Wie kannst du in sie verliebt sein wenn du sie anscheind nicht gut kennst .

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Also bei Beleidigung (§185 stgb) ist bei Erwachsene bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe und bei Bedrohung also Erpressung bei Erwachsene bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe, allerdings ist der Versuch auch strafbar [§§253(1)&(3)].

Ich zitiere §253 Absatz 4 stgb:" in besonders schweren Fällen ist die Strafe nicht unter einem Jahr zu erkennen. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied eine Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Erpressung verbundenhat "

Bei erwachsener ist die Strafe aber stärker als bei Jungendliche.

Das mit Beleidigung kommt drauf an wie lange wenn das nur so 2 ,3 mal waren dann alles gut sowas würde die Polizei nicht ernst nehmen. Also kommt drauf an wie lange /oft man beleidigt hat .

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