Rotlichtverstoß für meinen Sohn übernehmen?

Hallo,

zuerst die Situation:

  • Fahrer: Mein Sohn (18 Jahre, Probezeit, keine Vergehen bisher)
  • Halter: Ich (61 Jahre, keine Punkte)

Mein Sohn wurde vor 2 Wochen an einer roten Ampel geblitzt. -> Gestern kam ein Anhörungsbogen an mich adressiert: 132 BKat + deutliches Foto meines Sohnes.

Auch wenn es ein einfacher Rotlichtverstoß ist droht meinem Sohn neben dem verdienten Bußgeld jetzt ein Aufbauseminar, welches ich ihn gern ersparen würde.

Ich habe mich schon in diversen Foren/Artikeln eingelesen, jedoch nicht alle Antworten gefunden. Daher meine beiden Fragen:

  • Besteht die Möglichkeit, dass ich mich selbst im Anhörungsbogen beschuldige, ohne rechtliche Konsequenzen ?
  • Im Bogen steht, dass davon ausgegangen wird, dass ich der Fahrer bin. Wenn ich nun gestehe, vergleicht die Behörde trotzdem Pass- mit Blitzerfoto ? Daran würde die Sache nämlich höchstwahrscheinlich scheitern, da aufgrund des Altersunterschiedes klar zu erkennen ist, dass es sich nicht um dieselbe Person handelt.

Ich möchte zum Schluss noch einmal klarstellen, dass ich/wir nicht versuchen das Bußgeld zu umgehen, sondern nur verhindern wollen, dass mein Sohn zusätzlich 300-500€ für ein lächerliches Aufbauseminar zahlen muss. Er hat seine Lektion gelernt, glaubt mir. Daher würde ich gern auf "Er hat es verbrochen, er muss es ausbaden." Kommentare verzichten.

Danke im Vorraus.

Verkehrsrecht, Bußgeld, Aufbauseminar, Blitzer, Probezeit, Anhörungsbogen, rote Ampel, Auto und Motorrad
Was tun, wenn die Anhörung zum Bußgeldverfahren im Urlaub kam?

Hallo Zusammen, mein Mann wurde vor ein paar Monaten bei einer Verkehrskontrolle darauf hingewiesen, dass sein TÜV seit längerem abgelaufen ist und er nun mit einer Anzeige rechnen muss.

Wir waren nun lang im Urlaub und in der Zeit kam der Brief "Anhörung im Bußgeldverfahren" vom Landratsamt an. Die Frist, binnen einer Woche darauf zu antworten, konnte er somit nicht einhalten.

Nun zur eigentlichen Frage: (die Angaben auf dem Anhörungsbogen sind alle korrekt und er hat die Ordnungswiedrigkeit begangen)

  • muss er den Bogen trotzdem ausfüllen? (bei den Punkten Angaben zur Person / weitere Angaben zur Person / Angaben zu gesetzlichen Vertretern & Angaben zur Sache steht jeweils dahinter "freiwillig")

  • da die Frist für die Rückantwort des Bogen abgelaufen ist, muss er da nun mit weiteren Ermittlungen gegen ihn rechnen?

  • muss er einen Nachweis vorlegen, dass wir im Urlaub waren? (Rechnungen / Buchungsbelege hätten wir parat, falls die reichen)

Wir haben natürlich beim Landratsamt angerufen, doch jeweils unterschiedliche Antworten bekommen. 1. "ne, den müssen sie nicht zurückschicken, wenn alles korrekt ist, machen sie sich da keine Sorgen. Der Bußgeldbescheid kommt erst später" 2. "ja, den müssen sie zurückschicken und die Polizei leitet trotzdem weitere Schritte ein" 3. "blöd, aber da kann ich leider nicht weiterhelfen, ich weiß auch nicht ob sie den Bogen zurückschicken müssen" 4. "die Angaben sind freiwillig, sie bekommen aber zusätzlich eine Strafe, weil sie die Frist nicht eingehalten haben"

Im Netz habe ich mich natürlich auch schon informiert und durchgelesen, aber das ist teilweise sehr verwirrend, weil jeder was anderes schreibt und wenn man sich bei sowas nicht auskennt, ist man eventuell leicht überfordert :) Ich hoffe, dass mir hier einer von Euch weiterhelfen kann. Ich danke Euch

Urlaub, Anhörungsbogen, landratsamt
Ladendiebstahl bei Edeka, Fragen zum Anhörungsbogen und zu Beweisen?

Hallo,

ich habe vergangen Samstag eine riesen Dummheit angestellt indem ich bei EDEKA Waren im Wert von 15 Euro habe mitgehen lassen. Ich, 38 Jahre, männlich, Ersttäter,wurde beim Verlassen des Ladens vom Detektiv angehalten und bin in sein Büro gefolgt. Habe alles zugegeben, die Waren raus gegeben, mich auch mit einer Taschenkontrolle einverstanden gezeigt und habe die 100 Euro Fangprämie bezahlt.

