Die Lastschrift wird mangels Deckung nicht ausgeführt ( Rücklastschrift ) . Dann entstehen Kosten ( Gebühren für die Rücklastschrift ) , die man Dir in Rechnung stellen kann. Das sollten nicht mehr als 3 € sein. 3 € seitens des Stromanbieters.

Deine Bank selbst kann auch Gebühren erheben. Hier ein Benachrichtigungsentgelt. Das Du über die nicht ausgeführte Lastschrift informiert wirst. Das solte maximal 0,85 € betragen.

Du musst dann den Betrag selber überweisen. Mit Angabe deiner Kundennummer.

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Sei ordentlich und hygienisch. Dir zu Liebe. Tue es einfach. Und differenziere. Asozial bist Du bitte nur zu den Leuten, die es auch zu Dir sind.

Du musst niemanden heiraten. Auch Keinen grüßen. Supermarkt-Angestellte usw. . Aber so lange die Dir nichts tun, sei nicht asozial zu ihn. Sei selbstbewusst. Aber lege eine gutes Niveau an den Tag.

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Mietangebot:

hier füllt ein ( potenzieller ) Vermieter - oder dessen Vertreter - die für das Jobcenter relevanten Daten zu einer Mietwohnung aus, die man anmieten möchte. Aufgrund dieser entscheidet das Jobcenter, ob die Gesamtmiete angmessen ist, und ob es eventuell eine Mietkaution ( als Darlehen ) bereit ist zu übernehmen.

Mietbescheinigung:

hier füllt der Vermieter für das Jobcenter relevante Daten zur bestehenden Mietwohnung und zum bestehenden Mietverhältnis aus.

Ein Mietangebot gilt somit für begehrte Mietwohnungen, die noch nicht fest sind. Eine Mietbescheinigung gilt für bereits fest vermietete Mietwohnungen.

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Käufer zahlt bei ebay-kleinanzeigen nicht, obwohl er die Ware bereits erhalten hat. Was tun?

Hallo allerseits,

Ich habe folgendes Problem und zwar habe ich bei Ebay-kleinanzeigen einen Spielaccount bzw. Die Spielzeit eines Spiels zum Verkauf gestellt. Ein Interessent hatte sich gemeldet und wollte den Artikel kaufen. Wir haben kurz über die Chat Funktion geschrieben, er war sehr interessiert. Danach hat er mir eine Anfrage geschickt dass er den Artikel für ?€ kaufen möchte. Ich habe Bestätigt. Dann stand da das der Käufer jetzt die Transaktion durchführt.

Nach einer Minute schrieb er, dass es erledigt sei. Ich habe noch nie zuvor etwas bei ebay-kleinanzeigen verkauft und habe da halt den Fehler gemacht, nicht auf die Antwort von eBay zu warten das die das Geld auch erhalten haben. Also habe ich dem Verkäufer auf seine Anweisung hin, die Zugangsdaten geändert sodass er Zugriff auf den Account hat. Somit hat er den Artikel bekommen.

Ich habe paar Tage gewartet und nichts kam. Er meinte dass das ganze etwas dauern kann. Er hat mir auch seine Handynummer gegeben sodass wir über WhatsApp schreiben konnten. Da hat er nochmal bekundet wie froh er mit dem Account ist. Nach einer Woche kam immernoch nichts an, da meinte ich der soll mir das dann halt so überweisen. Habe ihm nur die Iban gegeben, soll ja reichen. Aber auch dann kam nichts an. Das ganze ist fast drei Wochen her. Als ich ihm dann eine Frist von knapp zwei Wochen gegeben habe, hat er mich geblockt.

Habe ich da nun überhaupt eine Chance mein Geld zu bekommen? Denn wir haben doch einen rechtsgültigen Vertrag, er hat den Artikel erhalten und mir steht das Geld zu. Der Käuferschutz bei ebay-kleinanzeigen entfällt da ich nicht auf die Bestätigung von eBay gewartet habe.

