Verkäufer möchte das Geld vor Schlüsselübergabe?
Guten Tag zusammen,
aktuell sind wir dabei unsere erste eigene Immobilie zu kaufen. Bis dato haben wir mit dem Verkäufer alles mit einem sehr guten Ablauf klären können. Wir waren bereits bei der Bank und haben uns das OK geholt und heute auch den Entwurf des Kaufvertrages vom Notar erhalten.
Die Schlüsselabgabe erfolgt zum 01.07.2022 und bis jetzt war es auch so geplant, dass erst dann die Zahlung erfolgt.
Nun möchten die Verkäufer den Kaufpreis vom Haus bereits bis Ende Januar ausgezahlt haben, um sich die neue Wohnung kaufen zu können. Von dieser Frist war bis jetzt nicht die Rede!
Nun wissen wir nicht, wie wir vorgehen sollen. Falls die Kreditablösung bereits Ende Januar erfolgen soll bei der Bank ist dies für uns nicht tragbar, da wir bis Ende Juni noch Miete für die jetzige Wohnung zahlen müssen. Auch kann uns doch niemand die Sicherheit geben, dass die Verkäufer das Geld bekommen und damit verschwinden oder das Haus verwüsten.
Bräuchte bitte euren Rat. Ist es überhaupt möglich der Bank zu sagen, dass die Zahlung Ende Januar erfolgen soll und die Zahlung erst zum 01.07 anfängt?
Vielen dank.
4 Antworten
Wenn der Notarvertrag noch nicht unterschrieben ist, einfach die Kaufabsicht als erledigt betrachten. Wo der Verkäufer sein Geld für seine neue Wohnung her bekommt, sollte dir ganz egal sein.
Das ist nicht Euer Problem.
Wenn er Geld braucht, dann kann er die Forderung an Euch an die Bank verkaufen oder aber die Forderung belehnen. Man nennt das "Factoring".
Es gibt keinerlei Grund, dass IHR früher bezahlt. Vielmehr liegt es an ihm, die Forderung gegen Euch für sich selbst schon jetzt zu verwerten.
Ziemlich dubios. Normalerweise läuft sowas über Treuhandkonten beim Notar. Ihr überweist das Geld dem Notar, der Notar bestätigt dem Eigentümer den Eingang, der Eigentümer überträgt das Grundstück und gibt euch die Schlüssel, ihr bestätigt das dem Notar und der gibt das Geld an den Verkäufer frei.
Einfach mal so ein halbes Jahr vorher das Geld überweisen wäre nahezu fahrlässig.
Treuhandkonten beim Notar sind heutzutage eher die Ausnahme!
Dennoch muß der Notar den Vertrag entsprechend gestalten, daß es sicher ist.
Und es gibt auch immer noch Fälle, wo ein Notaranderkonto sinnvoll ist.
Steht doch alles so im Entwurf und wer den nicht annimmt/aushandelt, sagt ab und sucht sich etwas anderes.
Eigentlich ganz einfach, oder?