Kann ich die Massnahme von Jobcenter ablehnen?

8 Antworten

Wenn ich deine Frage richtig lese ist deine Sozialhilfe gerade einmal beantragt und es steht noch nicht einmal fest ob du überhaupt einen Bewilligungsbescheid bekommst?

Wenn das so richtig sein sollte, hast du selbstverständlich das Recht die Massnahme anzulehnen. Wenn du nämlich keinen Bewilligungsbescheid hast wärst du gar nicht versichert in der Zeit :-))) Schliesslich bist du nicht mal sozialversichert und ob du Leistungen erhälst steht ja bis zur Bewilligung auch noch dahin. Verstoesse gegen die EinV werden bis zur Erteilung der Bewilligung auch nicht sanktioniert.

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-15-SGB-II-Eingliederungsvereinbarung.pdf

Punkt 2.4.

Auszug:

(3) Eine EinV soll mit jeder erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person abgeschlossen werden (§ 15 Abs. 1 Satz 1). Daher ist zur Wirksamkeit einer EinV grundsätzlich die Feststellung der Hilfebe-dürftigkeit erforderlich. Eine Ausnahme gilt bei einer Förderung nach § 16g SGB II (vgl. Rz. 15.14). Sofern der Abschluss einer EinV bereits vor Feststellung der Hilfe-bedürftigkeit geboten ist, kann diese unter dem Vorbehalt der Fest-stellung der Hilfebedürftigkeit abgeschlossen werden. Die erwerbs-fähige leistungsberechtigte Person wird verpflichtet, ab Feststellung der Hilfebedürftigkeit/Zugang des Bewilligungsbescheides die in der Eingliederungsvereinbarung geregelten Pflichten zu erfüllen.

Beispiel: „Ab Anspruchsbeginn, frühestens ab Zugang des Bewilligungsbe-scheides verpflichtet sich die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person zu folgenden Eigenbemühungen…“

Verstöße gegen die EinV vor Feststellung der Hilfebedürftigkeit sind nicht sanktionsrelevant.

(4) Die festgestellte Hilfebedürftigkeit ist Grundlage der EinV. Ent-fällt die Hilfebedürftigkeit, sind beide Vertragsparteien nicht mehr an die Vereinbarung gebunden (sog. Wegfall der Geschäftsgrundlage).

Hichambarakat 
Fragesteller
 01.12.2014, 15:19

Vielen Dank für ihre Antwort ,Sie haben das Problem erkannt und mich verstanden,ich habe bis jetzt noch nicht die Zusage dass ich was bekommen werde und zu Zeit bin ich nicht versichert ,dazu fehlt mir das Geld für den Verkehr in allgemein.

schmiddi1967  01.12.2014, 15:22
@Hichambarakat

Gut, dann kannst du jetzt selbst enscheiden ob dir die Massnahme eventuell weiterhelfen würde um wieder in Lohn und Brot zu kommen.

Du willst die Maßnahme nur wegen der Fahrtkosten ablehnen? Dann leih Dir irgendwo Geld, wenn Du es nicht bezahlen kannst. Du bekommst doch die Fahrtkosten ersetzt.

Die Fahrtkosten bekommst Du erstattet. Die kannste sogar im Voraus bekommen. Es ist einfach unfassbar welche Begründungen angeführt werden um eine Maßnahme nicht anzutreten .....

Nein, darfst du nicht.

Nein, darfst du nicht.