Wie schätzt ihr die Lage ein? Ich Stelle mir das etwas schwierig vor. Die einzigen Beweise die ich habe sind nur die Chatverläufe auf eBay und WhatsApp. Ich weiß außerdem das er selbst bei ebay-kleinanzeigen Sachen verkauft. Danke schonmal für eure Hilfe. Grüße

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Das Geld siehst Du auf freiwilliger Basis nicht wieder.

Melde den Vorfall Ebay Kleinanzeigen. Das er dich betrogen hat. Schau Dir seine Verkaufsanzeigen an, und melde ggfs. auch diese. Aber bitte nicht zu voreilig.

Stelle eine Strafanzeige wegen Betruges bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft. Das geht auch per E-Mail ohne Probleme.

Der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides kann bequem online beantragt werden. Die Kosten muss man nicht immer sofort und nicht immer im voraus bezahlen. Sie werden aber grundsätzlich fällig, sobald dein Antrag bei Gericht eingeht.

Sie betragen aktuell 36 € . Diese darfst Du nicht im Antrag mit angeben und geltend machen. Das macht das Gericht von sich aus.

Du musst anhand der Verkaufssumme überlegen, ob es Dir das wert ist so einen Mahnbescheid zu beantragen. Nachweisen musst Du bei der Beantragung des Mahnbescheides online nichts weiter. Du kannst beim Antrag deine IBAN angeben, was sich anbietet und sinnvoll ist.

Wenn der Mahnbescheid erlassen wird, bekommst Du darüber vom Gericht bescheid. Im für dich günstigsten Fall bezahlt der Betrüger dann nach Erhalt des Mahnbescheides, binnen 14 Tagen das Geld plus alle Auslagen. Darunter die 36 € .

Im für dich neutralen Fall reagiert er nicht auf den Mahnbescheid. Dann müsstest Du einen Vollstreckungsbescheid gegen ihn beantragen. Das ist freiwillig. Keine Pflicht. Aber ohne diesen hast Du keine Chance.

Der kostet auch noch mal so ca. 30 bis 33 € . Wenn der Typ dagegen keinen Einspruch einlegt, hast Du einen rechtskräftigen Titel gegen ihn, aus dem Du 30 Jahre ( ! ) lang vollstrecken kannst.

Du kannst also den Gerichtsvollzieher auf ihn los lassen. So oft Du möchtest. Diesen musst Du auch im voraus bezahlen. Die Kosten kenne ich nicht. Wohl ca. 40 € . Diese Gebühren treibt der Gerichtsvollzieher automatisch mit für dich ein. Auch die Kosten für das gerichtliche Mahnverfahren.

Achtung: verdient der Mann unterhalb der Pfändungsgrenze, dann kommst Du nicht an sein Geld ran. So lange nicht, bis er wieder da drüber verdient, oder Vermögen erlangt.

So lange bleibst Du auf den Kosten für Mahnverfahren und Gerichtsvollzieher sitzen. Sei Dir dem bitte bewusst.

Wenn der Typ gegen den Mahnbescheid Widerspruch oder gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch einlegt, geht die Sache vor das Zivilgericht ( Amtsgericht.

Da geht es dann erst einmal schriftlich hin und her. Wird keine Einigung gefunden, kommt es zu einer mündlichen Verhandlung. Wird ein Urteil für dich gesprochen, ist das auch 30 Jahre lang vollstreckbar.

Aber auch dagegen kann der Mann Rechtsmittel ( Berufung ) einlegen.

Also ist die Durchsetzung deiner Forderung ggfs. mit Zeit und Geld verbunden.

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Commerzbank Urteil Zustimmung bis zum 30 April, ja oder nein?

Guten Tag,

ich habe leider erst heute einen Brief bekommen von der Commerzank und ich wurde gefragt, ob ich den neuen Konditionen zustimmen sollte oder nicht.

Da gibt es sicherlich aber noch viel mehr Informationen die ich durchlesen müsste, was ich ändert zum positiven und was es negatives gibt.

