Das Knacken solltest Du besser checken lassen, weil es könnte auch durch ein gewisses Wirbelgleiten kommen, was alles andere als gut ist.

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Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gibt es von dem Arbeitgeber erst, wenn man vorher mindestens 4 Wochen gearbeitet hat.

Du musst Dich daher an Deine Kranken­kasse wenden:

Ein neu eingestellter Arbeitnehmer hat in den ersten vier Wochen der Beschäftigung keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Dafür zahlt in der Regel die Krankenkasse Krankengeld.

(Auszug aus https://www.tk.de/firmenkunden/versicherung/versicherung-faq/entgeltfortzahlungsversicherung/anspruch-von-neuen-mitarbeiter-auf-entgeltfortzahlung-2037132)

Und eine Krankschreibung brauchst Du natürlich auch.

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an der Halterung der Bremse

In dem von Dir verlinkten Video berührend die Spiegel die Bremshalterungen noch nicht mal, sondern sind nur in unkonventioneller Art an den bisherigen Spiegelhalterungen montiert. Wenn es vernünftig hält, dürfte es eigentlich keine Probleme geben.

Wichtig jedoch: die Spiegel müssen beide jeweils mindestens 28 cm Abstand zur Fahrzeugmitte haben, wobei hier in einer waagrechten Linie von der Mitte der spiegelnden Fläche bis zur Mitte des Lenkkopfes gemessen wird. Naja und zu klein sein dürfen sie natürlich auch nicht sein, also nur zugelassene verwenden.

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Die Wartefrist umgehen lässt sich leider nicht so einfach:

Ausschlaggebend im Schadensfall ist der Zeitpunkt, der den Schaden – hier: den Arbeitsrechtsstreit – ausgelöst hat. Dieser muss nach Ablauf der Wartezeit liegen, damit Versicherungsschutz besteht. Für Ereignisse, die vor Abschluss der Versicherung oder während der Wartezeit passieren, besteht kein Versicherungsschutz.

Aaaaaaaaber:

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Wartezeit für den Arbeitsrechtsschutz entfallen. Wenn Sie beim Abschluss Ihrer Versicherung nachweisen können, dass Sie bereits zuvor über eine Arbeitsrechtsschutzversicherung verfügt haben und der Versicherungsschutz lückenlos in den neuen Versicherungsvertrag mündet, greift der Arbeitsrechtsschutz sofort.

(Auszug aus https://www.check24.de/rechtsschutzversicherung/fragen/wartezeit-berufsrechtsschutz/)

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schwarzfahren im bus
bei unfall bei dem man nicht beteiligt war weiterfahren

Strafbar machen sich nur Unfallbeteiligte, die sich vom Ort entfernen. Beteiligt sind sowohl der Verursacher als auch alle in den Unfall verwickelten Personen. Wer den Vorfall lediglich beobachtet hat, ist nur Zeuge und kann keine strafbare Unfallflucht begehen.

(sh. https://www.bussgeldkatalog.de/fahrerflucht-zeuge/)

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Mache ich mich damit strafbar wenn ich ihn nicht gezielt angel?

Nein, keine Sorge; steht so auch in deren Richtlinien (sh. u.). Nur dass Du Deinen ungewollten Fang umgehend zurücksetzt bzw. wie du mit einem umgehst, der sich nicht vom Haken lösen lässt, ist wichtig:

g) Kann der Haken im Rachen eines nach Zeit und Maß zurückzusetzenden Fisches nicht verletzungsfrei entnommen werden, so ist dieser Fisch unverzüglich zu töten. Das abgetrennte Vorfach mit Haken ist zu Kontrollzwecken im Fisch zu belassen.
8. Bei Verstößen gegen die Fischereiordnung wird die Fischereierlaubnis ohne Entschädigung sofort entzogen. In schweren Fällen ist mit Strafanzeige zu rechnen.

(Auszug aus http://www.stadtfischer-immenstadt.de/Neuer%20Ordner/tageskarten.htm)

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Fragt mal bei den anderen Mietern nach, wem die Wohnung gehört, also wer eigentlich der echte Vermieter ist bzw. sein müsste.

Wenn Euer "Unter-Vermieter" dann mal wieder rumzickt, könnt ihr ihn ja mal darauf hinweisen, dass auch ein mündlicher Untermietvertrag rechtskräftig ist, er sich aber ohne Zustimmung von seinem Vermieter strafbar macht und sogar - im Gegensatz zu Deinem Freund - fristlos gekündigt werden kann.

