Strafantrag?

5 Antworten

Was heisst denn "...trotzdem passiert weiter nichts?"

Stelle zur Anzeige bei der Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Adhäsionsverfahren dann kann die Justiz in ihrer Entscheidung Rückzahlung/Schadenersatz gleich mit beschließen. Hat den Vorteil dass Du niemanden verklagen musst, die Justiz kann Dir, bei guter Beweislage, das Geld vom Täter "verschaffen" (wenn er welches hat).

und daher einen Strafantrag stellen.

Das geht, wenn es nicht schon zu spät ist. Ist es zu spät, ist das Verfahren eben wegen des Ausbleibens des Strafantrags längst eingestellt.

Der Strafantrag sorgt maximal dafür, dass der mutmaßliche Täter bestraft wird.

Um Schadensersatz zu bekommen, musst du zivilrechtlich klagen.

atm77  24.01.2022, 08:26

Allerdings ist das Urteil viel sicherer, wenn der Täter bereits vor dem Strafgericht verurteilt wurde.

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