Ich habe leider absolut keine Zeit, aufgrund von Krankheit und Terminen mich damit zu beschäfitgen und wollte schnell nachfragen, ob eine Zustimmung gut oder schlecht wäre?

https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/2021088.html Commerzbank.

Was sich ändert: https://www.commerzbank.de/portal/de/seiten/preisinfo/preisinfo/start/preisinfo.html

Aufgrund neuer Vorgaben der Rechtsprechung (Urteil Bundesgerichtshof Az.: XI ZR 26/20) ist für die in unserem Schreiben vom 23. April 2021 kommunizierte Umstellung Ihres bestehenden Girokontos zum 01. Juli 2021 Ihre Zustimmung erforderlich. Nur dann werden diese Änderungen wirksam – eine automatische Umstellung findet nicht statt.

Ihre Zustimmung können Sie uns gerne direkt online über untenstehenden Button erteilen. Für weiterführende Informationen können Sie in Ihrer Filiale vor Ort einen Termin vereinbaren oder sich an unser Kundencenter wenden.

Sie möchten sich jetzt noch nicht entscheiden? – Dann kommen wir, sofern noch nicht geschehen, mit einem angepassten Vorgehen auf Sie zu.

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WAS ÄNDERT SICH?

Sofern Sie den neuen Konditionen ausdrücklich zustimmen, erheben wir auf Ihr Konto einen Monatspreis von 4,90 Euro und ein eventueller monatlicher Mindestgeldeingang entfällt. Ihr 0-Euro-Konto (Vorteil) wird künftig unter dem Produktnamen „PlusKonto“ geführt und Ihr Vorteilskonto unter dem Produktnamen „PlusKonto Vorteil“. Ihre Kontonummer, Girocard und, sofern vorhanden, Kreditkarte und Dispositionskredit bleiben unverändert.

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Ich bitte diejenigen um Hilfe, die sich damit beschäftigt haben.

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Stimme dem nicht zu. Banken haben Jahre lang ohne Zustimmung des Kunden die Kontoführungsgebühren erhöht. Warum nur solltest Du jetzt also zustimmen? Mach das bloß nicht.

Die Bank darf Dir jederzeit ohne Angaben von Gründen dein Konto kündigen. Sie muss hier jedoch eine 2 monatige Kündigungsfrist beachten.

Warte also bis 1. Juli 2022 ab. Bis dahin hast Du ja eh Zeit zu reagieren. Eventuell wird Dir deine Bank dann im Juli 2022 oder im August 2022 kündigen. Dann hast Du noch einmal 2 Monate Zeit, Dir ein neues Konto eröffnen zu lassen.

Wenn Du jetzt zustimmst, zahlst Du ohne Not und ohne Sinn mehr Geld.

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Das ist doch sehr unwahrscheinlich das das an der vor 2 Wochen verzehrten Bratwurst liegt. Schließlich hast Du seitdem mehrmals den Stuhlgang verrichtet. Spätestens beim zweiten Stuhlgang nach Verzehr der Bratwurst, hat sich das Problem dem Grunde nach erledigt.

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Einbrecher klingelt und erwischt?

Moin. Titel sagt's fast schon. Aber hier die ausführliche Version:

Seit ca. 2 Monaten klingelt es hier ca. ein mal alle 10 Tage und keiner steht draußen. Hab mir mal sagen lassen, dass Einbrecher sowas machen um zu gucken ob jemand zu Hause ist und wenn sie sehen, dass jemand aufmacht oder sich an der Sprechanlage meldet, erzählen sie irgendeinen Nonsens um sich rauszureden.

Genanu das ist gerade passiert. Es klingelt wieder, ich melde mich an der Sprechanlage und der Mann sagt, er habe hier mal gewohnt und will mir irgendein Geschenk geben oder sowas. Direkt suspekt für mich, weil dies ein Neubau ist und wir im Erstbezug sind. Bin ans Fenster gegangen und hab gefragt ob man ihm helfen kann.

