Kann ich den Bruder von meinem Kumpel als Fahrer angeben?

7 Antworten

Dann ist die Kacke erst richtig am Dampfen sollten die Behörden dahinter kommen.

Bei so zweifelhaften Angaben wird dann ganz gern Mal auch persönlich vorbeigefahren und die das Blitzerbild mit der Person verglichen.

Die Bilder sind übrigens sehr gut im orginal.

Also Finger weg, ehrlich sein, sonst macht man sich strafbar

Das wäre eine sehr dumme Entscheidung, weil man es damit nämlich nur noch schlimmer macht.

Denn wer fälschlicherweise angibt, dass eine andere Person gefahren wäre, welche in Wirklichkeit jedoch gar nicht am Steuer saß, macht sich nach dem StGB §164 Abs. 2 einer falschen Verdächtigung strafbar. Wenn die Bußgeldstelle dann wie üblich den (falschen) Hinweisen nachgeht, lässt sie sich von der Meldebehörde üblicherweise ein Lichtbild der verdächtigten Person zukommen und/oder fordert diese dann ggf. auf bei der zuständigen Polizeidienststelle zu erscheinen. Stellt man dort dann fest, dass es eine Falschangabe war, hat das dementsprechende Folgen. Eine vorsätzliche Falschbenennung des Fahrers wird dann nämlich - je nach der Schwere des Verkehrsvergehens bzw. der Ordnungswidrigkeit - entweder mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft.

Woher ich das weiß:Hobby

Einmal ist mein Auto fotografiert worden und der Fahrer war nicht erkennbar. Als ich angab, der Fahrer will es nicht gewesen sein, wurde gedroht, ein Fahrtenbuch aufzuerlegen. Mehrfach geht das nicht.

Wenn Dein Kumpel sich das Auto deines Vaters ausleiht, ist das eine Sache. Wenn der sich, mit einem geliehenen Auto blitzen läßt, ist das ganz was anderes. Und wenn man dann auch noch anfängt zu jammern wegen Probezeit... dann kann ich da nur sagen: Selber Schuld! Denn mit Dingen, die man sich ausleiht, geht man sorgsam um, man hält sich an Spielregeln und baut keinen Scheiß!

Und das schlimmste ist dann, nicht mal den Arsch in der Hose haben, zu dem Mist zu stehen, den man gebaut hat. Nein, da sollen dann Andere den Kopf her halten? Dem Kumpel gehört rechts und links ordentlich eine auf die Backe!

Wenn Dein Vater jemand anderen als Fahrer angibt wird das von der Rennleitung kontrolliert. Im besten Fall darf Dein Dad ein lückenloses Fahrtenbuch führen. Und wie das aussieht mit Folgen für versuchte Strafvereitelung.

Strafgesetzbuch (StGB) § 258 Strafvereitelung

(1) Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

ich kenne einen Fall, wo anstelle des Fahrers dessen Bruder angegeben wurde, das hat geklappt, aber die beiden sahen sich auch ähnlich.