Jobcenter Leistungen?

verreisterNutzer  17.02.2022, 13:45

Hast Du kürzlich einen Leistungsanntrag auf ALG II dort gestellt , oder eine entsprechende Veränderungsmitteilung bei laufenden Bezügeh dort eingereicht ?

Locca1989 
Fragesteller
 17.02.2022, 13:49

Ich hab ein weiterbewilligungsantragt ausgefüllt und ihnen zugeschickt

6 Antworten

Wenn es "nur" um einen Weiterbewilligungsantrag geht , so würde die Einladung zu einem persönlichen Gespräch am ehesten bei folgenden Möglichkeiten naheliegenden Sinn ergeben :

- Du hast einen Fehler in der Ausfüllung des Antrages gemacht

- Es fehlen Unterlagen , oder es gibt Unklarheiten zwischen Deinen Angaben im Antrag und Deinen vorgelegten Dokumenten / Nachweisen / Kontoauszügen

- etwaig wurden in der ( näheren ) Vergangenheit des Verlaufes Deines Leistungsbezuges ein paar Unstimmigkeiten / Nachfragepunkte in der Aktenprüfung entdeckt . ( Z.B. wegen laufendem Nebenverdienst / Verdienstbescheinigungen , oder zuvor mal eingereichter NK-Abrechnungen / Änderungsmitteilungen )

Folgendes müßte eher von der Arbeitsvermittlung denn der Leistungsabteilung kommen :

- es könnte ggf. um Überpfrüfung zur Fortschreibung einer laufenden , bzw. den neuerlichen Abschluss einer angepassteren Eingliederungsvereinbarung gehen .

- nebenbei ggf. noch "passive" Abklopfversuche Deines derzeitigen Impfstatus' , wenn Du denen das bislang aus eigener Motivation bislang noch nicht mitgeteilt hattest .

- ggf. hat man auch gerade eine "Maßnahme" , für die ganz kurzfristig noch mögliche Kursteilnehmerschaft gesucht wird .

Locca1989 
Fragesteller
 17.02.2022, 14:21

Also ich war schon länger nicht bei ihr kann es daran liegen

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verreisterNutzer  17.02.2022, 14:40
@Locca1989

Das wird dir konkret nur diejenige Person beantworten können , die Deine Fallakte(n) in dieser Behörde kennt . Bringe einfach nur DAS mit zum Gesprächstermin , was per Einladungsschreiben von Dir verlangt wird .

Laut Deinem Foto damit mindestens :

- Personalausweis

- Die Einladung

- Gültigen Impfnachweis , und / oder halt noch einen gültigen Schnelltest .

Alles andere wäre " Glaskugelprognose " zum genauen Grund der Einladung für ein persönliches Gespräch .

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Man möchte Dich gerne wieder in Lohn und Brot bringen.

Solltest Du den Termin nicht wahrnehmen, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, werden Dir die Leistungen für die Dauer von 3 Monaten um 10 % gekürzt.

Ein wichtiger Grund, den Termin nicht wahrzunehmen, wäre allenfalls ein Hals- und Beinbruch.

Das heißt: Es geht nicht im Vermittlung (das ist dann eher so Formulierungen wie "berufliche Situation", "Bewerberangebot", etc.) - sondern um die Geldleistungen.

Anspruch, Höhe, Berechnung. Eventuell braucht sie noch Unterlagen bzw. hat nachfragen - und will das persönlich besprechen. Je nach Wohnsituation, etc. kann es ja auch mal zu komplizierteren Fällen kommen. Muss nix Schlimmes sein.

(Bei "schlimmen" Sachen in der Regle eher "Anhörung" - und ein Bogen wo man sich zu nem Sachverhalt äußern soll. Wenn es um Rückforderungen geht, etc.)

Vielleicht geht es um Dein ALG 2. Es kann aber nur eine Formulierung sein.

Du wirst beim Termin erfahren,. um was es geht

Alles andere ist, wie Du lesen kannst, Spekulation.

Das die Dame ein Gespräch ersucht an dem Du teilnehmen sollst (MUSST!).

Das kann alles mögliche sein. Vllt bekommst Du eine Zulage, vllt wird etwas gekürzt.

Locca1989 
Fragesteller
 17.02.2022, 14:01

Ok klar werde ich ja aber denkst du das sind die ganz normalen Gespräche die geführt werden müssen??

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Wiesel1978  17.02.2022, 14:02
@Locca1989

Ich sagte bereits, dass es alles sein kann mit Bezug auf Deine Leistungen!

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