Absage polizeiliche Vorladung

6 Antworten

Du kannst genau das sagen, was Du hier geschrieben hast: Du hast einen Anwalt beauftragt und möchtest nun erst mal mit diesem Rücksprache halten. Das reicht vollkommen aus. Genau genommen brauchst Du den Termin nicht mal absagen. Das hätte keinerlei Konsequenzen. Es ist lediglich ein Akt der Höflichkeit, das zu tun.

Keinesfalls solltest Du Dich aber von der Polizei am Telefon überreden lassen, zu dem Vernehmungstermin dann doch noch zu erscheinen oder am Telefon irgendwelche Angaben zur Sache zu machen. Egal, was man Dir verspricht oder was alles schlimmes passieren könne, wenn Du nix sagst. Alles Polizeitaktik.

Du kannst dort telefonisch absagen, oder es auch einfach lassen, dazu verpflichtet bist Du genauso wenig, wie bei der Polizei zu erscheinen zwecks Vernehmung als Beschuldigte.

Eine Vorladung muss eingehalten werden. Es könnte passieren, dass die Polizisten zu Dir nach Hause kommen, oder schlimmer noch: In die Schule. Und dann wirst du mitgenommen.. Du könntest höchstens versuchen den Termin zu verschieben. Aber zu welchem Zweck? Einem Rechtsanwalt kannst Du ja alles erzählen, der Polizei allerdings nicht.

DAs ist kompletter Unsinn. Woher nimmst Du nur solche Weisheiten?

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@skyfly71

Oups, sorry, stimmt, Polizei darf abgesagt werden... Staatsanwaltschaft und Gericht nicht.

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du musst nicht zur Polizei Vorladung es macht aber sinn

Du hast doch einen Anwalt ... frag den doch. Der weiss am meisten :)