Nach Hausverbot in andere Filialen ohne erwischt zu werden?
Habe vor ungefähr einem Monat Hausverbot in allen Kaufland-Filialen bekommen. Ich bin aber jetzt letztens in ein anderes Bundeland gezogen. Können die mich trotzdem irgendwie erkennen? Ich weiß es ist verboten aber das ist der einzigste Laden in der nähe
5 Antworten
So lange du dort keinen Ärger machst, ist es sehr unwahrscheinlich, dass du erwischt wirst. Aber wenn du nochmal klaust oder randalierst, gibt es halt eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch mit oben drauf.
- Eigene Fragen bitte separat stellen.
- Dir steht der ordentliche Rechtsweg offen. Dafür solltest du dich anwaltlich beraten lassen.
Unglaublich aber war. Die Verkäufer reden miteinander.
Es ist unwahrscheinlich wenn du aus zB Sachen Anhalt nach München gezogen bist. Da ist das Risiko gering, aber nicht gegen null.
Du begehst in diesem Moment halt Hausfriedensbruch. Wenn du da erwischt wirst, dann ist die Kacke richtig am Dampfen.
Solange du nur 'normal' einkaufst, bist du weiterhin ein gern gesehener Kunde. Nur wenn du wieder randalierst oder klaust oder irgend etwas anderes tust, in dessen folge deine Personalien festgestellt werden, dann bekommst du instantan eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch.
Es ist unwahrscheinlich das die dich erkennen, aber wenn du kontrolliert wirst, dann kann das teuer werden.
Hsusverbot bekommst du nicht einfach so, da mußt du schon was angestellt haben, ich vermute jetzt einfach mal Diebstahl.
Sei in Zukunft ehrlich und lasse dir nichts zu Schulden kommen.
Diebstahl von 1€ ungefähr (ich weiß richtig unnötig schon gecheckt) aber die Polizei kam auch und hat meine Daten etc. Aber die haben jetzt kein system womit die mich erkennen können oder?
Diebstahl bleibt Diebstahl, egal wie hoch der Wert der Ware war.
Die haben kein System womit die dich erkennen können.
Solange Du da nicht wieder klaust oder mit Karte bezahlst, ist die Wahrscheinlichkeit extrem gering, daß Du wieder angezeigt wirst.
Oder mit dem Handscanner im Laden der ebenfalls Personalisiert ist :-)).
Habe Hausverbot wegen Filmen sie können mir nicht beweisen das tatsächlich Aufnahmen entstanden sind kann ich das anfechten mit einer schriftlichen Beschwerde