Kennt jemand die Firma PayOne (Inkasso?, Rechnungsbegleichungs unternehem?)?

6 Antworten

Kennt jemand die Firma PayOne

Natürlich.

Hinter PayOne steckt die Ingenico Gruppe, wo du mit Karte gezahlt hast. In deinem Fall an der JET-Tankstelle. Diese stellen die Kartenlesegeräte zur Verfügung. Das ganze Weltweit. Musst du mal drauf achten. Steht überall PayOne oder Ingenico drauf.

Das Inkasso was dich angeschrieben hat, ist allerdings die CCS Inkasso (Credit & Collections Service GmbH). CCS ist das Konzerninkasso von PayOne.

Konzerninkasso muss man allerdings nicht bezahlen ❗❗❗
Was zum Teu*fel sind Mahnspesen und dürfen diese, sie direkt sofort einfordern?

Mahngebühren. Wären in deinem Fall aber unzulässig, wenn du keine Post bekommen hast. Und wenn maximal 3,00 € pro Mahnung und auch nur wenn vorher eine Zahlungserinnerung / Aufforderung dich erreicht hat.

Habe von der oben genannten Firma zwei Überweisungen a 0,01 Euro erhalten

Das hat 2 Gründe.

  1. Wollen sie damit prüfen, ob dein Konto existiert. Wenn nicht würde der Cent wieder zurückgehen. Damit wissen sie ob eine Kontopfändung möglich wäre.
  2. Dich zu erinnern "eine neue / alte Masche" um darauf aufmerksam zu machen dass du einen Rückstand hast
Hätte eher gedacht das JET die selber versucht nochmal einzuziehen..

Um wieder zu riskieren dass die Lastschrift platzt ? Nein.
Dazu wäre der Gläubiger auch nicht verpflichtet.

Mich würden mal eure Erfahrungen mit der Firma interessieren.

Widersprechen und bitte mal POSTE FÜR POSTEN auflisten, was genau sie von dir Fordern, da diese gerne Phantasiegebühren verlangen.

Dann kann man einen Widerspruch formulieren.

Woher ich das weiß:Hobby – Langjährige Inkassoerfahrung.

Ja, kenne ich. Gelten als unseriös.

PayOne ist eine Firma, die Kartenterminals vertreibt und anbietet. Also die Computer, wo Du deine Karte rein steckst. Ein Zahlungsdienstleister, der Zahlungsdienste für Dritte ( hier Jet ) erledigt.

Und entweder per Lastschriftzahlung mit Unterschrift zahlst ( wie bei Dir ) . Oder indem Du deinen Kartenpin eingibst.

Wenn man seinen Kartenpin eingibt, muss man unbedingt ausreichend Deckung auf dem Bankkonto haben. Ist der Betrag 15 €, man hat aber nur 14,99 € auf dem Konto, dann funktioniert die Kartenzahlung per Pin nicht.

Die Kartenzahlung per Lastschrift ( Unterschrift statt Pin ) funktioniert immer, wenn man es Dir denn anbietet. Da musst Du also nicht zu dem Zeitpunkt gedeckt sein.

PayOne zieht dann im Auftrag von Jet den Rechnungsbetrag 1 bis 5 Banktage nach deinem Kauf, von deinem Konto per Lastschrift ein. Scheitert dies mangels ausreichenden Kontoguthaben, geht die Lastschrift an PayOne zurück ( Lastschriftrückgabe ) .

PayOne entstehen dadurch Kosten. Sie wollen dann die Hauptsumme und ihre Auslagen von Dir wieder haben.

PayOne überweist Dir einen Cent auf dein Konto, um in den Verwendungszweck zu schreiben, dass Du dies und jenes tun sollst. Also deine Schulden begleichen sollst. Das ist viel günstiger als ein Brief ( 0,85 € ) .

Ungewöhnlich, aber erlaubt.

