Der Erbschein weist die Erben als Erben aus.
Benötigen tust du diesen, wenn ihn jemand von dir verlangt (Banken, Versicherungen, etc.) oder für eine Grundbuchumschreibung (wenn kein notarielles Testament vorliegt).
Nur die Erben können einen Erbschein beantragen, entweder bei Gericht oder bei einem Notar. Es reicht, wenn einer der Erben den Antrag stellt und Vollmachten der weiteren Erben vorlegt. Liegen keine Vollmachten vor, werden die weiteren Erben vom Gericht angeschrieben und erhalten eine Anhörungsfrist von 2 Wochen.
Normalerweise dauert die Übersendung eines Erbscheines (je nach Komplikation oder vorliegen von Vollmachten) ca. 2 - 6 Wochen. Variiert aber von Fall zu Fall.