Jobcenter gewährt nach Antrag auf Erstausstattung für Wohnung nur Gutscheine - Rechtens?

8 Antworten

Was bestellen und Rechnung ans JC schicken (direkt?), wie geil ist das denn? xD Komfortabler geht es doch nicht?

Was die Käufe von Privat angeht, da kannst deinen Sachbarbeiter fragen ob du es bezahlst (auslegst) und es dann vom JC zurück bekommst. Weil:

Außerdem müsste ich bei Privatverkäufen über ebay Kleinanzeigen erwähnen, dass dies durch das Jobcenter überwiesen wird, worauf sich mit Sicherheit keiner einlässt.

Denk ich auch. Das kannst als Argument vorbringen.

Ich finde es außerdem diskriminierend, dass sie somit jeden einzelnen Gegenstand den ich kaufe dokumentiert haben

Wenn du es in Bar bekommst, musst doch trotzdem die Quittungen, Bons, Rechnungen vorlegen. Da wissen die das so oder so, ist gehopst wie gesprungen.

Bedank dich doch einfach bei den Asis die das Geld verpulvert haben für alles nur nicht für den Zweck wofür es bestimmt war. Wenige versauen es immer für alle.

Bessere Geräte kannst du dir trotzdem kaufen, wenn du den Mehrbetrag selbst trägst.

Soeluca 
Fragesteller
 04.08.2021, 21:41

Ich habe kein Problem damit den Großteil auf Rechnung zu bestellen und die Rechnung dann zur Überweisung beim Jobcenter einzureichen. Allerdings wenn ich mir z. B. zusätzlich einen Trockner bestelle, der in der Erstausstattung eigentlich nicht mit aufgelistet ist, möchte ich kein Gemeckere seitens des Jobcenters, denn wenn ich dafür für etwas anderes weniger bezahle oder gar verzichte ist es ja meine Entscheidung.

Außerdem werden manche Möbel nur als Pauschale in Höhe von Gebrauchtmöbeln bezahlt, weshalb ich angehalten bin, diese eben über ebay Kleinanzeigen zu bekommen, wo eine Überweisung seitens des Jobcenters kaum möglich ist, da der Privatverkäufer kaum 2 Wochen auf sein Geld wartet. Das werde ich nochmal abklären, ob ich das eben vorstrecken kann und ohne Tam Tam zurückerhalte.

Laut SG Gießen (1. Urteil vom 06.07.2015 - S 25 AS 607/12) ist die Forderung von Quittungen rechtswidrig:

Bei der Erstausstattung nach § 24 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 SGB II handelt es sich nicht um eine zweckbestimmte Leistung, die nach § 47 Abs. 2 SGB X widerrufen werden kann.

2. Eine Bewilligung einer Erstausstattung kann nicht mit der Auflage versehen werden, den zweckgemäßen Einsatz der bewilligten Geldleistung nachzuweisen.

0
Yetanotherpage  04.08.2021, 21:49
@Soeluca

Dann nimm dir n Anwalt und klag dich halt durch.

Von den Arbeitnehmern hier bekommst da sicher keinen Zuspruch. Kauf dein Trockner doch von eurem Regelsatz. Bei nur 1 Kind ist der auch nicht so dringend dass er sofort dabei sein muss, oder? Tust grad so als ob du nur für diese 2k Euro kaufen darfst und nichts weiter. Es ist ein Zuschuss für bestimmte Dinge. N TV ist auch nicht dabei, finden viele wichtiger als n Trockner.

1
Soeluca 
Fragesteller
 04.08.2021, 23:40
@Yetanotherpage

Ich erwarte keine Zusprüche von Arbeitnehmern, sondern qualifizierte Antworten von Leuten, die sich zu diesem Thema auskennen, durch Eigenerfahrung oder Fachkenntnisse. Mir hilft also nur eine Begründung mit Paragraphen zur Gesetzeslage weiter und keine reinen Spekulationen.

0

Das ist sicher rechtens. Die Behörden prüfen ja alles auf juristische Weise. Du gibst ja Geld aus, für das andere Leute gearbeitet haben. Da ist es natürlich plausibel, dass man sicherstellen möchte, dass dieses Geld dann wie beabsichtigt verwendet wird.

Ich selber habe schon gesehen, wie Hartz IV Empfänger z.B. ein riesiges Cinema Display zum Fernsehen gucken im Wohnzimmer haben. Ein anderer bekam von seiner Schwester 2000 Euro, damit er einen Autoführerschein machen kann, da dies von einem Arbeitgeber gefordert wurde, der ihn eingestellt hätte, wenn er damit begonnen hätte. Aber am Ende hat er das Geld für einen Gaming Computer ausgegeben und die Beziehung zu seiner Schwester zerstört. Die war sehr sauer, weil sie ja auch für das Geld arbeiten mußte und es nicht wenig war.

