Ist ein Mahnbescheid gegen Jobcenter möglich?

10 Antworten

Für öffentlich-rechtliche Ansprüche gegen einen Träger von Sozialleistungen ist das Amtsgericht nicht zuständig.

Es wird daher keinen Mahnbescheid erlassen und damit in ein bereits anhängiges Verfahren eingreifen.

Erstmal muss Dein Anpruch festgestellt sein - die Sache leigt noch beim Sozialgericht - also wirst Du abwarten müssen bis entschieden wurde ...

dass Du glaubst, dass Dir die Leistung zusteht ist daher im Moment völlig belanglos

falls das Sozialgericht zu Deinen Gunsten entscheidet und das Urteil rechtskräftig wird, ist das Dein vollstreckbarer Titel

du kannst keinen mahnbescheid gegen das jc erheben für etwas das dir nicht aus leistung zusteht. das jc hat einen aufhebungsbescheid mit begründung abgeben.

dir stehen nach auffassung des jc keine leistungen zu und somit hast du keinen anspruch. das ein verfahren beim sg anhänig ist seit vielen jahren weißt nach das du deinen bedarf wohl aus anderen mitteln bestreitest. hier ist abzuwarten was das gericht entscheidet und du kannst maximal deinem anwalt auf die finger hauen, damit er in bewegung kommt und hier regelmäßig nachhakt.

weitere fragen kannst du auch hier stellen: www.elo-forum.org

Ist es grundsätzlich möglich bzw. sinnvoll und ratsam, einen MAHNBESCHEID gegen das zuständige JOBCENTER beim Amtsgericht zu erheben?

Nein.

Das Jobcenter hat durch einen Ablehnungsbescheid das Begehren des bedürftigen Antragstellers nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) zurückgewiesen und somit keine Leistungen gewährt bzw. gezahlt:

Gegen einen Bescheid ist das Rechtsmittel des Widerspruchs gegeben.

Wird dem Widerspruch nicht entsprochen, so ist Klage zum Sozialgericht zulässig. Gegen das Urteil des SG gibt es das Rechtsmittel der Berufung zum Landessozialgericht. Gegen ein Berufungsurteil des LSG ist Revision zum Bundessozialgericht zulässig, wenn der Fall grundsätzlich von Bedeutung ist.

Ohne die Berechnung und den Grund für die Ablehnung zu kennen, kann dir niemand helfen. Es gibt aber auf die Rechtsthematik spezialisierte Kanzleien, z.B. www.hartz4widerspruch.de.

Im Ablehnungsbescheid ist eine Rechtsmittelbelehrung enthalten. Dort steht, was du machen kannst. Mahnbescheib zieht nicht. Üblicherweise ist ein Widerspruch das einfache Rechtsmittel.