Dein Freund muss zwar weder vom echten, noch vom unechten Vermieter eine rechtmäßig zulässige fristlose Kündigung befürchten, aber eine reguläre ist möglich. Und wenn er sich nicht endlich ummeldet, muss er irgendwann evtl mit einem Bußgeld vom Amt rechnen.

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Nachbarin wirft anderen Dreck in unseren Garten. Was können wir tun?

Guten Tag zusammen,

Mir ist des Öfteren aufgefallen, dass unsere Nachbarin, die direkt gegenüber von uns wohnt, zu unserem Grundstück geht und Äste, sowie heute eine ganze Baumwurzel über unseren Zaun wirft, was nicht zu uns gehört. Mein Freund weiß darüber auch schon Bescheid, weil ich es ihm auch direkt gesagt habe. Er ist davon ebenfalls nicht begeistert.

Bei den Ästen habe ich nichts gesagt, beziehungsweise mich nicht wirklich darüber geärgert, da es Kleinkram ist und nicht der Aufregung wert war. Auch wenn sie es schon des Öfteren gemacht hat. Heute hat es mir allerdings gereicht und ich habe vom Fenster aus gesehen, dass sie einfach zu uns rübergegangen ist, während sie in ihrem Garten gearbeitet hat und einfach eine Baumwurzel, die auf unserer Seite auf dem Grünstreifen lag, und das schon seit ein paar Wochen wohlgemerkt, zu uns über den Zaun geworfen hat. Danach ist sie wieder in ihren Garten gegangen. Und so allmählich frage ich mich, was bei manchen Menschen nicht stimmt! 

Die Baumwurzel gehört nicht uns! Die gehört unserem Nachbarn nebenan, der mit seinen Arbeitern NonStop Krach macht, was ziemlich stört und nervt, baut, mit Baumaschinen fährt und dabei letztendlich auch die Baumwurzel verloren hat, was ich gesehen habe und die Baumwurzel auch erstmal für knapp eine Stunde auf der Mitte der Straße lag. 

Irgendwann war die Baumwurzel weg und lag auf dem Grünstreifen auf unserer Seite. Zudem wurde auch schon mal ein gelber Sack voller Blätter über unseren Zaun geworfen. Den gelben Sack samt Blättern müssen wir jetzt auch noch entsorgen, obwohl es nicht unser gelber Sack ist! Wer das war, weiß ich nicht, weil ich die Person nicht gesehen habe. Ich habe nur gesehen, wer die Baumwurzel verloren hat, sie auf den Grünstreifen auf unserer Seite gelegt hat, beziehungsweise wer die Baumwurzel über unseren Zaun geworfen hat.

Und ich bin einfach nur fassungslos und wütend! Es ist nicht unser Dreck und die haben nichts besseres zu tun, als den Dreck über unseren Zaun zu werfen, anstatt ihn wirklich mal fachgerecht zu entsorgen! 

Ich habe die Baumwurzel wieder dahin zurückgelegt, wo sie war, beziehungsweise weiter an dem Grundstück unseres Nachbarn ran, da es auch seine Baumwurzel ist und wir keinen fremden Dreck in unserem Garten haben wollen. Sorry not sorry!

Was stimmt mit diesen Menschen nicht? Und was kann man dagegen tun? 

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Was sagt sie denn dazu? Ich würde sie zumindest spätestens jetzt, wo sie es nicht mehr leugnen kann, darauf ansprechen und sie im Zuge dessen auch darauf hinweisen, dass Dir auch schon Ihre vorherigen Aktionen aufgefallen sind, Dir der nachbarschaftliche Frieden aber eigentlich wichtig ist und Du es daher bisher still ertragen hast.

Wahrscheinlich hat sie gedacht, sie könnte Dich grinsend ärgern, ohne dass Du weißt, dass sie der Verursacher ist und wird daher nun, wenn sie von Deinem Wissen erfährt (hoffentlich) quasi vor Scham im Boden versinken.

Sollte sie hingegen rumzicken und alles scheinbar absolut empört laut abstreiten, dann sag ihr, dass Du dann halt fortan ggf. Beweise, z.B. in der Form von Videos sichern und rechtlich dagegen vorgehen wirst. Aber sie könnte es sich ja noch mal durch den Kopf gehen lassen, ob nicht vielleicht doch eine Entschuldigung ihrerseits sinnvoller wäre.

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Vielleicht solltest Du Deinen Chef mal provokativ fragen, was ihm lieber ist: dass Du den Staplerschein ungewollt selbst bezahlst und anschließend sofort kündigst oder dass er ihn zahlt und Du die Kosten dafür nur tragen musst, wenn Du innerhalb von X Monaten kündigst oder gekündigt wirst.

