Jobcenter: Anhörung als Betroffene wegen einer Ordnungswidrigkeit?

Hallo,

Im Jahre 2017 bis 2019 war ich in eine Schulische Ausbildung, und bezog BaföG, außerdem war ich als Minijober tätig. Da kurz vor Weinachten 2018, ein bekannter von mir, hat ein Aushilfs-tätigkeit für die dauer von 2 Monaten vorgeschlagen, um für die Weinachten mehr zu verdienen.

Da meine Mutter zur diesen Zeitpunkt als Arbeitslose gemeldet war und SGBII bezogen hat, bekam meine Mutter einen Brief von der Jobcenter.

"Anhörung als Betroffene wegen Ordnungswidrigkeit"

Sehr geehrte ,

nach meinen Festellung haben Sie folgende Ordnungswidrigkeit begangen:

.... Nach den bisherigen Festellungen des Jobcenters war ihr Sohn * in der Zeit vom 01.11.2018 bis 31.01.2019 geringfügig bei der Firma * beschäftigt.

Dieses Sachverhalten haben Sie nicht mitgeteilt, denn erst durch den automatischen Datenbankabgleich wurde das Beschäftigungsverhältnis bekannt. Aufgrund der fehlender Mitteilung haben Sie Leistungen für die Zeit vom 01.12.2018 bis 31.01.2019 in Höhe von 854,47 Euro zu Unrecht erhalten....

.... Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 60 Abs. 2 SGB II mit einer Geldbuße bis zu 5.000,- Euro geahndet werden.

Da ich als Azubi mich nicht mit die SGB II auskenne, habe ich mir gedacht, dass ich am Weinachten ein wenig mehr verdienen kann, und irgendwie nicht die gedanke gekommen war, dies dem Jobcenter zu melden. Ich dachte immer, die Jobcenter wird durch den Arbeitgeber informiert.

Wie Sieht es aus, kann die 5.000€ Gelbuße gegen mich eingeleitet, mit welche folgen soll ich dazu rechnen.

Und warum, der Brief (Anhörung als Betroffene wegen einer Ordnungswidrikeit) ann meiner Mutter zugesand wurde, und nicht direkt an mir, da ich die Tätigkeit angenommen habe.

Vielen Dank.






Arbeit, Recht, Azubi, Jobcenter, Ordnungswidrigkeit, SGB II, Anhörungsbogen, Auszubildener, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen
Was tun, wenn die Anhörung zum Bußgeldverfahren im Urlaub kam?

Hallo Zusammen, mein Mann wurde vor ein paar Monaten bei einer Verkehrskontrolle darauf hingewiesen, dass sein TÜV seit längerem abgelaufen ist und er nun mit einer Anzeige rechnen muss.

Wir waren nun lang im Urlaub und in der Zeit kam der Brief "Anhörung im Bußgeldverfahren" vom Landratsamt an. Die Frist, binnen einer Woche darauf zu antworten, konnte er somit nicht einhalten.

Nun zur eigentlichen Frage: (die Angaben auf dem Anhörungsbogen sind alle korrekt und er hat die Ordnungswiedrigkeit begangen)

  • muss er den Bogen trotzdem ausfüllen? (bei den Punkten Angaben zur Person / weitere Angaben zur Person / Angaben zu gesetzlichen Vertretern & Angaben zur Sache steht jeweils dahinter "freiwillig")

  • da die Frist für die Rückantwort des Bogen abgelaufen ist, muss er da nun mit weiteren Ermittlungen gegen ihn rechnen?

  • muss er einen Nachweis vorlegen, dass wir im Urlaub waren? (Rechnungen / Buchungsbelege hätten wir parat, falls die reichen)

Wir haben natürlich beim Landratsamt angerufen, doch jeweils unterschiedliche Antworten bekommen. 1. "ne, den müssen sie nicht zurückschicken, wenn alles korrekt ist, machen sie sich da keine Sorgen. Der Bußgeldbescheid kommt erst später" 2. "ja, den müssen sie zurückschicken und die Polizei leitet trotzdem weitere Schritte ein" 3. "blöd, aber da kann ich leider nicht weiterhelfen, ich weiß auch nicht ob sie den Bogen zurückschicken müssen" 4. "die Angaben sind freiwillig, sie bekommen aber zusätzlich eine Strafe, weil sie die Frist nicht eingehalten haben"

Im Netz habe ich mich natürlich auch schon informiert und durchgelesen, aber das ist teilweise sehr verwirrend, weil jeder was anderes schreibt und wenn man sich bei sowas nicht auskennt, ist man eventuell leicht überfordert :) Ich hoffe, dass mir hier einer von Euch weiterhelfen kann. Ich danke Euch

Urlaub, Anhörungsbogen, landratsamt

Meistgelesene Fragen zum Thema Anhörungsbogen