Ladendiebstahl/Vertragsstrafe?

4 Antworten

Moin,

REWE muss den Zugang der Rechnungsstellung/Zahlungsaufforderung im Zweifel nachweisen.

können sie das nicht, iSt die Freundin nicht im Verzug und müsste die RA-Kosten nicht tragen.

hat sie denn eine Anzeige bekommen oder dienen die 100€ zum auf die Finger hauen? Wenn letzteres würde ich danke danke danke sagen und jeden Cent zahlen ohne REWE irgendwie auf die Idee zu bringen doch noch Strafanzeige zu stellen. Ansonsten kommt es darauf an. War die Vertragsstrafe klar kommuniziert (z.B. Aushang AGB im laden) oder explizit auf gut sichtbaren Schildern? Dann ist sie rechtens. Ansonsten eher nicht....


arthur1991 
Fragesteller
 27.02.2020, 17:11

Ja, es wurde Strafanzeigen gestellt, wurde jedoch fallen gelassen. Also die 100 Euro will sie ja zahlen, es geht ja darum, dass das Anwaltsschreiben gekommen ist obwohl vorher keine Zahlungsaufforderung einging

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geheim007b  27.02.2020, 20:43
@arthur1991

das kommt jetzt ein bischen auf die Formulierung in den AGB drauf an ob ein eine konkrete Angabe der Fälligkeit der Vertragsstrafe drin steht. Steht das wirklich drin (z.B. sofort) wäre es mit Anwalt durchsetzbar.

Juristisch wäre da evt. auch noch interessant ob sie minderjährig war... und ob sie damit überhaupt fähig war diesen Vertrag (das akzeptieren der Strafe bei Diebstahl) einzugehen. Mein Gefühl sagt nein, der Laden könnte bestenfalls eine Schadensersatzforderung stellen die schwer nachzuweisen ist. Sind jetzt aber Spitzfindigkeiten.

Um auf ein menschliches Niveau zurück zu kommen... ich würde einfach mit dem Laden kontakt aufnehmen und sagen dass du noch kein schreiben mit der Kontoverbindung hattest und sobald du diese hast die 100€ natürlich sofort überweist.

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Sie soll mal Nachfragen. Mehr kann man nicht tun und im Zweifelsfall dann die 154€ zahlen. War dann ein teurer Einkauf.