Kann man Sozialstunden in Geldstrafe unwandeln lassen?

1 Antwort

Hallo Martin,

als Ersttäter wirst du sehr wahrscheinlich einen Strafbefehl bekommen und damit ist die Sache erledigt.

Das Strafbefehlsverfahren ist ein Verfahren vor dem Amtsgericht, in welchem das Gericht ohne Hauptverhandlung entscheidet. ... Der Erlass des Strafbefehls wird von der Staatsanwaltschaft beim Gericht beantragt. Hat das Gericht Bedenken, ohne eine Hauptverhandlung zu entscheiden, beraumt es einen Hauptverhandlungstermin an.

Eine Darstellung des Strafbefehlsverfahrens findest du hier:

https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/ordentliche_gerichte/Strafgericht/BesondereVerfahrensarten/strafbefehlsverfahren/index.php

Sinn und Zweck eines Strafbefehlsverfahren ist, die Gerichte zu entlassen und dem Beschuldigten Kosten zu ersparen (Gerichtskosten).

Gut zu wissen:

Eine Geldstrafe wird immer mit ersatzweise Freiheitsentzug verhängt.

Wie lange die Haft dauert richtet sich zum einen nach dem errechneten Tagessatz und zum anderen nach der Höhe der Geldstrafe.

Ein Beispiel:

Der Tagessatz errechnet sich, in dem das Netto-Monatseinkommen durch 30 Tage geteilt wird.

Angenommen du beziehst mtl. 450,- EUR Hartz IV. Dann ergibt sich folgende Rechnung:

450,- EUR : 30 Tage = 15,- EUR Tagessatz

Nehmen wir weiter an, der Staatsanwalt hält 14 Tage Haft für angemessen, ergibt sich folgende Geldstrafe:

15,- EUR Tagessatz x 14 Tage Haft = 210,- EUR Geldstrafe

  • Auf Antrag kann die Staatsanwaltschaft Ratenzahlung (z.B. 20,-EUR/mtl.) gewähren.
  • Auf Antrag kann die Staatsanwaltschaft auch zustimmen, die Schuld durch gemeinnützige Arbeit ableisten zu können.

Hier lautet die Formel: 1 Tagessatz = 6 Sozialstunden

14 Tagessätze x 6 Sozialstunden = 84 Sozialstunden

Gut zu wissen:

Solltest du nicht die vollen Sozialstunden ableisten und lieber in den Knast wollen, würdest du nur noch den offenen Betrag absitzen müssen!

Beispiel:

Du hast 60 Sozialstunden gemacht - bleiben 24 Std. übrig.

24 : 6 = 4 Tagessätze, die du noch absitzen müsstest.

Happy End

Deine Freundin hat Mitleid und will dich einen Tag später aus dem Knast holen. Das geht!

Sie zahlt einfach die letzten 3 Tagessätze a 15,- EUR. Sobald die 45,- EUR eingezahlt wurden, wird deine Entlassung in die Wege geleitet.

Das kann allerdings auch noch mal ein paar Stunden dauern.

Lohnt sich das alles für 20,- Ladendiebstahl? - Ich denke nicht!