Kontrolle ist im Zweifel immer besser als Vertrauen und die Erfahrung lehrt, dass es eben auch angebracht ist.

Soeluca 
Fragesteller
 04.08.2021, 21:13

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Allerdings habe ich auch vor meinem ALG 2 Bezug gearbeitet, somit auch in die Staatskasse eingezahlt. Sobald mein Sohn im Januar in den Kindergarten geht, werde ich auch wieder in Teilzeit arbeiten.

Ihre Antwort sind wie es sich anhört reine Spekulationen, denn auf meine genannten Paragraphen und Gerichtsurteile sind Sie leider nicht eingegangen, denn laut z. B. SG Gießen Urteil vom 06.07.2015 - S 25 AS 607/12 heißt es:

1. Bei der Erstausstattung nach § 24 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 SGB II handelt es sich nicht um eine zweckbestimmte Leistung, die nach § 47 Abs. 2 SGB X widerrufen werden kann.

2. Eine Bewilligung einer Erstausstattung kann nicht mit der Auflage versehen werden, den zweckgemäßen Einsatz der bewilligten Geldleistung nachzuweisen.

Deshalb meine Frage, ob das Jobcenter mich durch die Ausgabe von Gutscheinen insofern einschränken darf, dass es mir nicht möglich ist Gebrauchtwaren über ebay Kleinanzeigen zu kaufen, da sich mit Sicherheit kein Privatverkäufer auf eine Überweisung durch das Jobcenter einlässt, welche dann womöglich noch 2 Wochen dauert. Die Pauschalbeträge werden ja je nach Möbelstück zum Teil nur in Höhe von Gebrauchtwaren bewilligt.

0
Jobcenter gewährt nach Antrag auf Erstausstattung für Wohnung nur Gutscheine - Rechtens?

Die kurze Antwort ist: JA !
Das ganze ist auch unter § 24 Abs. 1 SGB II einmal nachzulesen.
Hier ist im speziellen der Part wichtig:

„[...] erbringt die Agentur für Arbeit bei entsprechendem Nachweis den Bedarf als Sachleistung oder als Geldleistung [...]”

Das bedeutet erstmal soviel, dass du, wie in deinem Fall, eben Gutscheine für Möbel bekommen hast, sprich eine Sachleistung. Davon ab zitierst du ja auch selber die ganze Zeit "Sach- oder Geldleistung".

Das was du willst, ist eine reine Geldleistung. Aber die bringt dir letzten Endes genauso wenig, wenn das JC kann von dir verlangen für jeden gekauften Artikel eine Quittung / Kassenbon einzureichen, im Grunde wie jetzt auch, was davon am Ende übrig ist muss man dann zurückgeben.

Nur muss man bei den Gutscheinen nichts zurückgeben, sondern wird das einfach nicht ausbezahlt und somit weniger Stress.

Laut Harald Thome (Richtlinien des kommunalen Trägers vom 01.01.21) zahlt mein zuständiges Jobcenter die Erstausstattung in Form von Geld- oder Sachleistung als Pauschale aus. Laut telefonischer Auskunft bei der Teamleitung des Jobcenters wurde mir mitgeteilt, dass diese aufgrund einiger schlechter Erfahrungen nun hauptsächlich Gutscheine ausstellen.

Du hast sogar noch selber beschrieben warum das so ist und warum man dir Gutscheine ausstellt und nicht das Geld auf´s Konto packt. Die Gutscheine sind halt wie Bargeld, nur kann man mit diesen halt keinen Unsinn anstellen.

Meint ihr ob ein Widerspruch mit diesen Urteilen gegen die Auszahlung in Form von Gutscheinen erfolgreich sein könnte?

Der Widerspruch wird zu Recht abgewiesen werden.

Soeluca 
Fragesteller
 04.08.2021, 21:21

Eine Geldleistung bringt mir insofern schon mehr, da ich auch auf Gebrauchtmöbel zurückgreifen kann. Durch Gutscheine werde ich insofern eingeschränkt, da sich kaum ein Verkäufer auf ebay Kleinanzeigen darauf einlässt z. B. seine Couch solange zu reservieren, bis das Jobcenter mal überwiesen hat, was bestimmt mal 2 Wochen dauern kann. Und für einige Möbel werden ja nur Pauschalbeträge in Gebrauchtmöbelhöhe bezahlt, das heißt für den Preis bekommt man im Möbelhaus den Gegenstand auch nicht. Geld- oder Sachleistung ist richtig, aber trotzdem ist Geldleistung vorrangig zu gewähren, da Sachleistung tendenziell diskriminierend ist.

