Jobcenter: Anhörung als Betroffene wegen einer Ordnungswidrigkeit?

4 Antworten

Klingt ziemlich verworren ind ahnungslos... Wieso deine Mutter den Brief bekommt? Weil sie die Beschuldigte in dem Verfahren ist! Nicht du!

Ansonsten kann man aus deiner Schilderung keinen Rechtsgrund für die Behauptung des JCs erkennen.

Da du BAföG erhältst, bezieht deine Mutter doch gar keine Leistungen vom JC mehr für dich!

Du bist wahrscheinlich in einer Bedarfsgemeinschaft mit deiner Mutter und diese bezieht auch Geld für dich. Sie ist verpflichtet, jede Änderung zu melden, also sie hätte melden müssen, dass du Einkommen hattest. Dies hat sie aber nicht gemacht. Wie kommst du darauf, dass der Arbeitgeber das Jobcenter informiert? Der Arbeitgeber kann doch wohl nicht wissen, dass ihr Hartz4 bezieht.

Dies stellt nun eine Ordnungswidrigkeit dar und kann - muss aber nicht - mit einer Strafe von 5000 Euro belegt werden. Das zuviel erhaltene Geld muss auf jeden Fall zurückbezahlt werden. Es bleibt abzuwarten, ob zusätzlich Anzeige erstattet wird.

John728404 
Fragesteller
 07.09.2019, 02:55

Danke! Wäre es jedoch sinnvoll dieses Sachverhalten zu äussern?

0
mondfaenger  07.09.2019, 03:00
@John728404

Setzt euch auf jeden Fall so schnell wie möglich mit dem Jobcenter wegen der Rückzahlung in Verbindung, damit eventuell eine Anzeige wegen Betrugs abgewendet werden kann.

0

Wie alt warst du denn zu diesem Zeitpunkt ?

Wenn du es schon nicht gewusst hast, hätte deine Mutter wissen müssen das solche Sachen gemeldet und nachgewiesen werden müssen, es besteht eine sogenannte Mitwirkungspflicht, es sind also alle Veränderungen in den wirtschaftlichen wie finanziellen Verhältnissen zu melden.

Diese 5000 € wären ja die max.Strafe und wenn dies nicht schon einmal vorgekommen ist, dann gibt es ganz sicher weniger oder auch gar kein Strafgeld und ihr kommt mit einer Verwarnung weg.

Dafür solltet ihr auf jeden Fall die Möglichkeit der Anhörung nutzen, müsst euch halt etwas plausibles überlegen, aber sicher nicht das du dachtest das dies der Arbeitgeber ( AG ) ans Jobcenter meldet, denn deinen Minijob hat deine Mutter doch auch gemeldet, nehme ich zumindest mal an.

BVBDortmund  07.09.2019, 12:59

Die Anhörung ist nicht Mittel der 1.Wahl, man weis nie was da das JC dokumentiert.

Eine schriftliche Äußerung der Mutter ist notwendig, weil sie eventl gar nicht wußte was der Sohn macht.

Die Mutter sollte nachfragen, bei welchem Arbeitgeber ihr Sohn beschäftigt gewesen ist.

0
isomatte  07.09.2019, 19:07
@BVBDortmund

Die schriftliche Äußerung ist eine Anhörung, deshalb nennt man diese Anlage auch Anhörungsbogen !

Wenn das Kind volljährig ist, geht eine Forderung normalerweise direkt an das Kind, auch wenn die Mutter die Vertretung der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) ist.

Da bringt auch kein nachfragen, der Sohn bzw.die Mutter muss nachweisen von wann bis wann er wo gearbeitet hat und was er da an Brutto und Netto verdient und ( Kontoauszüge ) wann aufs Konto bekommen hat.

0

Deine Mutter sollte beim JC nachfragen, weil sie den Zusammenhang nicht nachvollziehen kann. Sie soll schreiben, dass sich ihr Sohn bisher dazu nicht geäußert hat, obwohl sie mehrfach gefragt hat.

Wenn der nur Bafög bezieht, wieso das bei der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt werden. Es gibt keine weiteren Einnahmen.

Das JC soll mal den Arbeitgeber nennen, wovon sie bisher nichts weis.

Vorsorglich legt sie Widerspruch gegen den Bescheid ein.