Eine Vorladung von der Polizei ignorieren?
Mein Partner und ich hatten eine Auseinandersetzung. Daraufhin hat er auf Wut auf meinen Tisch geschlagen, dieser ist dann kaputt gegangen. Im Affekt habe ich die Polizei gerufen und Anzeige wegen Sachbeschädigung erstattet. Von der Polizei erhielt ich ein Formular auf dem ich angekreuzt habe, dass ich innerhalb von 3 Monaten überlege ob ich einen Strafantrag stelle oder nicht.
Mittlerweile haben mein Partner und ich uns wieder vertragen und es war meinerseits eine übertriebene Reaktion die Polizei zu rufen. Ich möchte nicht, dass mein Partner strafrechtlich verfolgt wird. Nun habe ich eine Vorladung als Zeuge von der Polzei bekommen. Kann ich diesen Termin ignorieren und dann wird die Sache eingestellt oder muss ich dahin um klar zu stellen, dass ich nicht möchte, dass mein Partner strafrechtlich verfolgt wird?
6 Antworten
"...dass ich innerhalb von 3 Monaten überlege ob ich einen Strafantrag stelle oder nicht."
Hast deine Frage eigentlich damit schon selbst beantwortet. Auch wenn du die Polizei gerufen hast, wurde dadurch noch keine Strafanzeige gestellt. Sondern du hast bis zu 3 Monate Zeit zu überlegen ob du diese Anzeige stellst oder nicht. Wenn du dich also nicht mehr bei der Polizei meldest wird auch diese nichts mehr in der Richtung unternehmen. Ich würde mich trotzdem telefonisch bei der Polizei sobald ich mit meiner Entscheidung absolut sicher bin.
Im Übrigen finde ich deine Reaktion, die Polizei zu rufen, gar nicht unbedingt so übertrieben. Manchmal braucht es auch mal geschulte Leute von außerhalb, die eine solche Situation zunächst erstmal wieder entschärfen und dann auch für einen längerandauernden Eindruck (Schockmoment) sorgen, dass sich derartige Situationen nicht wieder oder nicht zu schnell wiederholen.
NImm einach den Strafantrag zurück, das geht auch schriftlich, wenn du nicht auf dem Revier antanzen und dich blöd angucken lassen willst.
Wie immer bei solchen Fragen kann man darauf warten, dass der Tipp kommt: Anzeige zurückziehen. Dieser Tipp ist schlicht falsch. Eine Anzeige kann man nicht zurückziehen.
Diese Straftat ist ein "relatives Antragsdelikt", das heißt, zusätzlich zur Anzeige muss ein Strafantrag gestellt werden. Machst du das nicht, oder ziehst du den Strafantrag zurück, wird das Verfahren wegen eines Verfahrenshindernises eingestellt werden.
Erkennt der StA öffentliches Interesse bei der Straftat (wovon aber nicht auszugehen ist), braucht es keinen Strafantrag, und es kommt zur Anklage. Da kannst du nichts mehr verhindern.
Also: Strafantrag nicht stellen oder diesen zurückziehen, und die Sache ist erledigt.
Überlege dir das sehr gut. Du hast bestimmt nicht einfach so die Polizei geholt. Du hast dich offensichtlich ernsthaft bedroht gefühlt und ihm mehr zugetraut.
Letztlich entscheidest du, ob du ihm das verzeihen kannst oderdich trennst.
Und du entscheidest, ob der Schuss vôr den Bug nötig hat oder du mit dem Rückzug der Anzeige das falsche Signal gibst.
Ichbwürde epfehlen durch ziehen. Ist er ein guter Kerl wird es deiner Beziehung nicht schaden. Hat er ne dunkle Seite, wird er verwarnt - von dir. Sowas ist oft der Einstieg zu mehr ich denke das hast du in dem Moment gesehen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es wegen dem Tisch war oder Rache. Wenn doch Anzeige zurück ziehen.
In dieser Sache kannst Du die Angelegenheit auch einfach und unkompliziert zurückziehen, wie bspw. per Telefon.
Zu der Überschrift (Frage):
Generell gilt, dass Du bei einer "gerichtlichen" Vorladung erscheinen musst.
Für eine "polizeiliche" Vorladung gilt dies jedoch nicht.
Für eine "polizeiliche" Vorladung gilt dies jedoch nicht.
Nicht zwangsläufig ! Sollte die Polizei den Auftrag von der Staatsanwaltschaft haben , sie als Zeugen zu vernehmen , so muss sie auch erscheinen !
Gut. Darauf müsste die vorzuladene Person wahrscheinlich aber auch in dem Vorladungsbescheid hingewiesen werden. Ansonsten kann die betreffende Person ja nicht wissen, dass diese Vorladung verbindlich ist.
Danke für den Hinweis.
Das ist der Haken , nein steht nicht dabei ! Das muss man erfragen !
kannst Du die Angelegenheit auch einfach und unkompliziert zurückziehen
Nein, Anzeigen kann man nicht zurückziehen.
Viel Geschwafel, der mit einem falschen Tipp endet: Anzeigen kann man nicht zurückziehen.