Er meinte er wolle zu Herr [Nachbar's Name]. Dieser wohnt über uns und seine Klingel ist auch weit von unserer entfernt. Dann realisierte er, dass ich die gleiche Person von der Sprechanlage bin und wurde nervös, weil er gerade zwei unterschiedliche Geschichten erzählt. Sobald er mein Handy sah, sagte er "Sie dürfen keine Fotos von mir machen!" worauf ich ihn halt angelogen habe und gesagt habe, dass ich mein Handy nur in der Hand halte.

Er starrte mich jetzt 'n paar Sekunden verdutzt an und erzählte mir wieder, dass er zu meinem Nachbarn wollte. Als ich ihn fragte für wie dumm er mich hält und ihn darauf hinwies, dass das Altersheim gegenüber Kameras hat die auch unsere Tür im Blick hat, dass ich Kameras und eine Alarmanlage besitze wurde er nervöser. Sein Fahrrad war übrigens neben der Tür und war nicht abgeschlossen.

Er schwang sich auf sein Fahrrad und fuhr - allem Anschein nach - frustriert davon. Gar nicht schnell, sondern ganz normal. Er hatte einen relativ leer aussehenden Rucksack dabei und gesehen hab ich den Typen hier auch noch nie.

Jetzt meine Frage: Gehen Einbrecher so vor? Hattet ihr sowas schonmal? Vielleicht sind hier ein paar ehemalige EInbrecher die mir da was sagen könnten :D

Ich habe übrigens Fotos und ein Video von dem Mann gemacht und der Polizei übergeben. Die Polizei meinte auch, dass hört sich alles ziemlich offensichtlich an.

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Natürlich verstehe ich dich. Und natürlich ist es nach deiner Schilderung offensichtlich, dass der Mann einen Wohnungseinbruchdiebstahl begehen wollte. Bzw. diesen vorbereitete. Im Sinne das er diesen selber hätte ausführen wollen. Oder das er nur als Späher aktiv war.

Jedenfalls hat er weder eine Ordnungswidrigkeit begangen, noch eine Straftat. Von daher ist es rechtlich fragwürdig, dass Du von dem Mann ein Foto gemacht, und dieses an die Polizei weitergeleitet hast.

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Zunächst: das heißt ´Nachstellung´ gemäß § 238 StGB . Im Strafgesetzbuch ist ´Denglisch´ zumindest noch nicht angekommen.

Drohen kann man immer. Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Person die dich vermeintlich anzeigen möchte, gar nicht weiß, wie man Nachstellung definiert. Nachstellung ist eine ganz erhebliche Belästigung von kurzer Dauer. Oder eine nicht ganz so erhebliche Belästigung von längerer Dauer.

Beispiele:

Es gilt als Nachstellung, wenn Jemand einen Dritten 400 mal an einem Tag anruft. Es gilt auch als Nachstellung, wenn Jemand einen Dritten 50 mal an einem Tag, über einen Zeitraum von 10 Tagen, anruft.

50 Anrufe an einem Tag, über einen Zeitraum von 2 Tagen - das stellen fast alle Staatsanwälte ein.

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Per Jobcenter Veränderungsmitteilung. Oder per einfachen Schriftstück, was Du zum Beispiel mit Hilfe des Pc Schreibprogramms und deinen Drucker erstellst.

Wichtig sind die Angaben deines vollen Namen, deiner Anschrift, deiner BG Nummer. Und dann schreibst Du halt, dass Du eine neue Bankverbindung hast, und das diese zukünftig beachtet werden soll.

Dabei gibst Du an, dass Du der Kontoinhaber bist. Dazu gibst Du deine IBAN an. Achte darauf, dass Du dich nicht verschrieben hast wenn Du das Schreiben ausdruckst.

Dann noch Ort, Datum und Unterschrift. Und dann per Post absenden, oder in den Jobcenter-Briefkasten einwerfen. Bedenke: es kann eine bis drei Wochen dauern, eh man deine neue Bankverbindung gespeichert hat.

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Seifenstücke. Unbedingt die, die einen Duft haben. Die für 0,40 € reichen schon aus. Ameisen mögen keine ätherischen Düfte. Das kann aber 2 bis 3 Tage dauern, eh alle Ameisen begriffen haben, dass diese Ameisenstraße nun nicht mehr bedient wird.