Dann hat er über den Perso meine Personalien aufgenommen, die Waren in den Tatsbestandsbogen eingetragen und ich hab unterschrieben und einen Durchschlag erhalten. Hausverbot bekommen und dann durfte ich gehen.

Wenn nun Strafantrag gestellt wird, wovon ich ausgehe, erhalte ich ja einen Anhörungsbogen. Problem: Ich bin zwischenzeitlich umgezogen und auf dem Perso stand noch meine alte Adresse. Somit können die den Bogen dorthin ja nicht zustellen, da ich dort nicht mehr wohne. Bekommt die Polizei diesen zurück, ermittelt meine neue Anschrift und stellt erneut zu oder hab ich dann halt Pech und erhalte keinen? Könnte ja auch bei der Post verloren gehen... Was macht man dann?

  1. ist es sinnvoll den auszufüllen außer den verpflichteten Angaben? Schließlich möchte ich mich ja nicht selbst belasten? Die Staatsanwaltschaft müsste mir den Diebstahl ja nachweisen.. Wie würde das denn gemacht werden? Wenn das ne Weile dauert, kann sich doch der Detektiv nicht mehr an mich erinnern und alles behaupten. Zählt hierzu der unterschriebene Tatbestandsbogen? Ich hätte den ja auch unterschreiben können weil ich in der Situation einfach nur Schiss hatte...Kameras gibts dort keine, Polizei war nicht da.

Ich will ja gar nix abstreiten wegen 15 Euro. Aus Fehlern wird man groß. Ich werde es generell bestimmt auch nicht wieder tun. Ich schäme mich. Zumal es der kleine Edeka-Einzelhändler bei mir ums Eck war. Man kennt sich :-(

Nach Rücksendung zu Polizei, sofern ich es denn erhalte, geht das zum Staatsanwalt. Was macht der jetzt wenn nur die Pflichtfelder ausgefüllt sind. Es gilt ja immer noch die Unschultsvermutung.

Er/Sie entscheidet dann doch einfach, ob eingestellt wird mit oder ohne Auflagen oder ob sogar Strafbefehl erfolgt.Oder sehe ich das falsch. Wenn Strafbefehl, warum dann eigentlich. Es wäre ja nichts bewiesen und ich könnte Einspruch einlegen. Gut dann gehts weiter aber halt mal Interesse halber. Vielleicht helfen die Fragen ja auch andren mit demselben "Problem".

Vielen Dank für die Antworten sofern ich schlechter Mensch die denn verdiene.

Ladendiebstahl, Anhörungsbogen
Jobcenter: Anhörung als Betroffene wegen einer Ordnungswidrigkeit?

Hallo,

Im Jahre 2017 bis 2019 war ich in eine Schulische Ausbildung, und bezog BaföG, außerdem war ich als Minijober tätig. Da kurz vor Weinachten 2018, ein bekannter von mir, hat ein Aushilfs-tätigkeit für die dauer von 2 Monaten vorgeschlagen, um für die Weinachten mehr zu verdienen.

Da meine Mutter zur diesen Zeitpunkt als Arbeitslose gemeldet war und SGBII bezogen hat, bekam meine Mutter einen Brief von der Jobcenter.

"Anhörung als Betroffene wegen Ordnungswidrigkeit"

Sehr geehrte ,

nach meinen Festellung haben Sie folgende Ordnungswidrigkeit begangen:

.... Nach den bisherigen Festellungen des Jobcenters war ihr Sohn * in der Zeit vom 01.11.2018 bis 31.01.2019 geringfügig bei der Firma * beschäftigt.

Dieses Sachverhalten haben Sie nicht mitgeteilt, denn erst durch den automatischen Datenbankabgleich wurde das Beschäftigungsverhältnis bekannt. Aufgrund der fehlender Mitteilung haben Sie Leistungen für die Zeit vom 01.12.2018 bis 31.01.2019 in Höhe von 854,47 Euro zu Unrecht erhalten....

.... Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 60 Abs. 2 SGB II mit einer Geldbuße bis zu 5.000,- Euro geahndet werden.

Da ich als Azubi mich nicht mit die SGB II auskenne, habe ich mir gedacht, dass ich am Weinachten ein wenig mehr verdienen kann, und irgendwie nicht die gedanke gekommen war, dies dem Jobcenter zu melden. Ich dachte immer, die Jobcenter wird durch den Arbeitgeber informiert.

Wie Sieht es aus, kann die 5.000€ Gelbuße gegen mich eingeleitet, mit welche folgen soll ich dazu rechnen.