Und wenn ich von 2000€ dann nur 1900€ brauche, müsste ich das auch nicht zurückzahlen, da der Anspruch ja trotzdem nicht weniger wird. Ich hätte es ja auch ganz nutzen können.

Ich sehe hier, dass viele hier nur Ihren Ärger Luft machen, weil der arme Steuerzahler ja für alles aufkommt und es einem nicht gegönnt wird, wenn man Leistungen erhält, wo doch auch Geringverdiener einen Anspruch darauf haben.

0
Comp4ny  04.08.2021, 23:41
@Soeluca
Und wenn ich von 2000€ dann nur 1900€ brauche, müsste ich das auch nicht zurückzahlen, da der Anspruch ja trotzdem nicht weniger wird. Ich hätte es ja auch ganz nutzen können.

Hättest du, richtig.
Jedoch funktioniert ein Gutschein so nun mal nicht bzw. nicht beim JC.
Deswegen soll man auch so nah wie möglich an die Endsumme herankommen.

Klar wären Gebrauchtmöbel eine gute Option, aber man hat sich nun mal anders entschieden.

Du kannst gerne widersprechen, aber es wird wohl eher auf eine Klage hinauslaufen und die kann dauern. Alleine dein Widerspruch kann bis zu 6 Monate dauern bzw. die Bearbeitungszeit. Von einer Klage ganz zu schweigen. Die Entscheidung liegt bei dir.

Ich sehe hier, dass viele hier nur Ihren Ärger Luft machen, weil der arme Steuerzahler ja für alles aufkommt und es einem nicht gegönnt wird, wenn man Leistungen erhält, wo doch auch Geringverdiener einen Anspruch darauf haben.

Keine Ahnung wie du da jetzt auf meinen Post als "Luft frei machen" siehst, aber okay :)

0
Soeluca 
Fragesteller
 05.08.2021, 00:12
@Comp4ny

Das mit dem "Luft frei machen", war hier eher an die anderen gedacht, die sich meine Antworten vielleicht durchlesen, nicht spezifisch auf deinen Kommentar.

Ja, allerdings verstößen die Gutscheine dann schon dahingehend. Denn der Geldleistungsanspruch ist immer angemessen, da der Leistungsbezieher diskriminierungsfrei auf dem allgemeinen Markt und unter Nutzung von Sonderangeboten UND PRIVATEN VERKÄUFEN seinen Bedarf decken können muss. (VG Stuttgart - 24.01.02 - 8 K 40/01)

Einen Widerspruch werde ich wohl mit den von mir genannten Paragraphen aufsetzen und mir eventuell noch einen Beratungsschein beim Amtsgericht ausstellen lassen, damit die Rechtssituation von einem Anwalt geprüft werden kann. Das Jobcenter muss dann zusehen, dass ich in 3 Wochen einziehen kann und gewisse Möbel habe, denn mit Kleinkind kann ich nicht in eine unmöbilierte Wohnung ziehen!

0
Comp4ny  05.08.2021, 00:22
@Soeluca
. Das Jobcenter muss dann zusehen, dass ich in 3 Wochen einziehen kann und gewisse Möbel habe, denn mit Kleinkind kann ich nicht in eine unmöbilierte Wohnung ziehen!

Das JC muss hier nicht "zusehen" in deiner Frist über deinen Widerspruch zu entscheiden. Wie gesagt, die Bearbeitungszeit kann bis zu 6 Monate dauern. Und wenn die dann noch sagen "NEIN", dann bleibt dir nur der Klageweg und der kann dauern.

Wünsche dir viel Glück mit deinem Widerspruch. Kannst ja gerne auf dem laufenden Halten oder später das Az. deines Urteils mitteilen :)

0

Ja, das ist rechtens - und ein Einspruch hat wenig ausrichten auf Erfolg. Dass es dir unangenehm ist, staatliche Leistungen zu beziehen, ist DEIN Problem, nicht das des Amtes...

Soeluca 
Fragesteller
 04.08.2021, 21:29

Mir muss es aber möglich sein Gebrauchtmöbel z. B. über Ebay Kleinanzeigen zu kaufen, was mit Gutscheinen kaum möglich ist. Denn Pauschalbeträge für die Couch, den Kleiderschrank, Kühlschrankes usw. werden nur in Höhe eines Gebrauchtmöbelstückes gewährt, sprich für den Preis was das Jobcenter in Gutscheinen gewährt bekommt man in keinen Möbelhaus das bezifferte Möbelstück zu dem Preis.

0
ErsterSchnee  04.08.2021, 23:08
@Soeluca

Kaum möglich ist nicht unmöglich. Und in sozialen Netzwerken werden auch oft Dinge zum Verschenken angeboten.

