Hund gutwillig verschenkt von jemand anderen, was passiert?
Hallo,
Ich (m/26) habe im Februar Jemanden (w/22) in meine kleine Wohnung aufgenommen die zuvor von Zuhause rausgeflogen ist.
Angekommen bei mir hatte Sie einen Hund dabei, geplant war das Sie eine Woche bleiben kann, wohl gemerkt eine 40m² Wohnung.
Ich wusste zu diesem Zeitpunkt bereits, dass das schwierig werden könnte, denn schließlich fliegt man nicht ohne Grund von daheim raus.
Die Chance das man sich auf den Keks war also groß, aus der einen Woche wurden schließlich insgesamt sechs, durchzogen von Diskussionen.
Ich musste natürlich nachwievor Arbeiten gehen, die Person war aber auch nach mehrfachen nachhaken nicht bereit sich etwas neues zu suchen oder gar die bestehenden Probleme anzugehen, sogar dann nicht als ich meine Unterstützung anbot.
Es endete damit, das Sie tatsächlich gedroht hat während meiner Abwesenheit meine Einrichtung zu verwüsten und mir mit dem Tode gedroht hat.
Nicht das mich das sonderlich interessiert hat, ich habe viel mit Menschen zu tun die an psychischen Krankheiten leiden, doch ich lasse mich nicht von meinem Gast in meiner Wohnung anschreien und schon gleich dreimal nicht bedrohen.
Solch ein undankbares Verhalten troz der Tatsache das ich keinen Cent verlangt habe was Essen&Trinken und natürlich die Unterkunft betrifft, lasse ich nicht auf mir sitzen, ich habe das getan weil ich mal in einer ähnlichen Situation war und leider niemanden hatte der mir unter die Arme greifen wollte.
Am besagten Abend an dem Sätze gefallen sind die mich dazu mehr oder weniger gezwungen haben Sie rauswerfen zu lassen von den Herrn in blau,
(schließlich werde ich niemanden mit Gewalt aus meiner Wonung zerren, das kann ärger geben wenn dann die Fakten verdreht werden, besonders wenn es sich um eine Frau handelt)
habe ich selbstverständlich mich um den Hund gekümmert, der konnte nichts dafür, aber ich muss viel arbeiten und es nicht gesund für einen Welpen knapp 15 Stunden am Tag alleine Zuhause zu sein, von der StubenUNreinheit mal abgesehen.
Die besagte person hat mir dann natürlich sämtliche Sachen an den Kopf geworfen, Sie behauptete den Hund aus Tscheching geschenkt bekommen zu haben und an die Papiere momentan nicht ran zu kommen.
Ich habe den Zwergspitz einer netten Familie geschenkt die sich jetzt rührend um das kleine Flauschwesen kümmert, heute bekam ich einen Anruf von dem angeblichen Besitzer, dieser sagte mir das die, die ich meiner Wohnung geworfen habe jetzt natürlich nicht mehr dafür zahlen will und jetzt mir die "Rechnung" aufhalzen will.
Ich frage mich natürlich warum Sie gelogen hat, wo ist der Sinn? aber muss ich denn tatsächlich jetzt dafür aufkommen? zum Zeitpunkt der Hundübergabe an die Familie besaß ich den Hund, der Eigentümer war zu diesem Zeitpunkt aber Niemand, das habe ich überprüfen lassen, er war gechipt aber ohne Eintrag und die Familie hat ihn natürlich jetzt angemeldet, geimpft etc.
Ich möchte auf garkeinen fall für den Hund blechen, der Hund hat es jetzt besser und nur darum ging es mir.
6 Antworten
Wie kommst Du dazu etwas zu verschenken das Dir gar nicht gehört?
Ob das nun gut- oder böswillig war, Du hättest den Hund nicht verschenken dürfen. Hättest Du ihn ins Tierheim gebracht so könnte ihn die "Besitzerin" jetzt gegen Bezahlung der Unterbringungskosten wieder dort abholen.
