Blitzerfoto falsche Person angegeben?

7 Antworten

Meide die Vorladung. Setze ein Schreiben auf in dem Du abstreitest das Schreiben verfasst zu haben und auch nicht der Fahrer gewesen zu sein. Weitere Angaben solltesz Du nicht machen.

Da Du wirklich nicht schuldig bist, kannst Du dann abwarten was weiter passiert. Wenn ein Strafbefehl, oder sogar eine Anklageschrift kommt ist es an der Zeit das Du Dich an einen Rechtsanwalt wendest. Selbstverständlich hat Dein Vater eine Straftat begangen, aber Du musst ihn nicht ans Messer liefern. Dir jedoch muss die Tat nachgewiesen werden, was ja wohl nicht möglich sein dürfte.

doofer Fall, ist dein Vater denn nicht auf die Idee gekommen, dass er sofort auffällt, wenn er eine Frau (dich) angibt und er selbst auf dem Bild zu sehen ist?? Sorry, viel einfacher kann man es der Polizei ja nicht machen :).

Naja okay, bist du als Zeugin oder Beschuldigte vorgeladen? Als Zeugin, nehme ich an? Meines Wissens hast du als Verwandte ein Zeugnisverweigerungsrecht, du musst deinen Vater nicht belaste und müsstest daher (trotz Vorladung) nicht erscheinen. Man sollte aber deswegen trotzdem schriftlich absagen.

Früher oder später wird dann auch dein Vater als Beschuldiger vorgeladen werden, wird vermutlich schwierig, da rauszukommen. Mit einer Strafe wird er schon rechnen müssen. Ansonsten lasst euch online (per Festpreis) von einem Anwalt beraten, vielleicht hat der noch eine Idee.

supermayerxxl  10.03.2022, 14:46

Ich habe übrigens gerade nochmal etwas gegoogelt und das hier gefunden:

"Eine Ausnahme gibt es: Wer sich im Anhörungsbogen selbst wahrheitswidrig als Verantwortlicher für den vorgeworfenen Verkehrsverstoß bezichtigt, macht sich nicht strafbar."

Also wenn du bei der Polizei sagen würdest, du hattest den Anhörungsbogen aufgefüllt und dich selbst bezichtigt, um deinen Vater zu "schützen" (oder was auch immer). So verstehe ich das zumindest. Eventuell reicht es auch, wenn du das schriftlich mitteilst. Die Chance dürfte dann recht groß sein, dass das Ermittlungsverfahren eingestellt wird und ihr nochmal gut aus der Sache rauskommt. Aber davor solltest du nochmal einen Anwalt um Rat fragen bzw. um sicherzuegehn, bin auch nur Laie.

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Artus01  10.03.2022, 14:50
@supermayerxxl

Es geht hier nicht um eine, erlaubte, Selbstbezichtigung, sondern um die Anschuldigung einer anderen, nicht mit dem Täter verwandten Person. Diese Person hat wohl die Anschuldigung auch zurückgewiesen.

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Strafanzeige stellen gegen Papa, weil er Deine reinprivate Post öffnet und auch noch beantwortet, auch noch falsch.

Ich fürchte, anders wirst Du Deine Unwissenheit nicht beweisen können.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
supermayerxxl  10.03.2022, 14:16

lol ein ziemlicher dummer Rat, seinen Vater deswegen anzuzeigen. Davor sollte man erstmal darüber reden.

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Artus01  10.03.2022, 14:55
Ich fürchte, anders wirst Du Deine Unwissenheit nicht beweisen können.

Das muss sie auch nicht. Es muss ihre bewiesen wwrden was man ihr vorhält.

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Schildere die Situation so, wie sie war. Beziehungsweise überzeuge deinen Vater, dass er die Sache zu gibt.

Als Fahrzeughalter musst du wissen wer dein Fahrzeug nutzt und wer wann damit gefahren ist. Im schlimmsten Fall kann es dir auch noch blühen, dass du ein Fahrtenbuch führen musst. In diesem muss dann genau und lückenlos aufgeführt werden, wer wann, und wohin mit dem Fahrzeug gefahren ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Der Halter ist letztlich immer verantwortlich.

Du kannst natürlich - schon alleine mit einer Schriftprobe - beweisen, dass du den ersten Bescheid nicht beantwortet hast. Jetzt mußt du mit deinem Vater überlegen, ob du ihn angeben sollst oder nicht. Er hat sich strafbar gemacht.

Bedenke, dass du mit drin hängst. Du bist der Halter. Von dir erwartet man, dass du weißt, wer deinen Wagen fährt. Wenn du nun auch lügst und deinen Vater schützt - nun, dass kann ins Auge gehen. Die Polizisten die ich kenne, würden sich wahrscheinlich verbeissen und letztlich deinen Vater finden und dich ggfs. der Lüge überführen.

Artus01  10.03.2022, 14:54
Der Halter ist letztlich immer verantwortlich.

Nein, ist er nicht und in diesem Fall schonmal gar nicht.

Von dir erwartet man, dass du weißt, wer deinen Wagen fährt.

Das ist ja auch der Fall, was aber nicht bedeutet das sie den Fahrer benennen muss.

Wenn du nun auch lügst und deinen Vater schützt - nun, dass kann ins Auge gehen

Lügen muss man nicht, es reicht die Aussage zu verweigern.

Die Polizisten die ich kenne, würden sich wahrscheinlich verbeissen und letztlich deinen Vater finden und dich ggfs. der Lüge überführen.

Natürlich wird man den Fahrer und den Urheber welcher den Anhörungsbogen ausgefüllt hat ermitteln, letztlich geht es nämlich um eine Straftat, die Ordnungswidrigkeit interessiert da niemanden mehr.

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