Brief vom Jobcenter (Anhörung zur Aufrechnung)?
Hallo, Das Jobcenter hat vorher von uns eine Rückerstattungsbescheid gefordert. Wir haben dann eine Klage gegen diesen Bescheid erhoben. Das Jobcenter hat den Widerspruch zu unrecht abgelehnt , und die Entscheidung wurde nochmals vom Gericht geprüft. Heute kam dieses Brief vom Jobcenter (Anhörung zur Aufrechnung) s. Text unten (kann jemand bitte uns erklären was genau damit gemeint? heißt das, dass unsere Klage als unbegründet zurückgewiesen wurde.... Ich weiß nicht warum müssen wir uns zum Sachverhalt äußern und was soll sollen wir dem Jobcenter mitteilen......
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((((((Sie beziehen derzeit Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch - SGB II - von dem Jobcenter. Gleichzeitig bestehen gegen Sie die im Folgenden im Einzelnen angegebenen Erstattungs- und/-oder Ersatzansprüche Ihres Jobcenters. Es wird daher geprüft, ob die sich gegenüberstehenden Forderungen im Wege der Aufrechnung (§ 43 SGB II) wechselseitig getilgt werden können.
Vor der Entscheidung über die Vornahme einer Aufrechnung gegen Ihren aktuellen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II erhalten Sie hiermit Gelegenheit, sich bis zum 04.04.2021 bei Ihrem Jobcenter zum Sachverhalt zu äußern (§ 24 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB X).
Mit dem Bescheid vom 23.11.2020 wurde Ihnen mitgeteilt, dass gegen nachfolgend genannte Personen Forderungen wie folgt bestehen: ………………………………………………………..
Das Jobcenter ist verpflichtet, wirtschaftlich im Sinne der Bundeshaushaltsordnung zu handeln. Hierzu gehört - auch im Interesse der Gemeinschaft der Steuerzahler -, bestehende Forderungen vollständig und zeitnah zu erheben, sowie diese mit den zur Verfügung stehenden Mitteln beizutreiben. Es ist daher beabsichtigt, nach Ihrer Rückäußerung darüber zu entscheiden, ob mit vorstehend genannter Forderungssumme gegen Ihre laufenden Ansprüche auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II in der gesetzlich vorgesehenen Höhe aufgerechnet wird.
Ich bitte Sie, sich hierzu bis zum 04.04.2021 zu äußern. )))))
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4 Antworten
Und was hat die Klage vor Gericht ergeben ?
Sollte das Jobcenter zu Recht zu Unrecht bezogene Leistungen einfordern und das Gericht war auch dieser Ansicht, dann wird euch eine Rückzahlung bzw. Verrechnung mit laufenden Leistungen nicht erspart bleiben.
Ihr müsst auch keine Rückantwort geben, sollte normalerweise auch so im Bescheid stehen, dann wird einfach nach Aktenlage entschieden.
Wir haben dann eine Klage gegen diesen Bescheid erhoben.
und die Entscheidung wurde nochmals vom Gericht geprüft.!
Und was hat das Sozialgericht gesagt, einen Bescheid werdet ihr ja wohl bekommen haben !
- Ihr bekommt Hartz 4.
- Ihr müsst was zurückzahlen. Für mich klingt das so, als wenn jemand unberechtigt Hartz 4 bezogen hat.
- Es wird geprüft, ob man das eine vom anderen abziehen kann (ob ihr also weniger oder gar kein Hartz 4 bekommt?)
- Bis zum 04.04.2021 könnt ihr euch zu den Forderungen gegen euch, also zu dem, was ihr zurückzahlen müsst, äußern, und zwar in der Form, dass der Sachverhalt geklärt werden kann. Wenn es z. B. irgendein Missverständnis gibt oder so.
- Danach wird geprüft, ob und wie verrechnet, also abgezogen, wird.
Der Brief kam aber wohl nicht vom Gericht, sondern vom Job-Center?
Dann würde ich dem Gerichtsurteil nicht vorgreifen. Schick das ins Gericht zu den Akten und informiere das jobcenter darüber
VOM jOBCENTER