Dauer bis Kaufpreiszahlung?

5 Antworten

Kommt darauf an was im Vertrag steht, wahrscheinlich wird der Kaufpreis fällig gestellt wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind wie z. B. Eintragung der Auflassungsvormerkung und - falls das Grundbuch noch belastet ist - ggf. Vorlage der Löschungsunterlagen für etwaige eingetragene Rechte. Dann kommt es natürlich auch darauf an wie schnell das Grundbuchamt ist. Wenn der Käufer zeitgleich eine Grundschuld bestellt hat werden die Sachen - zumindest bei unserem Grundbuchamt - vorgezogen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
fragesteller143 
Fragesteller
 08.02.2020, 12:09

Grundbuch ist nicht belastet, aber da der Käufer per Bank finanziert gibt es leider etliche zwischenschritte. Ist ne Erbsache, und Erfahrung beim Nachlassgericht war leider totale Überbelastung und dadurch extreme Bearbeitungszeiten. Habe die Angst dass jetzt jeder Schritt ewig dauert mit diesem Ping Pong beim Grundbuchamt. Eigentlich sollte man so was heutzutage in Echtzeit hinbekommen durch standardisierte Schnittstellen :(.

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MelAnni  08.02.2020, 12:36
@fragesteller143

In den meisten Grundstücks- oder Wohnungskaufverträgen wird finanziert, da ja nicht jeder so viel Geld auf dem Konto hat.

Müssen denn noch Genehmigungen eingeholt werden von z. B. Mitgliedern der Erbengemeinschaft oder waren alle bei dem Beurkundungstermin anwesend? Oder steht ggf. jemand unter Betreuung? Gibt es einen Verwalter für die Wohnung der seine Zustimmungserkärung noch erteilen muss?

Dies könnte natürlich zu Verzögerungen führen.

Im Kaufvertrag müsste stehen wann der Kaufpreis fällig gestellt wird. Der Käufer (und sein Finanzierungsinstitut) wird von dem Notar informiert wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind und dann hat er den Kaufpreis zu zahlen.

Der Käufer muss natürlich Sorge dafür tragen dass er zum Fälligkeitstermin das Geld von der Bank bekommt. Deswegen wird die Grundschuld meistens nach der Beurkundung des Kaufvertrages beurkundet oder zumindest zeitnah danach.

Der Notar reicht Kaufvertrag und Grundschuld beim Grundbuchamt ein.

Die Eintragung einer Grundschuld (und dann natürlich auch der Auflassungsvormerkung) geht flott.

Das Grundbuchamt übermittelt anschließend eine Eintragungsbekanntmachung an die Beteiligten und an die finanzierende Bank über die Eintragung der bestellten Grundschuld (und Eintragung der Auflassungsvormerkung), die dann das Geld auch auszahlt, wenn der Notar den Kaufpreis fällig stellt.

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fragesteller143 
Fragesteller
 08.02.2020, 12:50
@MelAnni

ist etwas kompliziert. bin nur begünstigter, meine mutter hat den Auftrag die Immobilie zu verkaufen. Das Ding ist allerdings frei von lasten und eigentlich muss es nur verkauft werden (bzw. ist am Montag geschehen). Die Frage ist was "flott" bedeutet, das ist leider sehr relativ (für mich wäre flott 24h :)). Der Notar soll etwas von 6-8 Wochen erzählt haben die es dauern kann, so wie du das schreibst hört es sich aber eher nach 2 Wochen an.

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MelAnni  08.02.2020, 13:07
@fragesteller143

Bei unserem Grundbuchamt dauert es tatsächlich nicht länger als 2 Wochen bis die Auflassungsvormerkung nebst Grundschuld eingetragen ist, da Grundschulden - wie gesagt - vorgezogen werden.

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Ronox  08.02.2020, 16:09
@fragesteller143

Wie stellst du dir das vor? Das sind keine Automatismen, sondern Anträge. Und Anträge muss in juristischen Angelegenheiten zwangsläufig ein Mensch prüfen. Nichts mit "Echtzeit".

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fragesteller143 
Fragesteller
 08.02.2020, 19:53
@Ronox

es geht alles automatisiert wenn man es nur richtig macht ;-). Darum standardisiertes Verfahren. Aber ich weiß dass die Verwaltung davon leider noch Lichtjahre entfernt ist

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Ronox  08.02.2020, 20:02
@fragesteller143

Du verstehst nicht. Sowohl Beurkundung als auch das Verfahren vor dem Grundbuchamt sind jeweils Einzelfälle, die juristisch geprüft werden müssen. Da gibt es keine großen Möglichkeiten der Automatisierung. Wie soll denn ein Computer, auch wenn es eine Ki ist, juristische Sachverhalte subsumieren? Das geht vielleicht teilweise in den Usa mit ihrem Case Law, aber nicht in Deutschland.

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fragesteller143 
Fragesteller
 09.02.2020, 22:16
@Ronox

ja, aber wie sieht so eine Prüfung konkret aus? Sicherlich wird es komplexe fälle geben, aber ich bin mir sicher dass man 90% aller fälle automatisiert durchboxen kann wenn man die richtigen Voraussetzungen schafft. Vieleicht schätze ich das auch völlig falsch ein, wäre wirklich interessant zu wissen was da so geprüft wird.

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Sehe ich das richtig dass der Notar vermutlich am Tag des Kaufes die Auflassungserklärung ans Grundbuchamt geschickt wird, die Info darüber wieder an den Notar geht, der es der Bank meldet, die dann die Grundschuld eintragen lässt, wieder wartet bis dies vom Grundbuchamt bestätigt ist und dann den Kaufpreis anweist?

Am Tag der Beurkundung den Antrag auf Eintragung der Vormerkung zu stellen, ist schon einmal selten. Meist vergehen da schon einige Tage. Dann braucht das Grundbuchamt auch 1-2 Wochen im Idealfall, bis die Vormerkung drin ist.

Die Eintragung der Vormerkung muss der Bank nicht gemeldet werden. Die Grundschuldbestellung kann auch am Tag der Beurkundung des Kaufvertrages erfolgen. Relevant für dich als Verkäufer ist der Tag der Kaufpreisfälligkeit. Der ist im Kaufvertrag festgehalten. An diesem Tag muss der Käufer leisten ohne in Verzug zu geraten. Wie er es macht, kann dir egal sein.

Fälligkeit des KAufpreises steht im Kaufvertrag drin. Dort einfach mal nachlesen. Meistens sind es um die 2 MOnate.

Sind da 3-4 Wochen realistisch oder muss man eher mit mehr rechnen?

Das hängt stark davon ab, wie schnell die Stellen beim Grundbuchamt und der Gemeinde arbeiten. Die Bank zahlt im Normalfall pünktlich aus.

Zu der Dauer bei euch hätte der Notar einen (unverbindlichen)Zeitraum sagen können, der beurkundet häufiger Kaufverträge.

Wenn das länger als 6 Wochen dauert, würde ich bei den entsprechenen Stellen nachfragen.