Bußgeld in Sozialstunden?

2 Antworten

Das kommt ganz auf Alter, Einkommen und eventuelles Vermögen an.

Kinder unter 14 sind nicht strafmündig und können auch nicht für Ordnungswidrigkeiten belangt werden.

Ab 14 Jährige Jugendliche können nur dann ein Bußgeld bekommen wenn sie ein eigenes Einkommen haben oder ein ausreichendes eigenes Vermögen ansonsten wird dem Jugendlichen nach § 98 OWiG Absatz 1 genehmigt das Bußgeld als Sozialstunden abzuleisten, den Schaden wiedergutzumachen bzw im Falle von Verkehrverstößen Verkehrsunterricht auferlegt:

Wird die gegen einen Jugendlichen festgesetzte Geldbuße auch nach Ablauf der in § 95 Abs. 1 bestimmten Frist nicht gezahlt, so kann der Jugendrichter auf Antrag der Vollstreckungsbehörde oder, wenn ihm selbst die Vollstreckung obliegt, von Amts wegen dem Jugendlichen auferlegen, an Stelle der Geldbuße
1.Arbeitsleistungen zu erbringen,
2. nach Kräften den durch die Handlung verursachten Schaden wiedergutzumachen,
3. bei einer Verletzung von Verkehrsvorschriften an einem Verkehrsunterricht teilzunehmen,
4.sonst eine bestimmte Leistung zu erbringen,
wenn die Bewilligung einer Zahlungserleichterung, die Beitreibung der Geldbuße oder die Anordnung der Erzwingungshaft nicht möglich oder angebracht erscheint. Der Jugendrichter kann die Anordnungen nach Satz 1 nebeneinander treffen und nachträglich ändern.

Wie blöd muss man eigentlich sein, Widerspruch einzulegen , wenn man direkt von der Polizei erwischt wird ?

FordPrefect  17.03.2022, 16:58
Wie blöd muss man eigentlich sein, Widerspruch einzulegen , wenn man direkt von der Polizei erwischt wird ?

Ja, die Frage drängt sich allerdings auf.

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Pauli1965  17.03.2022, 17:01
@FordPrefect

Ist doch herrlich, gell ?

Hat sicher irgendwas im Internet gelesen und dann gemeint, er könne da noch was machen.

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BBO17 
Fragesteller
 17.03.2022, 17:03
@FordPrefect

Enschuldigen sie, aber ich bin nicht in der Lage dieses Bußgeld zu begleichen.

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FordPrefect  17.03.2022, 17:06
@BBO17
Enschuldigen sie, aber ich bin nicht in der Lage dieses Bußgeld zu begleichen.

Das ändert aber nichts daran, dass die OWI begangen wurde. Die Strafe ist doch nicht davon abhängig, ob sich der Täter das leisten kann oder nicht. Das muss man sich schon vor der Tat überlegen.

Hier käme eine Umwandlung in Sozialstunden oder Verkehrsunterricht in Frage, da Minderjährig (Milderung). Bitte einen entsprechenden Antrag an die Bußgeld- bzw. Vollstreckungsstelle stellen mit Verweis auf § 98 OWiG..

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BBO17 
Fragesteller
 17.03.2022, 17:07
@FordPrefect

Ich bitte hier um ehrliche Hilfe...Ihre Belustigungen können sie sich doch sparen ?! Oder sind sie auch noch ein Kind? Dankeschön

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BBO17 
Fragesteller
 17.03.2022, 17:08
@FordPrefect

Naja ich war ja nichtmal des Klaren dass dies eine Straftat ist...ich weiß nicht wie sie darauf kommen :(...

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Pauli1965  17.03.2022, 17:10
@BBO17

Du bist kein Kind mehr. Und als 16 jähriger müsste man schon die Grundregeln im Straßenverkehr kennen.

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BBO17 
Fragesteller
 17.03.2022, 17:12
@Pauli1965

Super xD Kann es eigentlich sein dass wenn ich einen ''Verkehrsunterricht'' Antrag stelle dieser abgelehnt wird und die Strafe nochmals erhöht wird ?

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Pauli1965  17.03.2022, 17:14
@BBO17

Der Verkehrsunterricht wird dir ggf. auferlegt. Den beantragt man nicht.

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BBO17 
Fragesteller
 17.03.2022, 17:17
@Pauli1965

Weiß ich jetzt nicht so Recht ob man die kennen müsste...Ich habe ja auch kein Führerschein gemacht.

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BBO17 
Fragesteller
 17.03.2022, 17:17
@Pauli1965

Okay und wie wird das entschieden ?

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Ich wurde auf dem Fahrrad mit dem Handy von der Polizei angehalten...

Supi. Und du wusstest genau, dass das verboten ist.

Daraufhin habe ich ein Bußgeld von 55€ erhalten.

Korrekt lt. Bußgeldkatalog.

Auf dieses habe ich 'einspruch' erhoben ( wenn man dies so nennt) ich schrieb die Tat nicht begangen zu haben.

Das ist natürlich sehr sinnig, wenn man direkt vom Vollstreckungsbeamten während der Tat auf dem Fahrrad aufgehalten wird.

Nun kam ein weiterer Brief in dem ich gebeten werde aufgrund von gebühren 83,5€ zu bezahlen...

Auch das stand auf dem Bußgeldbescheid. Hättest du den Rechtsbehelf mal gelesen, wäre dir das auch klar gewesen.

Kennt sich jm in meinem Fall aus ? Kann ich dies in Sozialstunden abarbeiten ?

Nein. Bußgelder kann man nicht abarbeiten, aber du kannst mit der Bußgeldstelle evtl. eine Ratenzahlung vereinbaren. Ansonsten wirst du ja wohl irgendwie die paar Euro zusamenbekommen, dann eben mittels Minijob.

Ergänzung: Du bist ja noch Minderjähriger, da kann ggfs. auf Antrag auch Verkehrsunterricht auferlegt werden. Bei der Bußgeldstelle entsprechend einen Antrag stellen.

NonNam  17.03.2022, 17:01

Doch kann man als Minderjähriger. Widerspreche Dir ja ungerne.

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FordPrefect  17.03.2022, 17:02
@NonNam

Habe ich doch schon ergänzt? Mir ist nur nicht ganz klar, wer das beantragt. § 98 OWiG sprucht von der Vollstreckungsbehörde, aber m.E. muss das auch auf Antrag des Delinquenten bzw. seines Erziehungsberechtigten möglich sein.

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Answer1234567  17.03.2022, 21:53
@FordPrefect

Ein Antrag des Betroffenen oder dessen Vertreter ist nicht explizit vorgesehen. Nichtsdestotrotz könntet dieser natürlich trotzdem einen "Antrag" auf Stellung eines Antrags stellen (so in der Richtung^^). Eine Ablehnung dürfte allerdings mangels rechtlichem Anspruch nicht rechtsmittelfähig sein.

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