Mahnspesen sind das Gleiche wie Mahngebühren. Diese dürfen grundsätzlich nur bei Briefpost erhoben werden. Nicht bei Mahnungen per Überweisungen. Und nicht bei Mahnungen per E-Mail.

Diese Mahnspesen kannst Du also ignorieren.

Tatsache ist, dass Du wohl offensichtlich ein- oder zweimal bei einer Jet Tankstelle per Lastschrift bezahlt hast, und ein paar Tage später nicht gedeckt gewesen bist, als PayOne die Beträge von deinem Bankkonto einziehen wollte.

Die Hauptsummen stehen PayOne zu. Mahnspesen nicht. Dazu kann PayOne noch ca. 3 € Gebühren pro Rücklastschrift fordern. Alle anderen Gebühren sind bei der ersten Mahnung hier unzulässig.

Achtung: überall da wo die Händler PayOne - Terminals haben, kannst Du erst einmal nicht mehr per Lastschrift zahlen.

geheim007b  22.04.2022, 08:45
zu kann PayOne noch ca. 3 € Gebühren pro Rücklastschrift fordern.

das stimmt pauschal nicht. Gefordert werden kann was tatsächlich angefallen ist. Das sind bei der Fremdbank um die 2,50 + die Gebühr der eigenen Bank. Die Kosten liegen in der Regel zwischen den 3€ und 10€. Normal für nicht Konzerne sind Gesamtkosten zwischen 6-9€. Der Nachweis ist ggf. zu erbringen.

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JuristHelfer  23.04.2022, 00:16
@geheim007b

Kosten über 3 € entstehen nicht. Das ist Unsinn und Geldmacherei. Zudem widersprichst Du dir in einer ungesunden Weise selbst. Einerseits betrügen die Kosten 2,50 € . Andernseits lägen diese bei 3 € und 10 € , sowie 6 € bis 9 € .

Lass vor dem Eurozeichen gefälligst ein Leerzeichen!

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geheim007b  23.04.2022, 09:20
@JuristHelfer

Das ist de fakto falsch. Die Preisverzeichnisse der Banken sind öffentlich für normale konten, kann jeder rein kucken. Bei der Commerzbank sind es bis 500€ z.B. knapp über 7,50€ gesamt.

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geheim007b  23.04.2022, 10:26
@JuristHelfer

und um es dir leicht zu machen:

https://kunden.commerzbank.de/portal/media/efw-dokumente/preis_leistungsverzeichnis.pdf

Seite 1 Punkt IV. Lastschriften

  1. SEPA Basislastschrift

Entgelt für die Einreicher einer Lastschrift bei Rückbelastung an den Einreicher pro Auftrag ⅓ % vom (unabhängig davon, ob Retoure von anderer Bank oder unserem Hause eingeht)

⅓ % vom Lastschriftbetrag, Minimum 5,11 EUR jeweils zzgl. fremder Entgelte

Fremdbank sind 2,50€. Die mimiumkosten betragen als 7,61€. Die Coba liegt da im mittleren Preisbereich.

Wer auch immer sagt es fallen nur 3€ maximal an lügt oder hat keine Ahnung. Wie gesagt, die Preislisten aller Banken sind öffentlich, jeder kann selbst schauen. Großkonzerne haben sicherlich Sonderkonditionen, aber ich zahle z.B. 50€ Grundgebühr für das Premium Businesskonto bei der Commerzbank (teuerste nicht Individualkonto) und zahle dennoch diese Gebühren.

Diese ganze Falschaussagen im Internet nerven weil man es immer wieder zu hören bekommt von Kunden die den mist glauben.

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JuristHelfer  24.04.2022, 15:31
@geheim007b

Aha. Und weil es in den Preisverzeichnissen steht, muss es rechtens sein? Ist das dein Ernst? Kosten für Rücklastschriften dürfen nur in tatsächlicher Höhe verlangt werden. Dabei müssen entgegen den AGB der Banken, die Banken nachweisen, welche Kosten ihnen konkret entstanden sind.