0
Soeluca 
Fragesteller
 04.08.2021, 23:51
@ErsterSchnee

Aufgrund des Sozialdatenschutzes muss und möchte ich niemandem preisgeben, dass ich ALG 2 bekomme und möchte Gebrauchtes gerne selbst bezahlen. Es wurde ja bereits geprüft, inwieweit ich Anspruch auf Erstausstattung habe und dies wurde zu der Summe von ca. 2000€ bewilligt. Laut SG Siegen ist die Forderung von Quittungen sogar rechtswidrig:

"Eine Bewilligung einer Erstausstattung kann nicht mit der Auflage versehen werden, den zweckgemäßen Einsatz der bewilligten Geldleistung nachzuweisen."

Sollte ich ein Möbelstück kostenlos in Kleinanzeigen finden, darf mir das Jobcenter den gewährten Betrag deshalb auch nicht abziehen, da ich von der gewährten Summe Wohnungseinrichtung kaufen kann, wie ich lustig bin. Es ist ja sowieso eine Mischkalkulation, denn manche Dinge kosten mehr als bewilligt und manche findet man vielleicht günstiger oder sogar geschenkt.

0
Soeluca 
Fragesteller
 04.08.2021, 23:57
@ErsterSchnee

Inwieweit hast du denn Erfahrungen oder gar Fachkenntnisse zu diesem Thema? Denn nur eindeutige Paragraphen zur Gesetzeslage helfen mir weiter. Mir ist es egal, ob es jemandem passt oder nicht, wenn man Leistungen auf Kosten des Staates erhält, denn auch ich werde in einigen Monaten wieder in diese Kasse einzahlen. So ist nun mal unser Sozialstaat geregelt und davon kann jeder ALG Empfänger, Migranten oder auch Geringverdiener Gebrauch machen.

0
ErsterSchnee  05.08.2021, 00:22
@Soeluca

Ich muss hier nicht meine Qualifikation nachweisen. DU willst ja noch nicht mal 'ne Quittung vorlegen... 🙄

0
Soeluca 
Fragesteller
 05.08.2021, 00:34
@ErsterSchnee

Und du hast bis auf Gemeckere noch nichts zu meiner eigentlichen Frage beigetragen. Ein "Das ist dein Problem" ist weder eine Begründung noch beantwortet es qualifiziert meine Frage. Ich will nicht von jeder kleinsten Kleinigkeit eine Quittung vorlegen müssen und vorallem vor jedem Kauf den ich privat über Ebay Kleinanzeigen tätigen möchte, erst einmal das Jobcenter zu fragen, ob das denn funktioniert, denn dann habe ich in 3 Wochen sicherlich nicht meine Einrichtung zusammen. Außerdem muss man sich nur weil man Leistungen bekommt nicht alles gefallen lassen, dafür gibt es schließlich Gesetze und Gerichtsurteile!

0
ErsterSchnee  05.08.2021, 00:36
@Soeluca
Ja, das ist rechtens - und ein Einspruch hat wenig ausrichten auf Erfolg. 

OK, wenn du das nicht als Antwort auf deine Frage erkennst, dann ist dir auch nicht zu helfen. 🤷

Wobei es "Aussichten" und nicht "ausrichten" heißen muss.

Ich bin jetzt raus... Auf dein unqualifiziertes Gemecker kann ich verzichten.

0

150€ für ne Couch oder 300€ für ne Waschmaschine finde ich schon recht spendabel.

wenn du natürlich Luxus Gegenstände haben möchtest , musst du dafür eben arbeiten gehen.

sei doch einfach froh das du überhaupt Geld bekommst damit du dir deine Wohnung ausstatten kannst.

andere gehen dafür hart arbeiten um sich eine 300€ Waschmaschine einfach mal so leisten zu können.

nen Widerspruch kannst du natürlich einreichen , aber die Chancen dafür werden sehr wahrscheinlich sehr niedrig sein.

Soeluca 
Fragesteller
 04.08.2021, 21:26

In welchen Möbelhaus bekomme ich denn eine Couch, wo 3 Personen Platz haben für 150€? Wie gesagt habe ich ja kein Problem einen Teil in Gutscheinen einzulösen, allerdings muss man eben auch auf Gebrauchtmöbel zurückgreifen können und ein Privatverkäufer auf ebay Kleinanzeigen reserviert mit Sicherheit nicht 2 Wochen seine Couch, gibt seine Bankdaten an einen Fremden heraus und wartet bis das Jobcenter den Betrag mal überwiesen hat. Das ist Wunschdenken. Von Luxusgegenständen spricht hier keiner.

0