzeigen bekommen und die ander2 die uch hab die hat nix mit Dienstag zu tun

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olfinger  19.01.2020, 13:32
@Cookies0223

Wenn es zwei Anzeigen sind werden es halt mehr Sozialstunden für dich. Was die anderen beiden Anzeigen betrifft sind die insofern für dich interessant, weil du dadurch bereits mal auffällig geworden bist und damit kein Ersttäter mehr bist.

Das Jugendamt dürfte ja auch schon aufgetreten sein, das dürfte jetzt nochmal passieren und diesmal mit etwas mehr Nachdruck.

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Hi, nicht unüblich wäre bei jugendlichen Ersttätern nur eine Verwarnung von der Staatsanwaltschaft, denn unsere Gerichte sind überlastet.

Wenn Du schon strafrechtlich in Erscheinung getreten bist, auch wenn Du noch nicht strafmündig warst, kann ich mir gut vorstellen, dass es Sozialstunden gibt.

Sei für weitere Straftaten aber gewarnt, die Strafen werden immer höher und auch Jugendarrest und Jugendstrafe gibt es irgendwann mal.