Hatte vor 2 Jahren auch mal dieses Problem. Habe das Insektenspray von Pfennigpfeiffer gekauft. Nicht ganz billig, aber wirksam.

Vorsicht: das stinkt unangenehm. Der Duft bleibt 1,5 Tage. Egal wie sehr ihr lüftet. Aber das Mittel wirkt. Einfach volles Rohr drauf sprühen.

Nach 2 Tagen seht ihr eventuell noch Ameisen. Auch welche die leben. Aber die sind dann nur noch Krüppel. Ringen mit dem Tod und können sich nur noch wenige Zentimeter bewegen.

Wenn die weg sind, müsst ihr natürlich unbedingt alle Löcher verschließen. Sonst kommen sie irgendwann wieder.

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Sie soll sich mal gefälligst § 1631 Bürgerliches Gesetzbuch anschauen und sich daran halten. https://dejure.org/gesetze/BGB/1631.html

Merke Dir immer wie deine Mutter zu Dir gewesen ist. Auch wenn Du mal 30 Jahre alt bist. Werfe ihr dieses Fehlverhalten immer wieder vor. Niemals vergessen.

Sage ihr: ´Auch ich habe Rechte. Pass auf wie Du mit mir umspringst!´

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Ja, kenne ich. Gelten als unseriös.

PayOne ist eine Firma, die Kartenterminals vertreibt und anbietet. Also die Computer, wo Du deine Karte rein steckst. Ein Zahlungsdienstleister, der Zahlungsdienste für Dritte ( hier Jet ) erledigt.

Und entweder per Lastschriftzahlung mit Unterschrift zahlst ( wie bei Dir ) . Oder indem Du deinen Kartenpin eingibst.

Wenn man seinen Kartenpin eingibt, muss man unbedingt ausreichend Deckung auf dem Bankkonto haben. Ist der Betrag 15 €, man hat aber nur 14,99 € auf dem Konto, dann funktioniert die Kartenzahlung per Pin nicht.

Die Kartenzahlung per Lastschrift ( Unterschrift statt Pin ) funktioniert immer, wenn man es Dir denn anbietet. Da musst Du also nicht zu dem Zeitpunkt gedeckt sein.

PayOne zieht dann im Auftrag von Jet den Rechnungsbetrag 1 bis 5 Banktage nach deinem Kauf, von deinem Konto per Lastschrift ein. Scheitert dies mangels ausreichenden Kontoguthaben, geht die Lastschrift an PayOne zurück ( Lastschriftrückgabe ) .

PayOne entstehen dadurch Kosten. Sie wollen dann die Hauptsumme und ihre Auslagen von Dir wieder haben.

PayOne überweist Dir einen Cent auf dein Konto, um in den Verwendungszweck zu schreiben, dass Du dies und jenes tun sollst. Also deine Schulden begleichen sollst. Das ist viel günstiger als ein Brief ( 0,85 € ) .

Ungewöhnlich, aber erlaubt.

Mahnspesen sind das Gleiche wie Mahngebühren. Diese dürfen grundsätzlich nur bei Briefpost erhoben werden. Nicht bei Mahnungen per Überweisungen. Und nicht bei Mahnungen per E-Mail.

Diese Mahnspesen kannst Du also ignorieren.

Tatsache ist, dass Du wohl offensichtlich ein- oder zweimal bei einer Jet Tankstelle per Lastschrift bezahlt hast, und ein paar Tage später nicht gedeckt gewesen bist, als PayOne die Beträge von deinem Bankkonto einziehen wollte.

Die Hauptsummen stehen PayOne zu. Mahnspesen nicht. Dazu kann PayOne noch ca. 3 € Gebühren pro Rücklastschrift fordern. Alle anderen Gebühren sind bei der ersten Mahnung hier unzulässig.

Achtung: überall da wo die Händler PayOne - Terminals haben, kannst Du erst einmal nicht mehr per Lastschrift zahlen.

