Hund gutwillig verschenkt von jemand anderen, was passiert?

6 Antworten

Wie kommst Du dazu etwas zu verschenken das Dir gar nicht gehört?

Ob das nun gut- oder böswillig war, Du hättest den Hund nicht verschenken dürfen. Hättest Du ihn ins Tierheim gebracht so könnte ihn die "Besitzerin" jetzt gegen Bezahlung der Unterbringungskosten wieder dort abholen.


kaesekruemel999 
Fragesteller
 20.04.2020, 22:39

aber ich wollte auch nicht das sie dne hund zurück bekommt, er wäre verwarlost

0
Sandkorn  20.04.2020, 22:41
@kaesekruemel999

Ich kann sehr gut verstehen, daß Du in erster Linie an das Wohl des Hundes gedacht hast aber das geht trotzdem nicht.

0
kaesekruemel999 
Fragesteller
 20.04.2020, 22:42
@Sandkorn

das geld das ich bezahlen müsste würde ich in einen anwalt stecken bevor ich das irgendwem geben würde damit die sache gegessen ist, besteht das eine chance?

0
Sandkorn  20.04.2020, 22:47
@kaesekruemel999

Am besten lässt Du dich anwaltlich beraten, genau kenne ich mich mit so einem verzwickten Fall nämlich auch nicht aus.

0
nanfxD  20.04.2020, 22:50
@Sandkorn

Er wird keine Chance haben er wird 100% verlieren

0
nanfxD  20.04.2020, 22:55
@Sandkorn

Naja es wäre eine Sache gewesen das dem Veterinäramt zu sagen den Hund aber einfach weggeben geht auch nicht 🤷‍♂️

0

hab ich das richtig verstanden in dieser riesigen Textwand, dass die Person den Hund zurückgelassen hat?

Du konntest dich nicht um ihn kümmern, also hast du ihn in gute Hände gegeben - einstweilen. Wenn die ursprüngliche Besitzerin ihn aber wieder haben möchte, muss er herausgegeben werden! Hunde sind eine "Sache", das wäre wie wenn sie ihr Fahrrad vergessen hätte und du hättest das Fahrrad einer anderen Familie gegeben. Jetzt kommt sie und holt ihr Fahrrad ab. Ihr Eigentum. Comprende?


kaesekruemel999 
Fragesteller
 20.04.2020, 22:27

Und wenn keine Quittung vorhanden ist und das Fahrrad mit der Seriennummer auch nicht angemeldet ist?

0
nanfxD  20.04.2020, 22:31
@kaesekruemel999

klar erstens der ehemalige Eigentümer hat das die gesagt und zweitens hast du es hier geschrieben

2
TorDerSchatten  20.04.2020, 22:35
@kaesekruemel999

Ich rede nicht von WhatsApp, ich rede von dem Text hier in gutefrage wo du eindeutig schreibst, dass es ihr Hund ist. Und es ist ihr Hund, da brauchen wir nicht weiter diskutieren. Es ist nicht deiner und nicht der der Pflegefamilie.

0
kaesekruemel999 
Fragesteller
 20.04.2020, 22:37
@TorDerSchatten

klar war sie die besitzerin, aber nirgens steht das sie auch die eigentümerin war, vlt. hatte sie ihn auch nur von jemand anderen gehabt temporär, weis ja keiner, ist ja nicht offiziel eingetragen

0
nanfxD  20.04.2020, 22:39
@kaesekruemel999

Der Besitz indiziert die Eigentümerstellung bei beweglichen Sachen 1006 I 1 BGB

,,Zugunsten des Besitzers einer beweglichen Sache wird vermutet, dass er Eigentümer der Sache sei.“

1
kaesekruemel999 
Fragesteller
 20.04.2020, 22:41
@nanfxD

zurück zur frage, was kann ich also tun? ich möchte nicht das sie den Hund wiederbekommt weil dieser verwarlosen würde und ich möchte nicht dafür bezahlen

0
nanfxD  20.04.2020, 22:43
@kaesekruemel999

Wenn sie den Hund haben will muss die Pflegefamilie den Herausgeben 816 I 2 BGB

1Trifft ein Nichtberechtigter über einen Gegenstand eine Verfügung, die dem Berechtigten gegenüber wirksam ist, so ist er dem Berechtigten zur Herausgabe des durch die Verfügung Erlangten verpflichtet. 2Erfolgt die Verfügung unentgeltlich, so trifft die gleiche Verpflichtung denjenigen, welcher auf Grund der Verfügung unmittelbar einen rechtlichen Vorteil erlangt.

1
nanfxD  20.04.2020, 22:28

Ein Hund ist keine Sache 😅

0
TorDerSchatten  20.04.2020, 22:32
@nanfxD

Doch durchaus! vor dem Gesetz (BGB). Ansonsten ist er ein Lebewesen.

2
nanfxD  20.04.2020, 22:32
@TorDerSchatten

Nö auch im BGB nicht ;) 90a I, III BGB, es finden nur die auf Sachen entsprechenden Vorschriften Anwendung 😊

0
nanfxD  20.04.2020, 22:36
@TorDerSchatten

Der Wortlaut des Gesetzes ist eindeutig ->

90a BGB

Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.

darum kann man Tiere kaufen

1
EphraimUlk  20.04.2020, 23:02
@TorDerSchatten

Warum sollten Tiere, nur weil sie keine Sachen sind, Menschen sein? Tiere sind Tiere.