Nicht der Kunde muss nachweisen, dass der Bank geringere Aufwendungen entstanden sind. Du hast keine Ahnung. AGB von Banken sind keine Gesetze. Die können da jeden Müll rein schreiben, was sie auch regelmäßig tun.

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geheim007b  24.04.2022, 15:39
@JuristHelfer
Kosten für Rücklastschriften dürfen nur in tatsächlicher Höhe verlangt werden.

Die tatsächliche Höhe ist dass was die Banken verlangen. Sonst könnte man einfach sagen die tatsächlichen kosten sind geringer als 1ct für den Strombedarf. Das ist wie zu sagen deine Miete darf max. 3€ kosten weil die Preisvorstellung des Vermieters kein Gesetz ist. Das ist schlichtweg Markt. Dinge kosten dass was sie kosten.

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JuristHelfer  24.04.2022, 16:15
@geheim007b
Die tatsächliche Höhe ist dass was die Banken verlangen

Das ist Unsinn. Die Deutsche Bank verlangt 0,68 pro Rücklastschrift und die Information per Brief dessen. Klar, ist die Deutsche Brief ein Großkunde der Deutschen Post. Muss daher keine 0,85 € zahlen.

Aber 0,68 € sind dann sicherlich nicht die tatsächlichen Kosten. Das ist die Stufe nach unten. Viele Banken gehen die Stufe nach oben. Verlangen also mehr, als ihnen an Kosten entstanden ist.

Das mag ja sein das Dinge kosten was sie kosten. Aber man darf als Bank eben nicht mehr dafür verlangen, als das was sie tatsächlich kosten. Dies jedoch tun viele Banken regelmäßig.

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geheim007b  24.04.2022, 16:41
@JuristHelfer

hast du dir nicht mal zeit nehmen können ob das stimmt was du erzählst.

Disclaimer: NEIN

https://www.deutsche-bank.de/dam/deutschebank/de/shared/pdf/ser-konditionen_preise_leistungsverzeichnis.pdf Seite 12

5,11€ + Fremdbankkosten + Zinsen

Aber 0,68 € sind dann sicherlich nicht die tatsächlichen Kosten. Das ist die Stufe nach unten

so ein Unsinn. Wie viel zahlst du für deinen Internetanschluss? Mehr wie 50ct... würde ich mich beschweren... mehr Stromkosten fallen bestimmt nicht an. Rücklastschriftkosten wie von mir genannt sind Marktüblich. Nur wenn ein Großkonzern mit hunderttausenden Lastschriften im Monat ankommt gibt es Sonderkonditionen. Es sind tatsächlich anfallende Kosten und die sind IMMER zu bezahlen weil es tatsächlich angefallene kosten sind.

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JuristHelfer  24.04.2022, 16:46
@geheim007b

Das ist kein Unsinn. Die Deutsche Bank verlangt bei Rücklastschriften auch 0,68 € . Das ist die Praxis. Das mit den 5,11 € gilt für ´Nichtverbraucher´ . Du musst schon lesen und verstehen können.

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geheim007b  24.04.2022, 16:49
@JuristHelfer

68ct sind vieleicht das Benachrichtigungsentgelt! Die Rücklastschriftkosten werden dem Lastschriftsteller (also der Firma) berechnet... und diese fordert sie dann als Schadensersatz ein.

Lesen und verstehen... ist nicht so schwer.

Edit: ok, es wird bei der deutschen Bank tätsächlich so berechnet. Zusätzlich zu den anderen Kosten)

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JuristHelfer  24.04.2022, 16:52
@geheim007b

Für dich schon. Hier müsste er ersteinmal geklärt werden, was mit zurückerhaltene Sepa Lastschriften gemeint ist.