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Insofern mindestens 60 % des Geldscheins vorhanden sind ( bei Dir sind es ja noch 100 % ) und man noch alle Sicherheitsmerkmale erkennen kann, tauscht ihn jede Bundesbankfiliale um. In der Regel ohne Termin.

Problem: Bundesbankfilialen gibt es nicht so viele. Wenn sie weiter weg ist, musst Du wissen, ob Dir das die 20 € wert sind. Ansonsten fragst Du deine Bank, oder andere Banken.

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Meine Güte ist der Käufer dumm! Entweder verlange ich die Rechnung vor Ort. Und wenn der Verkäufer ( Du ) sie nicht hat, dann lasse ich mir was schriftliches aufsetzen oder verschwinde wieder.

Aber er akzeptiert erst einmal das Du keine Rechnung hast. Kauft das Fahrrad. Und nun möchte er dennoch die Rechnung. Was für ein kaputter Mensch der Käufer ist. Als er das Fahrrad kaufte, wusste er, dass Du für eine Rechnung nicht garantieren kannst. Also soll er ruhig sein.

Im Übrigen fragt man das als Käufer VOR dem Kauf. Also per Nachrichten auf Ebay Kleinanzeigen. Hat er nicht gemacht und beim Kauf die Bedingungen akzeptiert. Also was der Typ jetzt noch?

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An sich nichts, da Du damals 13 und somit noch nicht strafmündig gewesen bist. ( § 19 StGB )

https://dejure.org/gesetze/StGB/19.html

Allerdings ist der Dir gemacht Vorwurf ein Verbrechen. Somit kann - kann - es sein, dass mal ein Richter oder die Jugendgerichtshilfe mit Dir persönlich sprechen möchte. In deren Büros. Nicht in einem Gerichtssaal.

Wahrnehmen musst Du diese Termine wohl nicht. Mach es aber bitte dennoch. Macht einen guten Eindruck.

Insofern Du in einer Whatsapp Gruppe gewesen bist, die ihrem Anschein nach ausdrücklich für illegale Inhalte wie Kinderpornografie oder heftige Gewaltdarstellungen erstellt wurde, rechtfertigt dies grundsätzlich richterlich angeordnete Durchsuchungen.

Wärst Du in einer normalen Whatsapp Gruppe gewesen, und hättest die illegalen Inhalte weder mit Worten ( Texte, Audios ) , noch mit Emojis positiv kommentiert, hätte es zwar ein Ermittlungsverfahren gegeben, aber wahrscheinlich keine Durchsuchung. Zumindest wäre letztere dann unverhältismäßig.

So war es damals bei mir. Habe nichts positiv geäußert. War in keiner eindeutigen Gruppe. Habe deswegen keine Wohnungsdurchsuchung erleiden müssen, und wurde nicht einmal polizeilich vorgeladen.

In der Folge kam es 19 Monate nach der vermeintlichen Tat - in denen ich nichts vom Ermittlungsverfahren wusste - zu einer Einstellung des Ermittlungsverfahrens nach § 170 Abs. 2 StPO .

Dieser § mit diesem Absatz ist immer das Beste, was einem nach einer Strafanzeige passieren kann.

https://dejure.org/gesetze/StPO/170.html

Ich wurde hier von der Staatsanwaltschaft schriftlich mit ausführlichen, für mich positiven Details und Feststellungen per Brief informiert, obwohl ich entgegen § 170 Abs. 2 StPO weder bei bei der Polizei aussagte, noch so eine Information beantragt habe.

Konnte ich ja auch gar nicht, da ich nie etwas davon wusste. Genau deswegen wird die Staatsanwaltschaft mich auch informiert haben. Glücklich war ich eh nicht. Nur zufrieden. Habe ja hier nie was gemacht.

Du kannst jetzt auch eine Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO erhalten. Die erfolgt in der Regel mit einem normalen, weissen Brief. Mit 1 bis 2 Blättern drin.

