Darf die Polizei überhaupt HERAUSFINDEN wem ein (Snapchat) Account gehört?
Hallo, es wurde von Person A ein Fake Account erstellt, der angeblich Person B ist. Im Chat sind zwar nicht die nettesten Ausdrücke von Person A gefallen, allerdings gelten diese nicht unbedingt als Beleidigung. Trotzdem geht Person B zur Polizei. Reicht der Fakt aus, dass ein Fake Account (Snapchat) erstellt wurde und ein Bild von Person B in der Story war, damit die Polizei herausfinden DARF wer Person A ist?
7 Antworten
Wenn Person A sich als jemand anderes ausgibt und ggf sogar deren Fotos verwendet ist das strafbar. Stellt Person B (also der Geschädigte, dessen Identität, ggf. dessen Bild hier missbraucht wurde) deshalb Strafantrag, darf die Polizei natürlich im Rahmen der Ermittlungen den Ersteller des Fake Accounts feststellen
Dürfen? Warum sollte das verboten sein? Die Polizei ermittelt das, was zur Klärung von Straftaten notwendig ist.
Das brauchst du auch nicht zu wissen. Das weiß der Staatsanwalt.
Das ist mir bewusst, trotzdem wollte ich es wissen.
Ja, das nennt man Identitätsdiebstahl und das ist strafbar
Warum sollte sie das nicht dürfen? Wenn überhaupt irgendwer die Befugnis dazu hat, dann sicher die Polizei auf Anordnung durch die Staatsanwaltschaft/das Gericht.
Erst Nachdenken, dann Scheiße bauen.
Sicher darf sie das.
Weil ich mir nicht sicher war, ob es als Straftat gilt.