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geheim007b  24.04.2022, 16:53
@JuristHelfer

Mangels Deckung oder wg. Widerspruch. Kurz und knapp: wg. Rückbuchung (grund egal). Die 68ct. fallen für den Schuldner an

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geheim007b  24.04.2022, 17:04
@JuristHelfer

das steht in den Preisverzeichnissen und ja... das weiß ich. Ich hab genug Rücklastschriften und ich stelle genau diese summe regelmäßig in Rechnung... weil es eben genau so ist, auch wenn du das nicht akzeptieren willst.

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JuristHelfer  24.04.2022, 17:10
@geheim007b

Junge! Ich möchte von Dir eine Bestätigung. Ein Preisverzeichniss bestätigt noch nicht, dass eine Bank Gebühren von Dir fordert. Dein "JA!" ändert daran nichts.

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geheim007b  24.04.2022, 17:36
@JuristHelfer

Ja... sie fordert es von mir aufgrund eines Fehlverhaltens des Schulners (sein Konto nicht Vertragsgemäß gedeckt zu haben). Das ist ein Schaden, und der ist zu bezahlen. Ist doch eigentlich ganz einfach. Wer einen Schaden erzeugt muss diesen begleichen.

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JuristHelfer  24.04.2022, 17:44
@geheim007b

Das mag sein. Soweit und sinnlos-primitiv musst Du nicht ausholen. Ich wollte es von Dir nur bestätigt haben. Im Übrigen kannst weder Du noch die Deutsche Bank nachweisen, wie selbiger der Fantasiebetrag von 5,11 € als Schaden entstanden sein soll.

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geheim007b  24.04.2022, 17:51
@JuristHelfer

Die kosten für deinen Internetzugang sind auch ein reine Phantasiebetrag. Würde ich einfach nicht mehr zahlen oder max. 1€. Deine Vorstellungen sind etwas seltsam. Mehr wie schwarz auf weiß belegen kann ich es nicht, du gehörst zu den Kandidaten die nach einer Zahlungsklage dann rumheulen was für ein Abzocker man ist.

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JuristHelfer  24.04.2022, 18:00
@geheim007b

Kein Argument vorgetragen.

Gefordert werden kann was tatsächlich angefallen ist.

Das war ein Argument, was Du hier im ersten Kommentar vorgetragen hast. Was tatsächlich angefallen ist, weißt Du nicht, und hast Du auch noch nie hinterfragt. Reine Fantasiebeträge sind laut Rechtsprechung jedoch verboten.

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geheim007b  25.04.2022, 08:18
@JuristHelfer

Es ist ein Marktüblicher preis den du überall zahlst, der eindeutig wie gemacht belegt werden kann und damit gültig ist. Deine Miete ist auch ein Fatansiepreis, genau wie dein Gehalt usw.... deiner auffassung nach zumindest

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JuristHelfer  25.04.2022, 10:09
@geheim007b

Du schreibst wirres Zeug. Der Betrag wurde Dir gegenüber noch nie belegt. Ich halte es auch für unmöglich, wie eine Bank belegen kann, dass es für Rücklastschriften irgendwelche Kosten entstanden sind. Wie soll das gehen?

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geheim007b  25.04.2022, 10:33
@JuristHelfer

nochmal für dich....

es fallen an:

Benachrichtigungsgebühr/Rücklastschriftkosten für den Schuldner... bei der deutschen bank scheinbar die 68ct. Die werden direkt vom Schuldner bezahlt

Zusätzlich verlangt die Bank des Schuldners vom Gläubiger 2,50€, und dazu nochmal die Bank des Gläubigers 5,11€. Diese 7,61€ sind die real angefallenen Kosten des Gläubigers aufgrund des vertragswidrigen verhalten des Schuldners (nicht für ausreichend Kontodeckung zu sorgen), und diese 7,61€ können genau so auch belegt werden weil sie die Bank nunmal in rechnung stellt. Und als solche tatsächlich angefallene Kosten sind diese voll als Schadensersatz zu tragen. Man kann diesen Beleg vom Gläubiger verlangen... es ist aber eben auch kein Problem das so zu belegen... muss man nur entsprechend die Buchung vorzeigen bei dem das Geld belastet wird. Da dein Nickname ja "JuristHelfer" ist frag mal deinen Juristen... der sollte es dir auch erklären können.