Ist das so, dann bekommst Du auch zeitnah dein Mobiltelefon wieder. Darüber wirst Du von der Staatsanwaltschaft oder der Polizei separat benachrichtigt. Du musst es dann bei der Staatsanwaltschaft oder der Polizei in dessen Asservatenkammer abholen.

Ist die Staatsanwaltschaft zu weit weg oder der Reiseweg zu teuer, kannst Du auch beantragen, dass diese an die Polizei übersendet.

Ob Du vorbestraft bist, spielt nur eine Rolle, insofern Du schuldig bist. Wenn es nur um die Tat geht, als Du 13 gewesen bist, spielen deine Vorstrafen keine Rolle. 1.) Warst Du hier noch nicht strafmündig. 2.) Hast Du die Taten aus denen deine Vorstrafen resultieren, nach der Tat begangen die man Dir vorwirft, als Du 13 Jahre alt gewesen bist.

Begehe künftig keine Straftaten mehr.

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Nein. Du musst grundsätzlich nicht an einer Wohnungs- oder Hausdurchsuchung mitwirken. Keine Pin´s und keine Passwörter herausgeben.

Auch solltest Du zwingend darauf achten, dass man dir vom Protokoll der Sicherstellung/Beschlagnahme eine Abschrift gibt, die dir zusteht. Zudem solltest Du diese Protokolle niemals unterschreiben.

Auch solltest Du darauf achten, dass nicht eine Person in einen Raum geht, den Du nicht sehen kannst. Der kann ja sonstwas da drinnen machen.

Mehr als Angaben zu deiner Person ( schriftlich/mündlich oder Personalausweis ) brauchst Du nicht zu machen. Hier gemäß § 111 OwiG .

https://dejure.org/gesetze/OWiG/111.html

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1.) Solltest Du prüfen, ob Du noch Lastschriften dieses Fitnessstudios zurückbuchen kannst. Die dürfen dann maximal 8 Wochen alt sein. Die haben ja immer fleißig abgebucht, aber keine Leistung erbracht.

2.) in Verbindung mit 1.) Eher sollte das Fitnessstudio Dir Geld erstatten, anstatt die etwas von Dir fordern. Denn das die geschlossen haben mussten, dafür kannst Du ja nichts.

3.) Schreibe dem Inkasso. Weise die Forderung nach § 174 Bürgerliches Gesetzbuch ( BGB ) zurück. Fordere eine Gläubigervollmacht. Gläubiger ist das Fitnessstudio.

https://dejure.org/gesetze/BGB/174.html

Verlange vom Inkassobüro eine Forderungsaufstellung, wie sich die 600 € zusammensetzen sollen. Danach hast Du hoffentlich Ruhe.

Ein Inkasso was nicht mitteilen kann, weswegen es eine Geldsumme von Dir einfordert, ist pauschal dumm und unseriös.

Desweiteren müssten das Studio und das Inkasso Briefe zurückerhalten haben, die nicht an deine ehemalige Anschrift zugestellt werden konnten. Und dies dementsprechend berücksichtigen.

Die Forderung ist sehr wahrscheinlich völlig haltlos.

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Ein klarer Verstoß des Busfahrers.

Der Betroffene ist angehalten, dies dem Verkehrsunternehmen zu melden. Dabei sollte der Betroffene die Nummer des Busses ( Linie ), die Richtung in der er fuhr ( z. Bsp. Richtung Markt, Richtung Stadtteich usw. ) , sowie Tag, Uhrzeit und Haltestelle benennen, an dem sich der Vorfall ereignet hat.

Eine grobe Beschreibung des Fahrers wäre auch nicht verkehrt.

Auf die Bestrafung des Busfahrers hat der Betroffene dann keinen Einfluss. Entweder passiert nichts, der Fahrer wird abgemahnt, er wird in eine andere Linie, oder in einer anderen Region eingesetzt, oder er wird gekündigt.

Sofern alles nachweisbar ist oder nicht bestritten wird, wäre es seriös, wenn sich das Verkehrsunternehmen schriftlich beim Betroffenen für das Versagen des Busfahrers entschuldigt.

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