Zweiter Ladendiebstahl innerhalb von zwei Jahren was kommt auf mich zu?


21.11.2021, 20:16

Bitte kann mir wer sagen was schlimmstenfalls auf mich zukommen wird

3 Antworten

Es gäbe generell die Möglichkeit auf Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage, Paragraph 153a StPO.

Aber dazu müsste man der Staatsanwaltschaft auch zeigen, dass man gewillt ist, sein Verhalten zu ändern. Und du müsstest die geforderte Geldsumme der Staatsanwaltschaft begleichen. Du wurdest bereits wegen der gleichen Straftat verurteit.

Wahrscheinlich also noch mehr Sozialstunden.

Jetzt werden die Daumenschrauben ein bisschen angezogen. Aus der vorherigen Strafe hast du anscheinend nichts gelernt; das haben auch Jugendrichter nicht so gerne.

Vermutlich werden es diesmal deutlich mehr Sozialstunden.

Das entscheidet alleine der Richter