Die kosten sind der Preis den die Bank verlangt für Rücklastschriften. Anders wäre es wenn eine Bank 50€ verlangen würde, da 5-10€ aber Marktüblich sind und bei allen Banken so anfallen gibt es da gar keine Diskussion.

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JuristHelfer  25.04.2022, 10:35
@geheim007b

Nur weil es die Bank verlangt, sind es nicht pauschal die real angefallenen Kosten. Du hast noch nie Belege gesehen, dass diese Kosten tatsächlich angefallen sind. Deine weiteren Ausführungen sind primitiv, dümmlich und nicht hilfreich.

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geheim007b  25.04.2022, 10:44
@JuristHelfer

Selbstverständlich habe ich die Belege gesehen.... jedes mal wenn diese Kosten berechnet werden. Ich habe sie dir auch belegt über das Kostenverzeichnis der Banken.

Jetzt mal dumm gefragt: wie definierst du die real angefallenen kosten? Stromkosten der Transaktion? Du kapierst schlichtweg nicht, dass die real angefallenen Kosten die sind, die dem Gläubiger aufgrund des Fehlverhaltens des Schuldners berechnet werden. Warum auch sollte der Gläubiger dafür aufkommen, dass jemand anderes einen Schaden erzeugt.

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JuristHelfer  25.04.2022, 10:47
@geheim007b

Das Kostenverzeichniss einer Bank ist nur ein Beleg, dass Kosten verlangt werden. Nicht ein Beleg dafür, dass diese Kosten auch tatsächlich angefallen sind.

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geheim007b  25.04.2022, 11:07
@JuristHelfer

meine güte, langsam geb ich es auf.... du unterstellst der Bank also dass das Fakeangaben sind und die gar nicht so berechnet werden sondern nur zur abzocke da stehen?

hier.... ein REALER fall aus der Buchung rauskopiert

https://ibb.co/7CsMZgs

wird GENAU so berechnet von der Bank, in dem Fall wurden 1200€ eingezogen, das Konto war nicht gedeckt, darauf hin wurden 3€ von der Schuldnerbank berechnet, und 5,11€ von meiner Bank. In Summe 8,11€ schaden die so 1:1 vom Schuldner verlangt wurden. Völlig zurecht, 100% belegt und ohne irgendwelche Zweifel rechtens.

und jetzt antworte ich hier nicht mir, wird mir langsam zu blöd. Mehr als belegen kann man es nicht, jetzt hast du sogar einen Originalbeleg von einer realen Rücklastschrift. Fantasier dir gern weiter irgendwas bei, evt. hast du deinen Beruf verfehlt.

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JuristHelfer  25.04.2022, 11:19
@geheim007b

Richtig. Genau das unterstelle ich ihr. Banken haben auch für ein ´Pfändungsschutzkonto´ und für ein Basiskonto Fantasiegebühren verlangt, was jeweils der Bundesgerichtshof deutlich untersagt hat.

Wo habe ich einen Originalbeleg? Deine Ausführungen hier ersetzen keinen Beleg oder sonstige Nachweise.

Die 5,11 € wurden Dir nie aufgeschlüsselt dargelegt, wie sie sich zusammensetzen. Daher hast Du keinen Beleg über dessen rechtmäßiges zustandekommen.

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geheim007b  25.04.2022, 11:39
@JuristHelfer

sag mal, ich hab zwar gesagt ich antworte nicht, aber irgendwie juckt es mich in den Fingern? Denkst du es gibt eine Deutschland GmbH?

