Anteile in Grundbuch nach Hochzeit?

7 Antworten

Das was ihr jeweils in die Ehe eingebracht habt, bleibt unangetastet. Die 50/50 Regelung betrifft die weitere Wertentwicklung nach dem Kauf. Zum Zeitpunkt der Hochzeit müsste der aktuelle Anteil festgehalten werden, da der Eigenanteilanteil immer geringer wird. Vielleicht steht es dann nur noch 60/40.

Nach einer Scheidung müsste der dann aktuelle Wert abzüglich jeweiligen Wertanteil zum Zeitpunkt Hochzeit hälftig geteilt werden und der ungleiche Sockel jeweils zugeschlagen werden.

Ihr habt morgen einen Notartermin und du informierst dich heute darüber? Das ist knapp. Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten die Eigentumsverteilung vorzunehmen. Ihr könntet z.B. eine GbR gründen, die dann ins Grundbuch eingetragen wird und euch entsprechend dem Kapital gehört. Siehe: http://www.defactojur.de/immobilieneigentum-als-paar-regelungen-und-gestaltungsmoeglichkeiten

Ihr solltet euch morgen erst mal gründlich über die verschiedenen Möglichkeiten informieren und dann in aller Ruhe entscheiden.

Ich würde das jetzt im guten mit Ehevertrag klären. Denn neben den Anteilen ist ja auch der Zugewinn zu betrachten.

Das Haus gehört euch beiden und kann theoretisch bei der Scheidung 200 000 Euro mehr Wert sein wg dem Grundstück.

Wenn dann irgendwer auszahlen muss, muss ggf das Haus verkauft werden.

Man könnte aber jetzt klären das Z. B. Ansprüche in mietraten statt einmalig abbezahlt werden oder das der der die potentiellen Kinder erzieht im Haus bleibt. Oder oder oder...

Entscheidend für Ihre Überlegung hinsichtlich bestimmter Eigentumsanteilsdefinierungen im Grundbuch sollte die Höhe des insgesamt eingebrachten Eigenkapitals und der Grad der Verschuldung gegenüber der Bank sein.

Ihr Partner würde wohl kaum einer von Ihnen angedeuteten Quantifizierung zustimmen, wenn z.B. Ihre 85 % am Eigenkapital € 8,50 und sein Anteil von 15 % € 1,50 bedeuten würden, während der Kreditbetrag für den beide solidarisch haften, bei einigen € 100.000 liegen würde.

Überlegen Sie doch einfach, ob Sie den Kauf nicht alleine stemmen können!

Später, wenn alles gelaufen ist und die Zweisamkeit funktioniert, können Sie den dann Gatten immer noch nach Ihrem Gusto mehr oder weniger großzügig bedenken.

sich einigen, gütlich: gemeinsam dann das Haus verkaufen oder der eine zahlt entsprechend den anderen aus