Darf die Polizei meinen Namen an den Anzeiger weitergeben?

8 Antworten

Selbstverständlich hat der Geschädigte einer Straftat das Recht Deine Daten (Vor- und Familienname, Adresse, Geburtsdatum) zu erfahren. Diese Daten werden nicht 'automatisch' mitgeteilt. Der Geschädigte/Anzeigenerstatter muß bei der Staatsanwaltschaft Akteneinsicht nehmen (oder nehmen lassen) dann weiß er diese. Da gibt es auf jeden Fall nichts was sich einen hinter 'Datenschutz' verstecken lässt.

zelin65 
Fragesteller
 04.04.2022, 08:49

Also wenn ich das richtig verstehe, muss die Staatsanwaltschaft eingeschaltet sein? Oder geht die Datenweitergabe auch ohne?

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superseegers  04.04.2022, 13:42
@zelin65

Grundsätzlich 'gehört' der Vorgang der Staatsanwaltschaft, nur sie bestimmt wer Einsicht erhält und wer nicht. Ob das Vorab was geht weiß ich nicht.

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Dreh das doch mal um. Du erstattest Anzeige gegen Unbekannt und die Polizei ermittelt den Täter. Würdest du das Recht für dich selbst einfordern, zu wissen, wer dir da was antut?

Also ....

Gruß S.

Die Polizei wendet sich direkt an Dich. Und ja, auch die Ermittlungsergebnisse werden den Anzeigenden mitgeteilt. Er kann ja zusätzlich zivilrechtliche Schritte gegen dich einleiten. Ich würde dich auf ein kräftiges Schmerzensgeld verklagen.

Ja klar. Es bestehen ja auch zivilrechtliche Forderungen, die man nur durchsetzen kann, wenn man weiß, gegen wen.

Also ja, die Daten werden mitgeteilt.

Üblicherweise ja, wenn es eine falsche Beschuldigung ist, werden sie häufig gar nichts sage, weil das erfahren gegen Dich sowieso eingestellt wird.

Woher ich das weiß:Hobby – Will es wissen....