Der Originalbeleg war ein Screenshot von der Buchung... selbstverständlich auch in Papierform da. Und die Grundlage ist das Kostenverzeichnis. Und die 5,11€ sind auch im Kostenverzeichnis aufgeschlüsselt. Der Betrag wird vom Saldo abgezogen. Mehr Originalbeleg geht nicht..... das ich den Papierkontoauszug hier nicht reinbeamen kann dürfte klar sein. Das ist schon wirklich Reichsbürgergequatsche mit der du sämtliche realen dinge ablehnst. Was wäre deiner Meinung nach denn ein "Originalbeleg"? Und in was soll man die 5,11€ aufschlüsseln? Das sind die Kosten für eine Rücklastschrift genauso wie ein Döner X€ kostet, ein Internetzugang Y€ oder ein Zugticket Z€.

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JuristHelfer  25.04.2022, 11:58
@geheim007b

Die Buchung wo steht das Dir 5,11 € berechnet worden sind, belegt immer noch nicht, wie die Bank auf die Gebühr von 5,11 € kommt, und wie sich diese 5,11 € durch die Bank belegen lassen.

Die Grundlage mag das Kostenverzeichnis sein. Banken dürfen aber keine Fantasiegebühren berechnen. Also muss die Bank nachweisen, wie sich die 5,11 € konkret zusammensetzen, und das ihr ein Schaden von 5,11 € konkret entstanden ist.

Was logisches denken jetzt mit Reichsbürgern zu tun haben soll, erschließt sich mir nicht. Du bist nach meiner Auffassung völlig fertig.

Döner, Zugticket usw. ist was ganz anderes. Hier hat der Kunde nicht den rechtlichen Anspruch zu hinterfragen, wie sich der jeweilige Preis zusammen setzt. Bei Bankgebühren ist dies anders. Diese dürfen nur in der tatsächlich anfallenden Form berechnet werden.

Ob die Bank tatsächlich Kosten von 5,11 € hatte, ist mit der Festsetzung in einem Preisverzeichniss jedenfalls nicht glaubhaft gemacht. Es muss irgendein Fundament für diese 5,11 € existieren.

Ansonsten sind diese 5,11 € aus der Luft gegriffen und müssen so nicht vom Kunden getragen werden. Die Bank könnte ja dementsprechend jeden Betrag in ihren Preisverzeichnissen aufführen und vom Kunden verlangen.

Das alles verstehst Du nicht. Leg dich hin.

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geheim007b  25.04.2022, 12:10
@JuristHelfer
öner, Zugticket usw. ist was ganz anderes. Hier hat der Kunde nicht den rechtlichen Anspruch zu hinterfragen, wie sich der jeweilige Preis zusammen setzt. Bei Bankgebühren ist dies anders. Diese dürfen nur in der tatsächlich anfallenden Form berechnet werden.

ist es denn wirklich so schwer.... der Gläubiger ist Kunde der Bank, die Bank verlangt die Gebühren weil sie einen Standardvertrag mit ihm haben in dem sie genau dieses verlangen (das Kostenverzeichniss). Er hat auch keine günstigere Möglichkeit bei einer anderen Bank (marktüblich). Es geht nicht um die Kosten die die Bank hatte, sondern es geht darum wie viel Kosten der Gläubiger hatte... denn der Schaden entsteht dort und muss dort beglichen werden.

Wenn ich dir jetzt deinen Spiegel am Auto abtrete.... dann willst du auch die Kosten ersetzt bekommen die die Werkstatt von dir verlangt das zu reparieren. Da kann ich auch nicht kommen und sagen das sind ja Fantasiepreise von der Werkstatt. Genau das machst du jetzt aber gerade.

Es gibt keine gesetzlichen Preise, wir leben in keiner Planwirtschaft....... also sind alle Preise (bis auf wenigen ausnahmen) "phantasiepreise"...... oder wie so etwas in unserem Wirtschaftssystem real genannt wird "Marktpreise".

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JuristHelfer  25.04.2022, 12:12
@geheim007b

Genau diese Fantasiepreise ( die Du nicht einmal korrekt schreiben kannst ) erlaubt die Rechtsprechung bei Rücklastschriftgebühren nicht.

Mehrere Gerichte haben entschieden, dass die Gebühren für eine Rücklastschrift nur so hoch sein dürfen wie die tatsächlich entstandenen Kosten. Gebühren von 10 Euro, 15 Euro oder sogar 50 Euro sind rechtswidrig. Das entschieden das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein (AZ 2 U 7/12), das Landgericht Hamburg (AZ 312 O 373/13) und das Landgericht Dortmund (AZ 8 O 55/06).

https://www.advocard.de/streitlotse/internet-und-konsum/verbraucherrecht/ruecklastschriftgebuehren-was-unternehmen-verlangen-duerfen/#:~:text=Mehrere%20Gerichte%20haben%20entschieden%2C%20dass,sogar%2050%20Euro%20sind%20rechtswidrig.

Ob nun 0,68 € oder 5,11 € tatsächlich entstanden sind, weiß Keiner.

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geheim007b  25.04.2022, 12:19
@JuristHelfer
Mehrere Gerichte haben entschieden, dass die Gebühren für eine Rücklastschrift nur so hoch sein dürfen wie die tatsächlich entstandenen Kosten .

wie die TATSÄCHLICH entstandenen kosten. Und ja, diese Kosten darf sich der Schuldner belegen lassen (weil Konzerne mit Millionen von Lastschriften jeden Monat tatsächlich Verträge haben, bei denen quasi nur die Kosten der Fremdbank entsteht mit bis zu 3€ kosten.... und daher auch dieser Betrag). Und wenn die TATSÄCHLICHEN Kosten höher sind und sie BELEGT werden (wie ich es hier zig mal getan habe) dürfen die Rücklastschriftkosten so hoch sein wie sie eben sind. Frag einfach mal den Anwalt oder für wen auch immer du arbeitest, scheinbar will das ganze einfach nicht in deinen Kopf, trotz plastischen Beispiels mit dem abgetretenen Spiegel. Es ging bei den Urteilen um 10€ oder 15€ pauschalen die berechnet wurden.... wer Helfer eines Juristen ist sollte Urteile auch richtig lesen können.

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JuristHelfer  25.04.2022, 12:20
@geheim007b

Deine Schreibweise ist erbärmlich und anstrengend. Du hast gar nichts bewiesen. Nur plakativ pauschalisiert.

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geheim007b  25.04.2022, 12:30
@JuristHelfer

Ich habe mehrfach belegt (preislisten, originalbelege etc.), deine Gerichtsurteile widerlegt bzw. eben klargestellt dass du sie nicht verstanden hast. Aber es sind vergebliche Mühen, du akzeptierst überhaupt nichts, belegst nichts und erzählst nur Müll. Daher jetzt abschließend für alle anderen die vielleicht noch lesen können:

Was ist Schadensersatz (§249 BGB)?

"Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre."

Was für ein Schaden tritt bei einer Rücklastschrift auf:

Die Bank des Gläubigers verlangt bei einer geplatzten Lastschrift von ihrem Kunden (dem Gläubiger) eine Rücklastschriftgebühr. Diese setzt sich zusammen aus der Gebühr der Bank des Schuldners und der der Bank des Gläubigers). Die Kosten sind für Standardverträge öffentlich einsehbar, müssen aber im Zweifel nachgewiesen werden. In der Regel liegen diese Kosten um die 8€. Dieser Schaden entsteht gemäß o.g. §249 BGB und dieser muss beglichen werden. Nicht zulässig sind pauschale Forderungen wie z.B. 10€. Ein nachweis ist der Beleg der tatsächlichen belastung durch die Bank des Gläubigers.

over and out - bei manchen ist erklären und belegen zwecklos

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JuristHelfer  25.04.2022, 13:17
@geheim007b

Zwecks deiner Person geht es nicht mehr um inhaltliche, zweckmäßige Diskussionen. Nach meiner Ansicht bist Du offen verrückt.

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Comp4ny  25.04.2022, 13:17
Die Hauptsummen stehen PayOne zu. Mahnspesen nicht. Dazu kann PayOne noch ca. 3 € Gebühren pro Rücklastschrift fordern. Alle anderen Gebühren sind bei der ersten Mahnung hier unzulässig.

Das ist pauschal falsch, wie schon korrekt gesagt wurde.
Und dass man alle anderen Gebühren ignorieren kann, ist ebenso falsch, da man nicht als Gläubiger erst mahnen muss wenn man bereits im Zahlungsverzug ist.

Dann kann direkt ein Inkasso, wie in diesem Fall, eingeschaltet werden.

Kosten über 3 € entstehen nicht. Das ist Unsinn und Geldmacherei. 

Das ist ebenfalls falsch.
Ich habe schon zertifizierte Nachweise erhalten, wo die Gebühren deutlich über 3 € sind, im Schnitt im mittleren 10er Bereich. Gibt aber auch Versuchen von 12 € schon geltend zu machen, die man aber nicht bezahlen muss.

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JuristHelfer  25.04.2022, 13:24
@Comp4ny

Mahngebühren dürfen bei Mahnungen per E-Mail oder sonst auf elektronischen Wege, nicht verlangt werden. Also ist das mit den das "man alle anderen Gebühren ignorieren kann" gerade nicht falsch.

Zertifizierte Nachweise? Das glaube ich Dir unter keinen Umständen!

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Comp4ny  25.04.2022, 13:26
@JuristHelfer
Mahngebühren dürfen bei Mahnungen per E-Mail oder sonst auf elektronischen Wege, nicht verlangt werden. 

Dürfen schon, aber das wären minimale Cent-Beträge.

Also ist das mit den das "man alle anderen Gebühren ignorieren kann" gerade nicht falsch.

Meine Zitate beziehen sich auf deine Aussage bzgl. Rücklastgebühren.

Zertifizierte Nachweise? Das glaube ich Dir unter keinen Umständen!

Ist mir relativ egal was du glaubst. Habe mit den jeweiligen Banken selber gesprochen die mir dann entsprechend was zugeschickt haben was die an Gebühren verlangen. Von daher, ja "zertifiziert".

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JuristHelfer  25.04.2022, 13:30
@Comp4ny

Nein, dürfen nicht. Die können viel schreiben. Allein ein Schriftstück einer Bank ist kein Beleg, und schon gar nicht "zertifiziert" . Die müssen nachweisen das ihnen diese Kosten tatsächlich entstanden sind.

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Dürfen sie und wenn die Forderung berechtigt ist solltest du, auch wenn der Kontaktweg ungewöhnlich ist, zahlen.

Comp4ny  25.04.2022, 13:18

Inkassogebühren etc. sind in diesem Fall nicht zulässig, wenn ein Konzernverbundenes Unternehmen im Spiel ist.

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Ich habe ein Eis gekauft für 2,50 und habe das gleiche bekommen

Hab mit denen jetzt auch zu tun, ich habe ein Busticket gekauft für 1,80€ und bei mir wird der betrag immer vom Guthaben abgezogen, ich kann nicht in Minus gehen.

anscheinend ging es nicht, haben mir 0,01€ geschickt mit dem hinweis ich solle mich melden, hab dort locker 15 mal angerufen und nie einen erreicht, paar wochen später wurden daraus jetzt fast 100€ also ist die summe innerhalb kürzester zeit 50x mehr geworden :D

das würde bedeuten bei einer summe von 100€ hätte man bei denen jetzt 5000€ schulden oder wie ?

ich halte die für dubios, man soll die kontaktieren kann es aber nicht und kriegt deshalb post

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung