Folgen für Ladendiebstahl?


28.05.2022, 17:26

wird dies im Führungszeugnis stehen? Bitte helfen Sie mir.

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Guten Tag!

Habe ich das richtig verstanden: Sie haben in drei verschiedenen Läden gestohlen und wurden im 3. erwischt?

Strafrechtlich wurde vom Ladeninhaber ein Strafantrag gegen Sie gestellt wegen Diebstahls nach § 242 Abs. 1 StGB. In der nächsten Zeit werden Sie also einen Brief von der Polizei bekommen, in der Sie eingeladen werden und die Möglichkeit haben:

1) auszusagen

2) zu schweigen oder

3) einen Rechtsanwalt einzuschalten.

Dies geht dann dem Staatsanwalt zu und dieser erhebt je nach Beweislage die sogenannte öffentliche Klage beim Richter. Der Richter entscheidet dann, ob die Hauptverhandlung eröffnet wird. Sie würden dann eine Mitteilung erhalten, in der Sie verpflichtet werden, an der Hauptverhandlung teilzunehmen. Ein Nichterscheinen kann mit einem Ordnungsgeld geahndet werden.

Sie sind unter 18 Jahre alt. Eine Strafbarkeit ist somit nur nach dem Jugendstrafrecht möglich. In der Regel wird bei einem Ladendiebstahl entweder Sozialstunden (=Tagessätze) oder Dauerarrest verhängt. Dies entscheidet der Richter in seinem Ermessen.

Das Sie als Ersttäter gelten ist erstmal positiv anzumerken. Ohne Vorstrafen hat das somit eine Auswirkung auf die Strafe. Aus diesem Grund vermute ich daher, sofern die Beweislage eindeutig ist und man Ihnen die Tat nachweisen kann: Tagessätze, sprich Sozialstunden!

Ein Fachanwalt im Strafrecht kann Sie dabei unterstützen und eine Strategie für das Verfahren entwickeln. Sofern möglich würde ich daher einen solchen Anwalt heranziehen. Dieser könnte mit dem Gericht eine Einigung treffen, in der das Verfahren gegen eine Geldauflage eingestellt wird!

Eine Verurteilung, selbst nach Jugendstrafrecht wird im sogenannten Zentralregister stets eingetragen. Im Führungszeugnis werden hingegen nur Verurteilungen dokumentiert, bei dem der Täter entweder zu einer Geldstrafe von mindestens 90 Tagessätzen, einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Monaten oder einer Jugendstrafe von bis zu 2 Jahren verteilt wurde.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

Woher ich das weiß:Recherche
RobertLiebling  29.05.2022, 20:28

Geldstrafen gibt's im Jugendstrafrecht nicht.

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freedom24  29.05.2022, 20:43
Sie sind unter 18 Jahre alt, sprich: vermindert schuldfähig.

Unfug

In der Regel wird bei einem Ladendiebstahl entweder Sozialstunden, Dauerarrest oder eine Geldstrafe verhängt.

Es gibt keine Geldstrafen im Jugendstrafrecht

Ein Fachanwalt im Strafrecht kann

viel Geld kosten. An der Sachlage kann er nicht viel ändern, man wurde ja eindeutig erwischt.

Eine Verurteilung, selbst nach Jugendstrafrecht wird im sogenannten Zentralregister stets eingetragen.

Nein, eben nicht selbst nach Jugendstrafrecht, da geht es nur ins Erziehungsregister.

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freedom24  29.05.2022, 22:03
@ChaosLeopard
In Bezug auf die Eintragung ins Zentralregister habe ich jedoch das hier gefunden: https://www.juraforum.de/news/was-steht-im-fuehrungszeugnis-und-wie-lange_247593

Ja, da lag ich falsch: Die Verurteilung wird im Erziehungsregister eingetragen, welches ein Teil des Zentralregisters ist, also ist es richtig zu sagen es wird ins Zentralregister eingetragen. Die Unterscheidung zwischen Erziehungsregister und „normalem“ Zentralregister ist allerdings trotzdem wichtig, weil für das Erziehungsregister andere Einsichtsberechtigungen und Tilgungsfristen gelten.

Die Schuldfähigkeit eines Jugendlichen richtet sich nach § 3 JGG. Die Schuldfähigkeit wird also unter besonderen Voraussetzungen festgestellt, nicht wie im Erwachsenen Strafrecht.

Richtig, das Gericht stellt fest, ob der Angeklagte schuldfähig ist, abhängig davon ob dieser Reif genug ist das Unrecht der Tat einzusehen. Ein unter 18 jähriger ist also nicht automatisch vermindert schuldfähig, das Gericht kann auch die volle Schuldfähigkeit feststellen und tut dies auch regelmäßig. Im vorliegenden Fall dürfte sie gegeben sein, ein 16 jähriger kann normalerweise einsehen das Stehlen falsch ist.

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Bei drei nachgewiesen Diebstählen an einem Tag wird dir der Richter möglicherweise glauben, dass du zum ersten Mal erwischt wurdest. Aber eher nicht, dass das auch deine erste (bzw. dritte) Tat war.

Er wird sich also berufen fühlen, dir einen Warnschuss zu verpassen. Das sind bei der ersten Verurteilung sicher noch einige Sozialstunden. Beim nächsten Mal würden die Daumenschrauben noch ein wenig fester angezogen.

Geldstrafe gibt's definitiv keine. Und das Führungszeugnis bleibt vorerst auch sauber.

3 x Ladendiebstahl. Das gibt viel Post von der Polizei und vom Gericht. Aber es ist eine grosse Chance für dich... mach was aus deinem Leben und lass nichts mitgehen. Kümmer dich um deine Ausbildung und starte ein schöne Leben. Viel Glück ;-)

Naja, es ist erst einmal positiv, daß du das einsiehst und bereust . Ich würde dir zu einer Entschuldigung raten, das sieht erst mal gut aus. Natürlich wirst du bestraft werden. Da du aber noch jugendlich bist, bekommst du wahrscheinlich Sozialstunden auferlegt. Ich glaube nicht, daß es ins Führungszeugnis aufgenommen wird. Die Hauptsache ist, das du alles zugibst und bereust.

Ich wünsche dir alles Gute und grüße dich herzlich 🐝