Ich kann sehr gut verstehen, daß Du in erster Linie an das Wohl des Hundes gedacht hast aber das geht trotzdem nicht.
das geld das ich bezahlen müsste würde ich in einen anwalt stecken bevor ich das irgendwem geben würde damit die sache gegessen ist, besteht das eine chance?
Am besten lässt Du dich anwaltlich beraten, genau kenne ich mich mit so einem verzwickten Fall nämlich auch nicht aus.
hab ich das richtig verstanden in dieser riesigen Textwand, dass die Person den Hund zurückgelassen hat?
Du konntest dich nicht um ihn kümmern, also hast du ihn in gute Hände gegeben - einstweilen. Wenn die ursprüngliche Besitzerin ihn aber wieder haben möchte, muss er herausgegeben werden! Hunde sind eine "Sache", das wäre wie wenn sie ihr Fahrrad vergessen hätte und du hättest das Fahrrad einer anderen Familie gegeben. Jetzt kommt sie und holt ihr Fahrrad ab. Ihr Eigentum. Comprende?
Und wenn keine Quittung vorhanden ist und das Fahrrad mit der Seriennummer auch nicht angemeldet ist?
Interessiert nicht. Du weißt ja, dass es ihr Hund war!
Aber das steht ja nirgenswo, sie hat keinen beweis dass das ihr Hund war
Wenn es schlecht läuft kriegst du ne Anzeige wegen Unterschlagung,
klar erstens der ehemalige Eigentümer hat das die gesagt und zweitens hast du es hier geschrieben
Es ist aber ihr Hund. Du hast es hier geschrieben.
whatsappnachrichten können nicht als "beweis" gelten wenn du das meinst
Ich rede nicht von WhatsApp, ich rede von dem Text hier in gutefrage wo du eindeutig schreibst, dass es ihr Hund ist. Und es ist ihr Hund, da brauchen wir nicht weiter diskutieren. Es ist nicht deiner und nicht der der Pflegefamilie.
klar war sie die besitzerin, aber nirgens steht das sie auch die eigentümerin war, vlt. hatte sie ihn auch nur von jemand anderen gehabt temporär, weis ja keiner, ist ja nicht offiziel eingetragen
Der Besitz indiziert die Eigentümerstellung bei beweglichen Sachen 1006 I 1 BGB
,,Zugunsten des Besitzers einer beweglichen Sache wird vermutet, dass er Eigentümer der Sache sei.“
zurück zur frage, was kann ich also tun? ich möchte nicht das sie den Hund wiederbekommt weil dieser verwarlosen würde und ich möchte nicht dafür bezahlen
Wenn sie den Hund haben will muss die Pflegefamilie den Herausgeben 816 I 2 BGB
1Trifft ein Nichtberechtigter über einen Gegenstand eine Verfügung, die dem Berechtigten gegenüber wirksam ist, so ist er dem Berechtigten zur Herausgabe des durch die Verfügung Erlangten verpflichtet. 2Erfolgt die Verfügung unentgeltlich, so trifft die gleiche Verpflichtung denjenigen, welcher auf Grund der Verfügung unmittelbar einen rechtlichen Vorteil erlangt.
Doch durchaus! vor dem Gesetz (BGB). Ansonsten ist er ein Lebewesen.
Nö auch im BGB nicht ;) 90a I, III BGB, es finden nur die auf Sachen entsprechenden Vorschriften Anwendung 😊
dann les mal das, da ist das Gesetz ausgelegt. Wenn Tiere keine Sachen wären nach dem Kaufrecht, wäre es "Menschenhandel" wenn man sie kauft. Und das ist nicht der Fall.
https://dogaktuell.de/warum-tiere-rechtlich-als-sache-gelten/
Der Wortlaut des Gesetzes ist eindeutig ->
90a BGB
Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.
darum kann man Tiere kaufen
Warum sollten Tiere, nur weil sie keine Sachen sind, Menschen sein? Tiere sind Tiere.
Wenn diese Geschichte stimmt, dann hättest du den Hund nicht verschenken dürfen. Du hättest ihn im Tierheim abgeben müssen.
Das Ganze könnte natürlich auch ein Trick sein um dir Geld aus der Tasche zu ziehen.
