Mutter bekommt SGB II. Wieviel darf Sohn auf Konto haben?

2 Antworten

Wohnt er denn noch bei seiner Mutter, wenn ja, was hat er denn für ein Einkommen, damit er keinen Anspruch auf ALG - 2 hat und wie viele Personen leben dann im Haushalt der Mutter, was muss an Warmmiete gezahlt werden ?

Wenn ein Kind unter 25 Jahren noch bei den Eltern lebt, dann bildet es mit ihnen eine BG - Bedarfsgemeinschaft, es sei denn, dass Kind hat soviel anrechenbares Einkommen, dass es seinen eigenen Bedarf damit decken kann.

Wäre das nicht der Fall und das Kind würde weiter zur BG - der Eltern gehören, dann gelten für Kinder unter 21 Jahren ein ALG - 2 Schonvermögen von 3100 € + einmalig 750 € für notwendige Anschaffungen, gesamt also max. 3850 € Schonvermögen.

Ab 21 Jahren wären es dann pro Lebensjahr 150 € + diese einmaligen 750 €.

Was macht das Kind denn derzeit, bekommt die Mutter noch Kindergeld usw.fürs Kind gezahlt ?

amirbcx 
Fragesteller
 08.09.2021, 16:58

Er möchte keine Unterstützung vom Staat. Der 18 Jährige Sohn erhält kein Kindergeld mehr.

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isomatte  08.09.2021, 17:42
@amirbcx

Wenn er als unter 25 jähriges Kind bei den bedürftigen Eltern lebt, dann bildet er mit ihnen automatisch eine BG - Bedarfsgemeinschaft, wenn das Kind seinen Bedarf nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken kann.

Verzichtet das min. 18 jährige Kind dann nicht schriftlich und freiwillig auf zustehende Leistungen, dann bekommt die Mutter auch jetzt Leistungen für das Kind gezahlt.

Dann hat sich das Kind auch an seine Mitwirkungspflicht zu halten und sich an die Verordnungen des SGB - ll zu halten, was jetzt z.B.das ALG - 2 Schonvermögen betrifft.

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Der Sohn gehört nicht zur Bedarfsgemeinschaft und wohnt auch nicht da? Hat er ein eigenes Einkommen?

amirbcx 
Fragesteller
 07.09.2021, 21:59

Nein kein Einkommen. Er wohnt aber noch bei Mama

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amirbcx 
Fragesteller
 08.09.2021, 01:04
@FataMorgana2010

Er macht gerade unbezahlte Praktika um sich in der Berufswelt einzuleben. Familie unterstützt ihn

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FataMorgana2010  08.09.2021, 02:08
@amirbcx

Bist du sicher, dass er nicht als Angehöriger der Bedarfsgemeinschaft bei der Berechnung der SGB II-Leistungen mit einberechnet wird? Die Mutter wird Miete und Lebensunterhalt doch nicht komplett aus ihrem Regelsatz bezahlen können?

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