wurde bei einem Ladendiebstahl im wert von 40€ erwischt?

5 Antworten

das kommt zur Anzeige. Geldstrafe oder Sozialstunden

Geldstrafe oder Sozialstunden.

Hallo,

eins mal gleich vorneweg: Beruhig dich, das wird alles nicht so schlimm, wie du vielleicht meinst.

Zunächst mal - berufsbedingt - der moralische Zeigefinger: "Diebstahl ist eine Straftat, mach das nicht noch einmal." So, fertig, jetzt zu deinem Problem:

Es gibt eine "Geringwertigkeitsgrenze", die sich von Staatsanwaltschaft zu Staatsanwaltschaft unterscheidet. Bei uns in Bayern z.B. gilt (je nach Staatsanwaltschaft) ein Betrag von 35-40 € als "geringwertig". "Geringwertig" bedeutet eben, dass das Verfahren mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit beim Ersttäter eingestellt wird.

Wie läuft das Verfahren nach einem Ladendiebstahl ab:

1. Du musst die gestohlene Ware zurückgeben. Hast du ja vermutlich bereits gemacht.

2. Normalerweise musst du die Bearbeitungsgebühr zahlen (landläufig als "Fangprämie" bezeichnet). Dazu schreibst du nichts, ggf. wurden dir diese auch erlassen oder kommen noch postalisch.

3. In der Regel erhältst du ein Hausverbot für mindestens 1 Jahr. Dieses UNBEDINGT einhalten. Gehst du trotz Hausverbot in den Laden, begehst du eine Straftat, namentlich einen Hausfriedensbruch.

4. Wegen der Anzeige: Vermutlich kriegst du einen Brief, in dem du dich zum Vorwurf äußern kannst (Ladendiebstahl geht über eine "Kurzanzeige", da ist das Vorgehen die Regel). Ggf. wirst du auch vorgeladen, das glaube ich aber nicht. In dem Fall könntest du der Vorladung nachkommen, nicht erscheinen oder um die Möglichkeit der schriftlichen Äußerung bitten.

5. Laut deinen anderen Fragen bist du Minderjährig. Kommt es zu einer Verhandlung, wird es auf Sozialstunden, ich schätze mal ~30 Stunden, rauslaufen.

Für die Zukunft: In deinem Führungszeugnis steht nichts drin, wohl aber in deinem Bundeszentralregister. Wenn du also einen Beruf ergreifen willst, bei dem letzteres leer sein muss, könnte das Probleme nach sich ziehen. Für die meisten Berufe wirst du aber nur ein Führungszeugnis brauchen. Näheres zu diesen beiden "Datenbanken" kannst du dir leicht ergooglen.

Aber wie gesagt, mach dir keinen Kopf, es steht nichts in deinem Führungszeugnis, die Strafe - wenn überhaupt - fällt sehr niedrig aus und keiner reißt dir den Kopf ab. Aber vorkommen sollte das Ganze nicht mehr, denn dann bist nicht mehr "Ersttäter"

Alles Gute:)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 15 Jahren Polizeivollzugsbeamter

Alexkaralis936  05.04.2022, 15:19

Und was ist ab einem wert über 50 euro und wenn man Minderjährig ist was wird passieren??

0
Dommie1306  05.04.2022, 22:14
@Alexkaralis936

Kommt auf die jeweilige Staatsanwaltschsaft an.. evtl trotzdem eine Einstellung oder ca. 20 Sozialstunden...

0

Der Wert des Diebstahls ist irrelevant. Wurde Anzeige gestellt, hast Du eine Vorstrafe, was sich ganz schlecht bei gewissen Jobsuchen macht!

Dazu kommt die "Fangprämie" die das Geschäft einfordert und ein Jahr Hausverbot.


Dommie1306  18.03.2022, 19:46

Der Wert des Diebstahls ist beim Ersttäter sogar enorm wichtig. Unter der sogenannten "Geringfügigkeitsgrenze" wird der erste Ladendiebstahl quasi immer eingestellt.

Eine Anzeige ist nicht automatisch eine Vorstrafe. Eine Vorstrafe, welche auch im Führungszeugnis eingetragen wird, benötigt bei der ersten Verurteilung vor Gericht mindestens 90 Tagessätze oder 3 Monate Freiheitsstrafe - das wird bei einem Ladendiebstahl auch nicht passieren ;-)

Der Rest stimmt aber natürlich...

1
Alexkaralis936  05.04.2022, 15:20

Bekommt man später echt probleme bei der Jobsuche wenn man Minderjährig und ersttäter ist ??

0

Du bist minderjährig. Da wird das Jugendamt euch einen Besuch abstatten. Strafen als Ersttäter zu wenig, wahrscheinlich Sozialstunden. Also einfach mal abwarten.