Käufer zahlt bei ebay-kleinanzeigen nicht, obwohl er die Ware bereits erhalten hat. Was tun?

miezepussi  25.04.2022, 18:52

ebay oder ebay Kleinanzeigen? (Das sind zwei verschiedenen Unternehmen.)
habt ihr "sicher bezahlen" benutzt?

VeRong 
Fragesteller
 25.04.2022, 19:17

eBay Kleinanzeigen. Ja beide. Habe aber wie bereits geschrieben den Fehler gemacht und ihm den Account gegeben bevor eBay mir eine Bestätigung zukommen ließ

6 Antworten

Das Ganze ist nicht so einfach, da es sich um einen digitalen Spiele-Account handelt.

Da muss vorerst erstmal abgeklärt sein, ob du rein rechtlich gesehen dazu befugt bist, einen Account von dem Gamehersteller zu verkaufen...ich denke mal nicht.

Auch wenn du einen Account dort hattest, erst wenn die AGB's des Herstellers dies erlauben (Verkauf), könntest du dann eine Strafanzeige machen.

Jedoch hast du selbst die Account Daten geändert, damit er Zugriff auf den Account hat, ohne eine Bestätigung der Zahlung zu bekommen.

Generell ist es so, wenn man eine Ware bei eBay verkauft und diese wurde vom Käufer nicht gezahlt, dann gibt es entsprechende Schritte zum vorgehen.

Dass der Käufer dich blockiert hat, ist nicht das Problem.

Über die Rufnummer kann der Besitzer sowie der Standort ausfindig gemacht werden.

Das Problem ist eher, dass nicht mal du dich an die Richtlinien von eBay gehalten hattest und du nun auf dem Schaden sitzt.

Sichere dich erstmal ab wegen dem Verkauf des Spieleaccounts, bevor du zur Polizei gehst.

Hier ein Link für dich für die weitere Vorgehensweise :

Meine Ware wurde nicht bezahlt

https://themen.ebay-kleinanzeigen.de/hilfe/probleme-mit-kaufer-und-verkaufer/nonpayment/

Ein gerichtliches Mahnverfahren geht nur, wenn du auch die kompletten Daten von dem Käufer hast... Je nach Summe kostet das Mahnverfahren einige Euros.

Ebenso geht ein Inkasso Dienst.

Wie schon erwähnt, du hast deine Daten weitergegeben, die Staatsanwaltschaft wird dann keine Anklage erheben, da du selbst dafür gesorgt hattest, dass derjenige dennoch Zugriff bekommen hat zu dem Account.

Man sollte die AGB's von eBay Kleinanzeigen schon einhalten, damit es keine Probleme im Nachinein gibt.

Meine Meinung... Es sein lassen und aus dem Fehler gelernt und beim nächsten Mal lieber gründlicher sein.


VeRong 
Fragesteller
 25.04.2022, 20:12

OK, das ist ein Punkt.

Habe in der Beschreibung beim Verkauf geschrieben dass der Account weiterhin Eigentum vom Spielemacher ist und seine AGBs gelten. Sollte sich der Spielemacher dazu entschließen den Account zu bannen, soll mir das Recht sein.

Verkauft habe Ich den Account trotzdem und das Geld dafür nicht erhalten. Also habe ich ja wohl das Recht mein Account oder das Geld zu fordern.

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Maniac05  26.04.2022, 00:41
@VeRong

Du hast es selber schon erwähnt, Account ist Eigentum vom Spielemacher und seine AGB's.

Der Gesetzgeber achtet sehr auf Eigentum und Besitz.

Du kannst eine Anzeige machen, klar es steht dir das Recht zu, das Geld zu fordern.

Aber ob es rechtmäßig ist, in dem Fall eventuell du auch eine Straftat begangen hast, das wird auf anderer Instanz geprüft.

Was den Verkauf allgemein angeht, ist ein Vertrag eingegangen und demnach muss die Gegenpartei zahlen.

Wenn es eine hohe Summe ist, setze dich mit einem Rechtsanwalt in Verbindung.

Dieser kann dir sagen, ob Erfolgsaussichten gegeben sind oder man es eher sein lassen sollte wegen eventueller Konsequenzen.

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Hast Du seinen richtigen Namen und seine richtige Adresse?

Dann kannst Du Deine Forderung zivilrechtlich einfordern oder einklagen.

http://iceolli.de/mahn/

https://www.online-mahnantrag.de/

Falls nicht, dann kannst Du das als Lehrgeld betrachten.


miezepussi  25.04.2022, 18:53

kann die Polizei eventuell mit der email-Adresse was rausfinden?

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VeRong 
Fragesteller
 25.04.2022, 18:54

Nein, habe ich nicht. Allerdings hat er seine Bankdaten bei ebay-kleinanzeigen angegeben. Kann man dadurch nicht an sein Namen und Adresse kommen? Sofern eBay da helfen kann

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Das Geld siehst Du auf freiwilliger Basis nicht wieder.

Melde den Vorfall Ebay Kleinanzeigen. Das er dich betrogen hat. Schau Dir seine Verkaufsanzeigen an, und melde ggfs. auch diese. Aber bitte nicht zu voreilig.

Stelle eine Strafanzeige wegen Betruges bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft. Das geht auch per E-Mail ohne Probleme.

Der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides kann bequem online beantragt werden. Die Kosten muss man nicht immer sofort und nicht immer im voraus bezahlen. Sie werden aber grundsätzlich fällig, sobald dein Antrag bei Gericht eingeht.