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Cocktailkleider sind üblicherweise - wie Cocktails halt - bunt, von daher trag wenigstens ein fröhlich farbiges Oberteil, damit Deine Gastgeber es nicht als in jeder Hinsicht beleidigende Unhöflichkeit empfinden, dass Du keinster Weise deren Wünsche erfüllst, sondern Du stattdessen weder in einem Kleid, noch irgendwie farbig auftauchst, sondern völlig in schwarz und noch dazu mit Hose, als wärst Du auf einer Beerdigung.

Wäre für mich eigentlich ein absolutes No-Go.

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Hast Du schon mal das Wasser gecheckt, was der Waschmaschine zugeführt wird? Vielleicht stimmt mit der Wasserqualität etwas nicht, vielleicht auch nicht mit den Rohrleitungen nur in diesem Bereich(!).

Du kannst die Waschmaschine ja mal über einen sauberen Schlauch mittels einem Adapter, den es günstig in jedem Baumarkt gibt, an den Wasserhahn in Deiner Küche anschließen, also dort, wo Du Dir recht sicher bist, dass es darin keine Verunreinigungen gibt, weil Du es tagtäglich für Deine Ernährung nutzt.

Vielleicht lässt sich so ja ein Unterschied feststellen.

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Die Wahrscheinlichkeit, dass sie kaputt gehen ist höher, wenn man sie offen lässt, weil sich die einzelnen Elemente dann überall verhaken und/oder verdrehen können. Wenn Du den Reißverschluss schließt, kann das nicht passieren.

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Ruf am besten eben bei 116 117 an und frag einfach da.

Da sprichst Du mit echten Ärzten und die sind für genau solche Sachen, wo man sich unsicher ist, zur Beratung jederzeit da, also auch am WE, an Feiertagen und auch mitten in der Nacht.

Kostenlos selbstverständlich.

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Selbstverständlich ist das möglich, mit jeder Art der Gestaltung und sollte man auch problemlos können.

Sorry, aber wer das mit seinem Motorrad nicht beherrscht, hat im Straßenverkehr nichts verloren.

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Womöglich hat auch bloß jemand vor Dir im Geschäft den Helm aufgesetzt, um zu checken, ob auch ein Headset darunter passt oder er dafür einen Helm in einer anderen Größe kaufen muss und hat dabei dann diese Spuren hinterlassen ohne es den Verkäufern zu sagen. Passiert leider nicht selten mit den Ausstellungsstücken.

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Das Gebäude war ziemlich einfach zu finden und steht hier:

C. de Alfonso XII, 32, Retiro, 28014 Madrid, Spanien

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ich stand beim parken in der parklücke mit dem reifen etwas über dem strich....
...es ist halt schon ärgerlich ist dass ich keine 10cm über dem streifen stand da es nirgens platz gab...

Du schreibst leider nicht, ob Du die Markierung seitlich oder an der Vorder- oder Rückseite Deines Fahrzeugs überschritten hast.

Grundsätzlich jedoch wichtig hierbei: die Markierung gilt nicht für die Reifen, sondern die äußerste Außenkante Deines Fahrzeugs! Also seitlich wären das die Außenkanten des Seitenspiegels(!), vorne und hinten zumeist die Vorderkanten der Stoßstangen. Dementsprechend waren das dann wohl doch schon wesentlich mehr als "keine 10cm".

Du darfst nicht vergessen: auf dem verbleibenden Gehweg soll nicht nur genug Platz für zwei sich begegnende Fußgänger sein, sondern auch für z.B. eine mit einem Kinderwagen, die jemandem im Rollstuhl oder mit einem Rollator begegnet. Diese Leute kommen dort vielleicht nicht im 5-Minuten-Takt vorbei, aber trotzdem hat das ganze schon einen Sinn.

Das hat zwar nun für Dich ganz besonders unschöne Folgen, aber ein Verstoß ist nun mal ein Verstoß. Und die Tatsache, dass etliche andere sich ebenfalls nicht die Umgrenzung halten, legalisiert das Falschparken leider trotzdem nicht. Und stell Dir nur mal vor, wie es dort aussähe, wenn dort jeder parken dürfte, wie er will.

Also von daher: spar Dir die Zeit und das Geld für einen Widerspruch, akzeptiere die unschöne Folgen und vor allem: lerne daraus, damit Dir so ein Fehler nicht noch einmal passiert.

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