Und warum, der Brief (Anhörung als Betroffene wegen einer Ordnungswidrikeit) ann meiner Mutter zugesand wurde, und nicht direkt an mir, da ich die Tätigkeit angenommen habe.

Vielen Dank.






Arbeit, Recht, Azubi, Jobcenter, Ordnungswidrigkeit, SGB II, Anhörungsbogen, Auszubildener, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen
Ungerechtfertigte Anhörung Arbeitsagentur - Kein Geld erhalten?

Hallo, ich habe heute eine Anhörung der Bundesagentur für Arbeit bekommen. Jedoch kommt mir das sehr merkwürdig vor, denn bisher war alles mit der Arge geklärt. Ich bin wegen langer Krankheit nach 17 Jahren aus meinem Arbeitsplatz ausgeschieden. Es wurde deswegen ein Aufhebungsvertrag aufgesetzt, wurde von Juni bis Dezember freigestellt und bekam eine Lohnfortzahlung. Zuvor bekam ich von Januar bis Mai 2018 Arbeitslosengeld, da ich nach langer Krankheit von meiner Krankenkasse ausgesteuert wurde. Den Aufhebungsbescheid der Arge bekam ich zugestellt, da ich mich aufgrund des Aufhebungsvertrages abgemeldet hatte. Somit bekam ich ab Juni 2018 kein Arbeitslosengeld mehr.

Nun bekam ich heute eine Anhörung der Arge zugestellt in der steht:

Sie haben von Juni bis Dezember 2018 in einem Beschäftigungsverhältnis gestanden.

Teilen Sie mir bitte mit, falls der Beginn Ihrer Beschäftigung nicht zutrifft. Lassen Sie sich Ihre Angaben von Ihrem Arbeitgeber bestätigen.

Mit Beginn der Beschäftigung haben Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Ich muss prüfen, ob ich die Bewilligung der Leistung ab diesem Zeitpunkt aufhebe und Sie die zu Unrecht erhaltenen Leistungen und Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung erstatten müssen.

Bevor ich entscheide, können Sie sich bis zum 3. März 2019 zum Sachverhalt äussern. Falls Sie nicht oder verspätet äussern, werde ich nach dem bisherigen Kenntnisstand entscheiden.

Zahlen Sie erst an die Kasse der Bundesagentur für Arbeit, wenn Sie hierzu aufgefordert worden sind. Falls Sie noch zusätzliche Zahlungen leisten sollen, werden Sie benachrichtigt.

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Ich habe den Aufhebungsbescheid vorliegen und seit dem kein Arbeitslosengeld erhalten.

Wieso bekomme ich so ein Schreiben von der Arge ?

Die Arge weiss genau über meine Situation Bescheid und trotzdem bekomme ich diese Anhörung.

Ich würde mich sehr über Eure Hilfe freuen und bedanke mich im voraus.

Geld, Arbeitslosengeld, Recht, Arbeitsamt, Rückzahlung, Anhörungsbogen, Ausbildung und Studium
Bleibt in der verlängerten Probezeit ein zweiter A-Verstoß folgenlos, wenn das Schreiben und MPU Empfehlung des ersten A-Verstoßes noch nicht eingetroffen ist?

Ich bin noch in der Probezeit und habe Mitte 2016 bereits ein Aufbauseminar absolviert, für einer Tempoüberschreitung, den ich Ende 2015 begangen habe. Nun habe ich im September einen A-Verstoß begangen (26km/h) zu schnell gefahren und Dezember einen zweiten A-Verstoß (wahrsch. 40km/h, Brief noch nicht da). Bei dem ersten Verstoß habe ich einen Anhörungsbogen erhalten und werde dann in kurzer Zeit einen Bußgeldbescheid bekommen.

Ich habe gelesen, dass ich bei einem A-Verstoß in der verlängerten Probezeit verwarnt werde und eine Empfehlung für den Idiotentest bekomme, jedoch den Führerschein nicht verliere. Dieses Schreiben werde ich dann wahrscheinlich erst in einigen Wochen/Monaten erhalten und ich habe dann 2 Monate Zeit um die Empfehlung freiwillig wahrzunehmen oder nicht. Bis zum Ablauf der Frist soll jeder weitere Verstoß folgenlos sein. Habe ich zumindest gelesen. Da ich jetzt aber einen zweiten A-Verstoß begangen habe vor der Verwarnung und MPU Empfehlung weiß ich nicht, ob dieser Verstoß folgenlos bleibt oder nur in dem Zeitraum von 2 Monaten nach der MPU Empfehlung. Ich danke euch für eure Antworten.

Für alle Eulenkommentare: Ja, ich weiß, dass ich zu schnell gefahren bin und dass ich einfach hätte normal fahren sollen.

Auto, Führerschein, asf, Aufbauseminar, a-verstoß, Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid