Wie lange dauert - die Ausstellung eines Erbscheines?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Erbschein weist die Erben als Erben aus.

Benötigen tust du diesen, wenn ihn jemand von dir verlangt (Banken, Versicherungen, etc.) oder für eine Grundbuchumschreibung (wenn kein notarielles Testament vorliegt).

Nur die Erben können einen Erbschein beantragen, entweder bei Gericht oder bei einem Notar. Es reicht, wenn einer der Erben den Antrag stellt und Vollmachten der weiteren Erben vorlegt. Liegen keine Vollmachten vor, werden die weiteren Erben vom Gericht angeschrieben und erhalten eine Anhörungsfrist von 2 Wochen.

Normalerweise dauert die Übersendung eines Erbscheines (je nach Komplikation oder vorliegen von Vollmachten) ca. 2 - 6 Wochen. Variiert aber von Fall zu Fall.

Clon99  24.04.2024, 17:42

Wichtig ist bei der Antragstellung noch, dass man persönlich dort sein muss, weil eine eidesstattliche Versicherung abgegeben wird.

1
Was beinhaltet der Erbschein?

Der Erbschein dient als amtlicher Nachweis der Erbenstellung.

Wann benötigt man diesen?

Im Erbfall zur Vorlage bei Insitutionen, welche unabhängig von Erbfolge oder Testament diesen zur Legitimation des/der Erben verlangen. Das können (müssen aber nicht) Banken, Versicherungen oder auch Bausparkassen sein. Sofern die Erbmasse auch Immobilien enthält, ist die Ausstellung eines Erbscheins zur Berichtigung des Grundbuchs zwingend.

Wer kann einen beantragen?

Jeder Erbe kann die Ausstellung eines Erbscheins beim zuständigen Nachlassgericht beantragen. Für die Beantragung ist auch keine Zustimmung der weiteren Erben (falls vorhanden) notwendig. Allerdings ist es aus Kosten- und Verfahrensgründen ratsam, den Antrag gemeinschaftlich zu stellen.

Und wie lange dauert es?

Je nach Auslastung des zuständigen Nachlassgerichts und der Komplexität des einzelnen Vorgangs dauert es üblicherweise etwa 3 - 8 Wochen.

Der Erbschein weist Dich als rechtmäßigen Erben aus. Du benötigst ihn, um nicht nur über das Erbe zu verfügen, sondern in der Regel auch, um Entscheidungen als Rechtsnachfolger des Verstorbenen treffen zu können. (deswegen sinnvoll: zu Lebzeiten eine Vollmacht über den Tod auszustellen).

Einen Erbschein kann jeder beantragen, der Erbe ist (durch Testament oder durch gesetzliche Erbfolge).

Die Dauer ist entsetzlich lang. Sie kann Monate betragen.

Im Übrigen ist der Erbschein mit nicht unerheblichen Kosten verbunden.