Schön, dass Du so gutherzig warst und die Frau bei Dir aufgenommen hast.
Besser noch, dass Du sie dann, als sie unverschämt geworden ist, aus Deiner Wohnung per Polizei hast entfernen lassen.
Du musst natürlich nichts für den Hund bezahlen, ist nicht (mehr) Dein Problem. Wenn die Beschuldigungen bzw. Forderungen zu heftig werden sollten, kannst Du immer noch einen Anwalt mit der Wahrung Deiner Interessen hinzuziehen.
Der Typ kann Dir gar nix. Wenn ich das richtig verstanden habe hat dieser angebliche "Besitzer" den Hund dieser Frau verkauft und die hat nicht bezahlt oder ? Und hat den Hund bei Dir zurückgelassen ? Und jetzt will er das Geld von Dir ? Ist doch lachhaft.
Es existiert mir Dir kein Kaufvertrag also mußt Du auch nichts bezahlen.
Ich würde dem auch nicht sagen wo der Hund jetzt ist. Ich würd ihm sagen der ist weggelaufen :-)
nun bevor einer der beiden das geld sieht, werde ich mit allen was ich habe dagegen stämmen, selbst wenn die prozesskosten den Kauf übersteigen, ich habe die reserven bei den beiden anderen wage ic das zu bezweifeln
Klar, wenn er verklagt wird zu sagen wo der Hund ist und er es nicht sagt gibt es Beugehaft im schlimmsten Fall .
888 zpo ,,1Kann eine Handlung durch einen Dritten nicht vorgenommen werden, so ist, wenn sie ausschließlich von dem Willen des Schuldners abhängt, auf Antrag von dem Prozessgericht des ersten Rechtszuges zu erkennen, dass der Schuldner zur Vornahme der Handlung durch Zwangsgeld und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, durch Zwangshaft oder durch Zwangshaft anzuhalten sei.“
Wenn es soweit kommst wirst du vollkommen verlieren, wenn sie kein Geld hat wird Prozesskostenhilfe bewilligt.
so weit ich mitbekommen habe, ist sie wiedermal in einer geschlossenen, ich glaube nicht das überhaupt irgendetwas passiert, aber ich werde mich auf jedenfall mal mit einer rechtsperson unterhalten
möglich, aber nehme dann wohl doch lieber die beratung von einem professionellen menschen an und nicht von einem (nicht böse nehmen) online-rechts-guru namens "nanfxD", ich bin mir sicher es gibt immer wege und mittel zu gewinnen
😘 wenn man am Namen die Kompetenz fest macht 😅 Der Fall ist eigentlich einfaches Bereicherungsrecht und für Studenten nicht schwer zu lösen. Aber sag die Tage mal was deine andere Rechtsquelle so sagt ;)
dem Typen musst du aber übrigens kein Geld zahlen
natürlich trägt der name hier etwas dazu bei und manchmal verbohren sich die leute in ihre meinungen und harren drauf dass das stimmt
du meinst der rechtsberatung?
joa sicherlich macht der Name was bei der Wahrnehmung aus. An sich stimme ich dir auch zu das die Leute hier oft etwas Falsches sagen und dann darauf beharren. mmN ist die von mir genannte Lösung aber tatsächlich richtig, denn es ist basicjura Kram aus dem 3. oder 4. Semester. Prozessual kannst du gewinnen, wenn sie es nicht beweisen kann. Nach dem oben dargelegten SV wirst du aber verlieren.
https://www.juracademy.de/schuldrecht-bt3/unentgeltliche-verfuegung-nichtberechtigter.html das ist nämlich dein Fall ;)
ja also falls du zu nem Anwalt gehst, kannst ja mal schreiben ob er meine Einschätzung teilt oder nicht.
Das ist sicher eine gute Idee. Aber wenn die gute Frau so verpeilt ist, glaube ich kaum daß es überhaupt zu einer Anzeige kommt. Ist ja doch ne Menge Papierkram... :-)
aber ich wollte auch nicht das sie dne hund zurück bekommt, er wäre verwarlost