Kaufpreiszahlung vor Schlüsselübergabe?

4 Antworten

Mietfrei wohnenlassen? Das geht schon rechtlich nicht, weil ihr die Ortsübliche MIete werdet versteuern müssen. Vor allem Warum? Macht doch mit dem Verkäufer einen Mietvertrag auch Zeit?

Das solltet ihr sogar dringend machen.

Denn wenn ihr ihn dort mietfrei ohne Vertrag wohnen lasst, geht ihr ein Mietverhältnis ein, in dem NICHTS geregelt ist. Zieht der typ dann einfach nicht aus, dürft ihr klagen. Und das dauert.

Warum genau habt ihr diese Konstellation vor?

AnglerAut  17.04.2021, 12:50

Er kann doch problemlos in den Vertrag schreiben lassen:

Wohnung ist unvermietet.

Kaufpreiszahlung 31.05.21

Übergang der Lasten und Übergabe der Wohnung 31.07.21

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Halbammi  17.04.2021, 13:03
@AnglerAut

Ich gebe nur zu bedenken, dass, wenn der typ dann einfach nicht auszieht, man grobe schwierigkeiten bekommen könnte, was in einem langwierigen Klageverfahren endet.

Deshalb frage ich, warum der FS dieses Risiko eingehen will

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AnglerAut  17.04.2021, 13:18
@Halbammi

Der Verkäufer hat in dem Fall keinen Mieterschutz. Daher wäre das nicht wirklich problematisch.

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schleudermaxe  17.04.2021, 13:16

Seit wann müssen wir Miete die nicht eingeht versteuern?

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schleudermaxe  17.04.2021, 13:22
@Halbammi

Und was ist mit der, die Mieter/die Hartzer nicht bezahlen?

Trotzdem versteuern? Lachnummer, oder?

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Ehemensch 
Fragesteller
 17.04.2021, 13:23

Danke für die Antwort! Der Verkäufer wird auf jeden Fall ausziehen, da er ins Ausland zieht. Wir hatten an ein solches Vorgehen gedacht, weil er um seine Vorhaben zur "Auswanderung" zu realisieren das Geld "früher benötigt" als seinen eigentlichen Auszug aus der Wohnung. Gleichzeitig hatten wir bei der Preisverhandlung den Kaufpreis so runtergedrückt und vereinbart, dass wir als Käufer von ihm keine "Mietzahlung" für diese zwei Monate fordern würden. Bei der Auswahl von uns als Käufern war das auch ein wichtiges Kriterium, dass wir ihm eine "problemlose Übergangszeit ohne Zusatzkosten" gewähren würden. Ich hoffe, dass dieser Hintergrund einiges klarer macht...

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Ehemensch 
Fragesteller
 17.04.2021, 13:24

Danke für die Antwort! Der Verkäufer wird auf jeden Fall ausziehen, da er ins Ausland zieht. Wir hatten an ein solches Vorgehen gedacht, weil er um seine Vorhaben zur "Auswanderung" zu realisieren das Geld "früher benötigt" als seinen eigentlichen Auszug aus der Wohnung. Gleichzeitig hatten wir bei der Preisverhandlung den Kaufpreis so runtergedrückt und vereinbart, dass wir als Käufer von ihm keine "Mietzahlung" für diese zwei Monate fordern würden. Bei der Auswahl von uns als Käufern war das auch ein wichtiges Kriterium, dass wir ihm eine "problemlose Übergangszeit ohne Zusatzkosten" gewähren würden. Ich hoffe, dass dieser Hintergrund einiges klarer macht...

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Komische Konstellation. Natürlich kannst du eine "kostenfreie" Miete vereinbaren. Die wäre dann steuerlich wohl Bestandteil des Kaufpreises. Würde ich mich nicht drauf einlassen. Vor allem weil er in der Wohnung noch was anstellen könnte oder gar nicht auszieht. Mach den wirtschaftlichen Übergang, also den Übergang der Gefahren und Lasten zum 01.10.2021. Also wenn er weg ist und nicht vorher. Und erst dann zahlst du auch.

Ehemensch 
Fragesteller
 18.04.2021, 11:01

Würde die Bezahlung erst später erfolgen (also September oder Oktober) müsste ich für diese zwei Monate Bereitstellungszinsen in Höhe von etwa 2000€ einfach an die Bank zahlen. Da veranlasse ich lieber die die Bezahlung ein Tick früher ohne fange an, meine Schulden zu begleichen, statt der Bank reine Zinsen zu bezahlen... (das zum Hintergrund)

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Keine Gefahr besteht, wenn der Kaufpreis am 01.10.2021 fällig wird.

Damit können Sie sich zudem eine Reihe überflüssiger Überlegen, Mietvertag und kompliziere Kostenabgrenzungen ersparen.

Ehemensch 
Fragesteller
 17.04.2021, 13:25

Danke für die Antwort! Der Verkäufer wird auf jeden Fall ausziehen, da er ins Ausland zieht. Wir hatten an ein solches Vorgehen gedacht, weil er um seine Vorhaben zur "Auswanderung" zu realisieren das Geld "früher benötigt" als seinen eigentlichen Auszug aus der Wohnung. Gleichzeitig hatten wir bei der Preisverhandlung den Kaufpreis so runtergedrückt und vereinbart, dass wir als Käufer von ihm keine "Mietzahlung" für diese zwei Monate fordern würden. Bei der Auswahl von uns als Käufern war das auch ein wichtiges Kriterium, dass wir ihm eine "problemlose Übergangszeit ohne Zusatzkosten" gewähren würden. Ich hoffe, dass dieser Hintergrund einiges klarer macht...

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Es ist völlig unüblich, dass die Immobilie vor Kaufpreiszahlung zu übergeben ist.

Entsprechend ist es völlig normal, eine Übergabe zu einem späteren Zeitpunkt zu vereinbaren.

Halbammi  17.04.2021, 13:03

üblich wäre, dass mit Übergabe der Immobilie vom Notar das Geld freigegeben wird.

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