Sie betragen aktuell 36 € . Diese darfst Du nicht im Antrag mit angeben und geltend machen. Das macht das Gericht von sich aus.

Du musst anhand der Verkaufssumme überlegen, ob es Dir das wert ist so einen Mahnbescheid zu beantragen. Nachweisen musst Du bei der Beantragung des Mahnbescheides online nichts weiter. Du kannst beim Antrag deine IBAN angeben, was sich anbietet und sinnvoll ist.

Wenn der Mahnbescheid erlassen wird, bekommst Du darüber vom Gericht bescheid. Im für dich günstigsten Fall bezahlt der Betrüger dann nach Erhalt des Mahnbescheides, binnen 14 Tagen das Geld plus alle Auslagen. Darunter die 36 € .

Im für dich neutralen Fall reagiert er nicht auf den Mahnbescheid. Dann müsstest Du einen Vollstreckungsbescheid gegen ihn beantragen. Das ist freiwillig. Keine Pflicht. Aber ohne diesen hast Du keine Chance.

Der kostet auch noch mal so ca. 30 bis 33 € . Wenn der Typ dagegen keinen Einspruch einlegt, hast Du einen rechtskräftigen Titel gegen ihn, aus dem Du 30 Jahre ( ! ) lang vollstrecken kannst.

Du kannst also den Gerichtsvollzieher auf ihn los lassen. So oft Du möchtest. Diesen musst Du auch im voraus bezahlen. Die Kosten kenne ich nicht. Wohl ca. 40 € . Diese Gebühren treibt der Gerichtsvollzieher automatisch mit für dich ein. Auch die Kosten für das gerichtliche Mahnverfahren.

Achtung: verdient der Mann unterhalb der Pfändungsgrenze, dann kommst Du nicht an sein Geld ran. So lange nicht, bis er wieder da drüber verdient, oder Vermögen erlangt.

So lange bleibst Du auf den Kosten für Mahnverfahren und Gerichtsvollzieher sitzen. Sei Dir dem bitte bewusst.

Wenn der Typ gegen den Mahnbescheid Widerspruch oder gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch einlegt, geht die Sache vor das Zivilgericht ( Amtsgericht.

Da geht es dann erst einmal schriftlich hin und her. Wird keine Einigung gefunden, kommt es zu einer mündlichen Verhandlung. Wird ein Urteil für dich gesprochen, ist das auch 30 Jahre lang vollstreckbar.

Aber auch dagegen kann der Mann Rechtsmittel ( Berufung ) einlegen.

Also ist die Durchsetzung deiner Forderung ggfs. mit Zeit und Geld verbunden.


miezepussi  25.04.2022, 19:19

und du glaubst, dass der Fragesteller die Adresse des Käufers hat? Oder wie soll der Mahnbescheid zugestellt werden?

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miezepussi  25.04.2022, 19:21
@JuristHelfer

"man" wohl eher weniger. Dazu muss man erst mal eine Anzeige bei der Polizei machen. Die hat dann eine Chance.

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JuristHelfer  25.04.2022, 19:24
@miezepussi

Ach. Das ist ja selbstverständlich das man eine Anzeige stellt, und geht auch deutlich aus meiner Antwort hervor. Also was genau ist dein Problem?

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VeRong 
Fragesteller
 25.04.2022, 19:31

Danke für dein umfassenden Kommentar.

Noch eine Frage, wie hoch siehst du meine Erfolgschancen bei dem Fall ein?

Bin ich soweit im Recht und hätte genug Beweise um im Notfall vor Gericht zu gewinnen?

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JuristHelfer  25.04.2022, 19:33
@VeRong

Das auf jeden Fall. Das ist nicht die Frage. Deine Erfolgsaussichten stehen bei nahezu 100 % . Die Frage ist halt nur, ob man bei dem Mann pfänden kann. Ob er genügend Einkommen oder Vermögen hat.

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VeRong 
Fragesteller
 25.04.2022, 19:51
@JuristHelfer

Das ist gut, darum geht's mir. Ich will ihn damit einfach nicht davon kommen lassen.

Und sollte er keinerlei Vermögen etc. Haben, dann würd ich Ihn halt von Haken lassen

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JuristHelfer  25.04.2022, 19:57
@VeRong

Hast Du einen Titel, so kannst Du in 30 Jahren nach Rechtskraft des Titels selber entscheiden, ob und wie oft Du gegen ihn vorgehst ( Gerichtsvollzieher ) .

Du kannst auch mal 7 Jahre nichts gegen ihn unternehmen, und dann wieder den Gerichtsvollzieher zu ihm schicken. Das ist definitiv möglich.

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Ich kann den Sachverhalt schwer einschätzen. Aber du kannst ihn natürlich verklagen. Wäre noch Mal wichtig zu wissen, um welche Summe es ungefähr geht.


VeRong 
Fragesteller
 25.04.2022, 19:14

Zwischen 100-500€

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berndauskleve  25.04.2022, 19:16
@VeRong

Wie gesagt, du kannst ihn verklagen, wenn er einen festen Wohnsitz hat und du die Adresse kennst. Dabei stellt sich aber die Frage, ob bei dem noch was zu holen ist.

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VeRong 
Fragesteller
 25.04.2022, 19:32
@berndauskleve

Ja die kenne ich leider nicht, sonst wäre das alles wohl um einiges leichter

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Starte einfach das gerichtliche Mahnverfahren online.