Muss ich gegen meinen Freund aussagen?

8 Antworten

Du bist verpflichtet, einer staatsanwaltschaftlichen Vorladung Folge zu leisten, kannst dort aber von deinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen und musst nicht aussagen. Das ist dein gutes Recht. Strafvereitelung wäre es, wenn du die Staatsanwaltschaft anlügst.

Niemand wird zur Staatsanwaltschaft eingeladen - nur vor Gericht. Und dort musst du aussagen.

stilldeath  29.09.2014, 16:08

Stimmt so nicht, die Staatsanwaltschaft kann dich selbstverständlich vorladen.

Es ist natürlich deine Entscheidung ob du aussagen möchtest oder nicht. Ich weiß jetzt nicht ob es das erste mal bei dir war oder es schon öfters vorgekommen ist, auf jeden Fall würde ich aussagen du sagst einfach wie es war sagst aber auch wenn du es auch so siehst das es nicht mehr vorkommen wird. Und achte mal darauf wie er vor der Verhandlung zu dir ist wenn er sagt 'pass auf was du da drinnen jetzt sagst' oder so dann weißt du das es ihm sch egal ist wie du dich fühlst. Aber da musst du jetzt selbst schauen ob du gegen ihn aussagen willst.

Nur bei Verwandten und Ehepartnern.

naja du hast die Polizei ja aus Instinkt gerufen. Sag einfach aus, dass ihr euch gestritten hattet und du überreagiert hast.

aber behalt dir im Hinterkopf, dass Männer die gegen Frauen und besonders die eigene Freundin gewalttätig werden ziemliche I***ten sind.. Und wenn du jetzt einen auf "is ja nix gewesen" machst, könnte er das als selbstverständlich hinnehmen.

Überleg dir also genau was du machst ;) liebe Grüße und viel Glück, dass du deinen Weg findest