1

Wenn diese Geschichte stimmt, dann hättest du den Hund nicht verschenken dürfen. Du hättest ihn im Tierheim abgeben müssen.

Das Ganze könnte natürlich auch ein Trick sein um dir Geld aus der Tasche zu ziehen.

Schön, dass Du so gutherzig warst und die Frau bei Dir aufgenommen hast.

Besser noch, dass Du sie dann, als sie unverschämt geworden ist, aus Deiner Wohnung per Polizei hast entfernen lassen.

Du musst natürlich nichts für den Hund bezahlen, ist nicht (mehr) Dein Problem. Wenn die Beschuldigungen bzw. Forderungen zu heftig werden sollten, kannst Du immer noch einen Anwalt mit der Wahrung Deiner Interessen hinzuziehen.

Der Typ kann Dir gar nix. Wenn ich das richtig verstanden habe hat dieser angebliche "Besitzer" den Hund dieser Frau verkauft und die hat nicht bezahlt oder ? Und hat den Hund bei Dir zurückgelassen ? Und jetzt will er das Geld von Dir ? Ist doch lachhaft.

Es existiert mir Dir kein Kaufvertrag also mußt Du auch nichts bezahlen.

Ich würde dem auch nicht sagen wo der Hund jetzt ist. Ich würd ihm sagen der ist weggelaufen :-)


kaesekruemel999 
Fragesteller
 20.04.2020, 22:47

wo der jetzt ist wird sie nie erfahren :)

2
kaesekruemel999 
Fragesteller
 20.04.2020, 22:53
@nanfxD

nun bevor einer der beiden das geld sieht, werde ich mit allen was ich habe dagegen stämmen, selbst wenn die prozesskosten den Kauf übersteigen, ich habe die reserven bei den beiden anderen wage ic das zu bezweifeln

1
nanfxD  20.04.2020, 22:54
@William1307

Klar, wenn er verklagt wird zu sagen wo der Hund ist und er es nicht sagt gibt es Beugehaft im schlimmsten Fall .

888 zpo ,,1Kann eine Handlung durch einen Dritten nicht vorgenommen werden, so ist, wenn sie ausschließlich von dem Willen des Schuldners abhängt, auf Antrag von dem Prozessgericht des ersten Rechtszuges zu erkennen, dass der Schuldner zur Vornahme der Handlung durch Zwangsgeld und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, durch Zwangshaft oder durch Zwangshaft anzuhalten sei.“

0
nanfxD  20.04.2020, 22:54
@kaesekruemel999

Wenn es soweit kommst wirst du vollkommen verlieren, wenn sie kein Geld hat wird Prozesskostenhilfe bewilligt.

0
kaesekruemel999 
Fragesteller
 20.04.2020, 23:03
@nanfxD

so weit ich mitbekommen habe, ist sie wiedermal in einer geschlossenen, ich glaube nicht das überhaupt irgendetwas passiert, aber ich werde mich auf jedenfall mal mit einer rechtsperson unterhalten

0
kaesekruemel999 
Fragesteller
 20.04.2020, 23:06
@nanfxD

möglich, aber nehme dann wohl doch lieber die beratung von einem professionellen menschen an und nicht von einem (nicht böse nehmen) online-rechts-guru namens "nanfxD", ich bin mir sicher es gibt immer wege und mittel zu gewinnen

0
nanfxD  20.04.2020, 23:12
@kaesekruemel999

😘 wenn man am Namen die Kompetenz fest macht 😅 Der Fall ist eigentlich einfaches Bereicherungsrecht und für Studenten nicht schwer zu lösen. Aber sag die Tage mal was deine andere Rechtsquelle so sagt ;)

dem Typen musst du aber übrigens kein Geld zahlen

0
kaesekruemel999 
Fragesteller
 20.04.2020, 23:22
@nanfxD

natürlich trägt der name hier etwas dazu bei und manchmal verbohren sich die leute in ihre meinungen und harren drauf dass das stimmt

du meinst der rechtsberatung?

0
nanfxD  20.04.2020, 23:26
@kaesekruemel999

joa sicherlich macht der Name was bei der Wahrnehmung aus. An sich stimme ich dir auch zu das die Leute hier oft etwas Falsches sagen und dann darauf beharren. mmN ist die von mir genannte Lösung aber tatsächlich richtig, denn es ist basicjura Kram aus dem 3. oder 4. Semester. Prozessual kannst du gewinnen, wenn sie es nicht beweisen kann. Nach dem oben dargelegten SV wirst du aber verlieren.

https://www.juracademy.de/schuldrecht-bt3/unentgeltliche-verfuegung-nichtberechtigter.html das ist nämlich dein Fall ;)

ja also falls du zu nem Anwalt gehst, kannst ja mal schreiben ob er meine Einschätzung teilt oder nicht.

0
William1307  21.04.2020, 00:00
@kaesekruemel999

Das ist sicher eine gute Idee. Aber wenn die gute Frau so verpeilt ist, glaube ich kaum daß es überhaupt zu einer Anzeige kommt. Ist ja doch ne Menge Papierkram... :-)

1