Brief vom Jobcenter (Anhörung zur Aufrechnung)?

4 Antworten

Und was hat die Klage vor Gericht ergeben ?

Sollte das Jobcenter zu Recht zu Unrecht bezogene Leistungen einfordern und das Gericht war auch dieser Ansicht, dann wird euch eine Rückzahlung bzw. Verrechnung mit laufenden Leistungen nicht erspart bleiben.

Ihr müsst auch keine Rückantwort geben, sollte normalerweise auch so im Bescheid stehen, dann wird einfach nach Aktenlage entschieden.

Wir haben dann eine Klage gegen diesen Bescheid erhoben.

und die Entscheidung wurde nochmals vom Gericht geprüft.!

Und was hat das Sozialgericht gesagt, einen Bescheid werdet ihr ja wohl bekommen haben !

- Ihr bekommt Hartz 4.

- Ihr müsst was zurückzahlen. Für mich klingt das so, als wenn jemand unberechtigt Hartz 4 bezogen hat.

- Es wird geprüft, ob man das eine vom anderen abziehen kann (ob ihr also weniger oder gar kein Hartz 4 bekommt?)

- Bis zum 04.04.2021 könnt ihr euch zu den Forderungen gegen euch, also zu dem, was ihr zurückzahlen müsst, äußern, und zwar in der Form, dass der Sachverhalt geklärt werden kann. Wenn es z. B. irgendein Missverständnis gibt oder so.

- Danach wird geprüft, ob und wie verrechnet, also abgezogen, wird.

Der Brief kam aber wohl nicht vom Gericht, sondern vom Job-Center?

juanma417 
Fragesteller
 25.03.2021, 20:45

VOM jOBCENTER

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brennspiritus  25.03.2021, 21:12
@juanma417

Dann würde ich dem Gerichtsurteil nicht vorgreifen. Schick das ins Gericht zu den Akten und informiere das jobcenter darüber

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