Was dürfen Ladendetektive und was nicht?

9 Antworten

Sie dürfen, wie jeder andere, dich festhalten, bis deine Identität geklärt ist. Insofern ist es sehr zielführend, den Ausweis heraus zu holen. Bei Minderjährigen verständigen sie die Eltern und versichern sich, dass das Kind wieder frei gelassen werden kann. Falls die Eltern nicht erreichbar sind, verständigen sie die Polizei.

Ladendetektive sind zu allem berechtigt, zu dem andere Bürger auch berechtigt sind. Sie haben keinerlei Befugnisse um in die Grundrechte anderer einzugreifen.

Weder durch die StPO noch durch das Polizeigesetz.

Sie dürfen dich festhalten bis die Polizei kommt, mehr nicht.

lg

Grundsätzlich dürfen Ladendetektive genau das, was unter die sogenannten "Jedermannsrechte" fällt, also was jede Bürgerin und jeder Bürger machen darf und das ist tatsächlich auch in Deutschland mehr, als die meisten Menschen vermuten.

Die Notwehr nach §32 Strafgesetzbuch (StGB), dürfte den Meisten noch bekannt sein. Im Gesetzestext heißt es: "Notwehr ist die Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff von sich oder einem Anderen abzuwenden". Sogenannte notwehrfägige Rechtsgüter sind nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) NICHT ausschließlich Leben und Gesundheit sondern beispielsweise auch die Freiheit und das Eigentum sowie unter gewissen Umständen sogar die Ehre. Der Gesetzgeber hat im Gesetzestext ja nicht nur Leben und Gesundheit als notwehrfähig definiert sondern hat bewusst einen gewissen "Spielraum" gelassen, der dann durch die Rechtsprechung der Gerichte ausgestaltet worden ist.

Desweiteren, ist auch der "rechtfertigende Notstand" nach §34 StGB ein Jedermannsrecht. Hiernach ist eine rechtswidrige Tat dann nicht rechtswidrig, wenn sie zur Abwehr einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes geschütztes Rechtsgut erforderlich ist und bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das Beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden. Anders als bei der Notwehr, findet hier jedoch eine Abwägung von Rechtsgütern statt. Das Rechtsgut Leben und Gesundheit wiegt zum Beispiel juristisch schwerer als das Rechtsgut der Freiheit.

Die "vorläufige Festnahme durch Jedermann" gemäß §127 Strafprozessordnung (StPO), gestattet es Jedermann, einen auf frischer Tat ertappten Straftäter auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Dabei darf nach der Rechtsprechung auch die zur Durchsetzung der vorläufigen Festnahme erforderliche, körperliche Gewalt angewendet werden, sofern diese nicht außer Verhältnis zur begangenen Straftat steht. Ein Dieb dürfte also nicht schwer verletzt werden, ein Mörder hingegen schon.

Zur Identitätsfestellung ist ausschließlich die Polizei berechtigt. Er kann natürlich fragen, ob man seine Personalien freiwillig herausgibt aber verlangen darf er dieses im Gegensatz zur Polizei nicht. Auch körperliche Durchsuchungen, darf nur die Polizei durchführen und auch diese nur bei gleichgeschlechtlichen Personen, d.h. Männer müssen von männlichen Polizeibeamten durchsucht werden und Frauen von einer Polizistin. Beleidigen und bedrohen darf der Ladendetektiv natürlich ebenfalls nicht.

Mfg

Sie dürfen Diebe festnehmen, das darf aufgrund § 127 Strafprozessordnung jeder, aber sie dürfen niemdanden durchsuchen.

https://dejure.org/gesetze/StPO/127.html

die dürfen alles was jeder andere normale Bürger auch darf. die haben keinerlei Sonderrechte. Abgesehen vom Hausrecht im laden natürlich.

gegen deinen willen dürfen die einen nur festhalten bis die Polizei da ist oder du dich ausweisen kannst, wenn sie einen auf frischer tat ertappen. nicht weil es einen verdacht haben.

https://dejure.org/gesetze/StPO/127.html

HUMILEIN  11.02.2022, 16:18
gegen deinen willen dürfen die einen nur festhalten bis die Polizei da ist

Und auch nur, wenn Fluchtgefahr besteht oder? Heißt meine ich "Jedermannsrecht" oder sowas.

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HfPol110  12.02.2022, 08:55
@HUMILEIN

Nein, es reicht wenn die Identität nicht feststeht. Dann darf die Person festgehalten werden.

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