Wenn kein Bild geschickt wurde, lediglich nur eine Frage stattfand und diese verneint wurde, ist keine Straftat vorhanden, der Vorsatz ist nicht gegeben.
Wurden jedoch Bilder geschickt werden obwohl sie es verneint hatte, ist eine Straftat vorhanden und je nachdem wird "Verbreitung pornographischer Medien in Tateinheit mit Beleidigung und Nötigung" abgeurteilt, was zu einer Geldstrafe führen kann.
Ein Vergehen kann noch mit Geldstrafe abgeurteilt werden, bei einem Verbrechen ist die zusätzliche Option der Freiheitsstrafe gegeben.
Da beide volljährig sind, wird es als Vergehen gezählt, ist ein Teil minderjährig wird dieses jedoch als Verbrechen gezählt. (andere Tatbestände).
Kommt es jedoch vermehrt zu diesen Taten an dieser Person oder Dritte, kann eine Freiheitsstrafe verhängt werden, da der Täter nur somit abgeschreckt werden kann, in der Zukunft weitere Taten zu unterlassen.